AV-Info 11 | 2020
20. März 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Die notwendigen Entscheide des Bundesrats haben uns alle auf allen Stufen herausgefordert und fordern uns auch noch weiter. Wir beobachten ein ausserordentliches Engagement aller Schulangehörigen. Mit viel Herzblut werden kreative Ideen pragmatisch umgesetzt. Wir danken Ihnen herzlich für Ihren Einsatz und wünschen uns allen gute Gesundheit und einen ausgeprägten Durchhaltewillen, sodass wir auch in der Lage sind, eine längere Phase des Fernunterrichts zu meistern.
Monika Knill
Regierungsrätin |
Dr. Paul Roth
Generalsekretär |
Beat Brüllmann
Chef Amt für Volksschule |
Lukas Leutenegger
Präsident VSLTG |
Anne Varenne
Präsidentin Bildung Thurgau |
Heinz Leuenberger
Präsident VTGS |
Im folgenden unterscheiden wir zwischen Übergangs- und Umsetzungsphase:
Übersicht als PDF
Übergangsphase bis 19. April 2020
Der DEK-Entscheid 2 vom 17. März 2020 gilt bis 19. April 2020 und regelt die sogenannte Übergangsphase. Aufgrund der eingegangenen Fragen ergeben sich folgende Klärungen und Präzisierungen:
- Bis 19. April 2020 sind alle in der Schulgemeinde beschäftigten Personen gemäss dem geplanten üblichen Einsatz während der ersten Phase zu entschädigen. Dies gilt insbesondere auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stundenlohn und Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
- Ausserhalb der Betreuungszeiten der Schule können Aussengelände nach Möglichkeiten und unter Einhaltung der geltenden Vorgaben gemäss Entscheid Schulgemeinde zur Verfügung gestellt werden.
- Schulverwaltungen bleiben erreichbar, Schalterschliessungen sind möglich.
- Schülerinnen und Schüler dürfen, um den Schulstoff zu holen oder für Einzel- oder Gruppengespräche (max. 5 Kinder) in die Schule gehen, dürfen aber nicht dazu verpflichtet werden. Vorrang haben die Einhaltung der Anordnungen des Bundesrates und der BAG-Regeln.
Im Umgang mit erkrankten Personen gilt nach wie vor:
- Kinder und Jugendliche, welche die Symptome hohes Fieber über 38° und/oder heftigen Husten zeigen, begeben sich in Selbstisolation. Sie handeln gemäss Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit und melden sich bei Bedarf bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt.
- Personen, welche mit nachgewiesenen Fällen einer Corona-Infektion zusammenleben, kann durch den Hausarzt oder die Hausärztin eine Selbstquarantäne angeordnet werden. Diese Personen gelten als gesund. Sie handeln in dieser Zeit gemäss Merkblatt des Bundesamts für Gesundheit.
Umsetzungsphase ab 20. April 2020
Der DEK-Entscheid 3 vom 20. März 2020 umfasst die Planung und Durchführung der Zeitspanne vom 20. April 2020 bis 3. Juli 2020, die sogenannte Umsetzungsphase.
Wir sind trotz Krise nach wie vor der Auffassung, dass den geleiteten Schulen ein minimaler Gestaltungsspielraum zugestanden werden soll, zumal die Voraussetzungen der einzelnen Schulen bezüglich Personal, Infrastruktur und Material in der aktuellen Situation sehr unterschiedlich sind. Gerne unterstützten wir seitens des Amts für Volksschule auch in Kooperation mit der PHTG die Schulen bei Bedarf bei der Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabenstellung.
Angepasste Leistungen SPL
Während der Übergangsphase bis 19. April 2020 finden keine schulpsychologischen und logopädischen Untersuchungen statt, da wir die Hygieneempfehlungen des Bundes nicht einhalten können (Abstandsregeln, Dauer des Untersuchs, Desinfektion des Testmaterials).
Treffen mit den Schulen, Kindern und Eltern finden weiterhin statt, wenn sie aktuell notwendig sind und keine andere Form (telefonisch oder schriftlich) möglich sind. Der weitere Support der Schulpsychologie und Logopädie steht wie bisher zur Verfügung. Auch das Sekretariat ist zu den Öffnungszeiten für Sie da.
Über weitere Anpassungen und allfällige Unterstützungsangebote seitens SPL werden wir informieren.
Fristverlängerung Vernehmlassung kantonale Beurteilungsgrundlagen
Die ausserordentliche Lage hat zur Folge, dass auf grössere Veranstaltungen verzichtet werden muss. Das kann Folgen für die Meinungsbildung zu den kantonalen Beurteilungsgrundlagen haben. Daher verlängert das Departement für Erziehung und Kultur die Frist zum Einreichen der Stellungnahmen bis 31. Mai 2020 (zuvor 30. April).
Dies hat zur Folge, dass der Entscheid zu den definitiven kantonalen Beurteilungsgrundlagen und zum sechsten Umsetzungsziel erst nach den Sommerferien gefällt wird (zuvor Juni).
Informationen für Schulbehörden
Umgang mit Schulgemeindeversammlungen
Für März oder April 2020 angesagte Schulgemeindeversammlungen sind abzusagen. Ein Schreiben des DEK informiert Sie über mögliche Alternativen. Ob der auf kantonaler Ebene abgesagte Abstimmungstermin vom 17. Mai 2020 durch die Gemeinden genutzt werden kann, ist noch offen.
Informationen für Schulleitungen
Coronavirus und Häusliche Gewalt
Der Coronavirus bedeuten nicht nur gewonnene Familienzeit, sondern auch die Gefahr, dass es vermehrt zu Häuslicher Gewalt mit fatalen Folgen für die kindliche Entwicklung kommen kann. Die Fachstelle Häusliche Gewalt bietet in Absprache mit der Fachstelle Opferhilfe, der Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen und der Fachstelle "Konflikt.Gewalt." Hilfe für Kinder und Erwachsene an.
Die Telefonnummer 052 723 48 23 der Opferhilfe oder opferhilfe@benefo.ch steht auch dem Schulpersonal offen, wenn Sie Krisensituationen und Häusliche Gewalt bei Ihren Schülerinnen und Schülern vermuten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Klinik für Kinder und Jugendliche am Kantonsspital in Münsterlingen oder direkt an die Polizei.
Wir bitten Sie, Kinder und Erwachsene auf die Angebote aufmerksam zu machen: Textbausteine für die Zielgruppen Erwachsene und Kinder
ÜGK 2020
Aufgrund der aktuellen Lage hat die EDK entschieden, die ÜGK 2020 (Durchführung ab Anfang/Mitte April 2020) zu stoppen.
Ob die Erhebung im 11. Schuljahr in der Schulsprache sowie der ersten und zweiten Fremdsprache allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, ist noch offen.
Angebote Begabungs- und Begabtenförderung gehen in den Regelbetrieb
Eine erfreuliche Nachricht aus dem Bereich BBF: Der Regierungsrat beschloss mit RRB Nr. 127 vom 10. März 2020 die Überführung der beliebten Ateliers und Impulstage in den Regelbetrieb. Alle Information zum Angebot finden sich weiterhin unter bbf.tg.ch.
Informationen für Finanzverantwortliche
Steuerfüsse 2020
Im Merkblatt «Verschiebung Schulgemeindeversammlungen» vom 14. März 2020 wird im zweiten Spiegelstrich darauf hingewiesen, dass der Steuerfuss umständehalber vorerst auf dem Vorjahresniveau belassen werden muss. Inzwischen hat die Steuerverwaltung den Steuerämtern folgendes mitgeteilt:
Für den provisorischen Bezug der Staats- und Gemeindesteuern müssen die Körperschaften die jeweiligen Steuerfüsse 2020 bis Ende März 2020 melden. Kann die Gemeindeversammlung wegen der ausserordentlichen Lage nicht mehr abgehalten werden, muss die Gemeinde-Exekutive den provisorischen Steuerfuss 2020 bestimmen und dem Gemeindesteueramt sowie der Steuerverwaltung melden. Sollte von der jeweiligen Körperschaft keine Meldung eingehen, ist ersatzweise der Steuerfuss 2019 heranzuziehen. In der Schlussrechnung 2020 ist dann der definitive Steuerfuss zu verwenden.
Demnach besteht für die Schulgemeinden nun auch die Möglichkeit, denjenigen Steuerfuss zu melden, über welchen an der Gemeindeversammlung im Rahmen des Budgets abgestimmt worden wäre.
Neuer Abacus-Kennzahlen Report – Kennzahl Aufwanddeckung funktioniert
In der Kennzahl «Aufwanddeckung» müssen die Einlagen in den Erneuerungsfonds aus der Verwendung des Ertragsüberschusses beim laufenden Aufwand in Abzug gebracht werden. Lediglich diejenigen Einlagen in den Erneuerungsfonds, welche auch budgetiert waren, dürfen im laufenden Aufwand berücksichtigt sein. Abacus kann dies nicht automatisch berechnen. Damit dennoch eine korrekte "Aufwanddeckung" berechnet werden kann, hat projekt7 ein separates Eingabefeld im Abacus aufgeschaltet. Alle Schulgemeinden, die Abacus verwenden und im Rahmen der Verwendung des Ertragsüberschusses eine Einlage in den Erneuerungsfonds vornehmen, müssen diese nicht budgetierten Einlagen im neuen Eingabefeld erfassen. Entsprechende Einlagen bedingen grundsätzlich vorhandenes Einlagepotenzial.
Eine Anleitung hilft bei der korrekten Erfassung. Zwingend notwendig für die korrekte Berechnung der Aufwanddeckung: Sämtliche Einlagen in den Erneuerungsfonds (budgetierte und nicht budgetierte) müssen bereits verbucht sein, bevor der Kennzahlen-Report generiert wird.
Beitragsleistungen 2020 (Rechnungsjahr 2019)
Die Berechnungen der Beitragsleistungen für die 1. Akontozahlung werden demnächst versandt. Die Akontozahlung von 40 % des mutmasslichen Beitrags erfolgt spätestens mit Valuta 24. März 2020. Den zu Ausgleichszahlungen verpflichteten Schulgemeinden werden Ende Juli 70 % ihrer mutmasslichen Zahlung in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie, die Berechnungen und den Zahlungseingang kritisch zu überprüfen. Melden Sie uns bitte allfällige Korrekturen so schnell wie möglich, spätestens bis Ende September 2020. Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Kurse und Weiterbildung
Bildungsangebote AV
Unser Bildungsangebot für Schulbehörden, Schulleitungen und Schulverwaltungen ist bis Ende Sommerferien ausgesetzt. Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden informiert. In der Übersicht finden Sie verschiedene Ersatzkurse.
Bildungsangebot der Kantonalen Verwaltung Thurgau
Die Kurse unter weiter.tg.ch stehen interessierten Personen aus Schulbehörden, Schulleitungen und Schulverwaltungen ab Sommer wieder zur Verfügung.
schulblatt.tg.ch
Weitere Angebote für Schulen und Lehrpersonen publizieren wir laufend auf: schulblatt.tg.ch, z. B. Wettbewerb «Zuhause macht Schule» |