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Mitwirkung auf Schulebene

Mitwirkung auf Schulebene
Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus hat Tradition. Eher neu ist eine geregelte, institutionalisierte Mitwirkung der Eltern auf Klassen- und Schulebene.

Die Elternzusammenarbeit auf Schulebene liegt (vgl. Gesetz über die Volksschule, § 21) bei Kanton und Schulbehörden und nicht in der Verantwortung der einzelnen Lehrperson. Aufbau und Pflege von Formen institutionalisierter Mitwirkung der Eltern sind eigentliche Entwicklungs- und Profilierungsbestrebungen der lokalen Schulen.
Ein aktiver Einbezug der Eltern kann grundsätzlich in zwei Richtungen erfolgen:

Viele neuere Studien belegen es: Der Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen hängt in hohem Masse von ihrem familiären Hintergrund ab - weitaus mehr als von schulischen Faktoren. Zwischen dem Engagement der Eltern für Schule und Bildung und den Leistungen ihrer Kinder besteht ein positiver Zusammenhang. Es liegt deshalb der Schluss nahe, die Eltern vermehrt für die Schule und die schulische Unterstützung ihrer Kinder zu Hause zu gewinnen.