AV-Info 12 | 2020
23. März 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Zu dem am vergangenen Freitag veröffentlichten DEK-Entscheid 3 möchten wir über folgende Präzisierung informieren. Der Entscheid betrifft die Umsetzungsphase ab 20. April 2020. Diese Umsetzungsphase dauert solange, wie der Bundesrat am Verbot des Präsenzunterrichts festhält. Da aktuell keine Aussage über den Zeitpunkt der Aufhebung gemacht werden kann, gilt die Eventualplanung gemäss DEK-Entscheid 3 bis längstens zu den Sommerferien.
Wir sind der Auffassung, dass es angesichts der Lageentwicklung notwendig ist, die Planung für die Zeit ab 20. April 2020 in die Hand zu nehmen, auch wenn diese erst zum Tragen kommt, wenn der Bundesrat seine schulischen Anordnungen formell verlängert hat.
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