AV-Info 13 | 2020
26. März 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Wir informieren Sie nachfolgend über einige wichtige Themen, zu denen Fragen bei uns eingetroffen sind, und geben Ihnen Hinweise, bis zu welchem Zeitpunkt Sie mit welchen weiteren Informationen rechnen können.
Betreuung während der Ferien
Gemäss COVID-19-Verordnung des Bundes vom 16. März 2020 sorgen die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote für Kinder, die nicht privat betreut werden können. Der Kanton hat diesen Auftrag auch während der Ferien zu erfüllen, insbesondere für Eltern, die im Gesundheitswesen oder in einem anderen systemrelevanten Bereich arbeiten.
Die Schulen haben gemäss DEK-Entscheid 2 vom 17. März 2020 die Betreuungsbedürfnisse vor Ort erfasst. Wir bitten Sie, diese auch für die Ferienzeit zu erfassen und zusammen mit den Politischen Gemeinden eine Betreuungslösung zu finden. Aus unserer Sicht sollte es möglich sein, die wenigen betroffenen Schulkinder durch eine familienergänzende Betreuungseinrichtung (Kita, Hort, Tagesfamilie) betreuen zu lassen. Sollten unerwartete Schwierigkeiten auftreten, so suchen wir zusammen mit dem Kantonalen Führungsstab nach Lösungen.
Erreichbarkeit der Schulgemeinden während der Ferien
Auch während der Ferien müssen die Schulgemeinden über ihre Verwaltungen telefonisch erreichbar sein, damit sie auf ausserordentliche Fälle reagieren können. Gerade in ausserordentlichen Lagen ist die Erreichbarkeit von Behörden und Verwaltungsstellen für die Bevölkerung zentral.
Die aktuelle Situation stellt insbesondere während der Ferien für Familien eine grosse Herausforderung dar. Auf www.familienzeiten.ch erzählen Familien von ihren Ideen für konsumfreie Aktivitäten und Rituale. Falls Sie den Schülerinnen und Schülern weitere Tipps für die Beschäftigung während der Ferienzeit mitgeben können, sind Ihnen die Eltern sicherlich dankbar.
Schulgemeindeversammlungen
Am 31. März 2020 wird der Regierungsrat einen Beschluss (RRB) zu den Abstimmungen und Wahlen in den Schulgemeinden fassen. Dieser RRB wird voraussichtlich folgende Regelungspunkte umfassen:
- Urnenabstimmungen in allen Schulgemeinden möglich:
Die Schulgemeinden können anordnen, dass für die Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019 und das Budget 2020 anstelle einer Schulgemeindeversammlung eine ausserordentliche Urnenabstimmung durchgeführt wird.
- Urnenabstimmungen über dringende Sachvorlagen sind zulässig:
Abstimmungen nicht dringende, umstrittene Sachvorlagen sind zu verschieben.
- Ersatzwahlen:
Auf die Durchführung von Ersatzwahlen ist bis auf Weiteres zu verzichten.
Bitte beachten, dass es sich hier um eine Vorinformation handelt. Definitiv gilt der RRB, der in der kommenden Woche folgen wird.
Personalrechtliche Fragestellungen
- Rechtsstellung, finanzielle Leistungen:
Die bei uns eingegangenen personalrechtlichen Themen müssen departementsübergreifend geklärt werden. Wir sind uns bewusst, dass die Beantwortung dieser Fragen drängt. Da wir auch in diesem Bereich klare Aussagen machen wollen, benötigen wir entsprechend Zeit. Wir können Ihnen die Beantwortung der Fragen per 1. April 2020 in Aussicht stellen.
- Information im Fall einer erkrankten Lehrperson:
Wenn eine Lehrperson erkrankt ist, hat die Schule gegenüber den Eltern nur dann eine Informationspflicht, wenn eine reale Ansteckungsgefahr besteht. Diese ist im gegenwärtigen Fernunterrichtsrahmen kaum gegeben.
Informationen der PHTG
Die Pädagogische Hochschule Thurgau informiert die Betroffenen im Schulfeld laufend direkt über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit ihren Angeboten. Informationen können zudem über die Website www.phtg.ch/coronavirus abgerufen und Fragen direkt an die jeweils Zuständigen an der PHTG gerichtet werden. Zwei allgemeine Informationen der PHTG:
- Praktika:
Die PHTG hat die Schulleitungen, die Praxislehrpersonen und die Studierenden direkt darüber informiert, dass die Praktika im April nicht stattfinden. Die meisten Praktika (Ausnahme: Lernvikariat) sollen nach Möglichkeit nach Pfingsten durchgeführt werden. Bis dahin finden Unterricht und Studienwochen in Form von Distance Learning statt. Aus diesem Grund stehen Studierende nur bedingt für Sondereinsätze in Schulen zur Verfügung. Dennoch dürfen Praxislehrpersonen, welche die zugeteilten Studierenden der PHTG in der aktuellen Situation zur Unterstützung vor Ort einsetzen möchten, auf die Studierenden zugehen und diese auf freiwilliger Basis und unabhängig von der Berufspraktischen Ausbildung der PHTG einsetzen. Fragen zu den Praktika können an officeNULL@phtg.ch gerichtet werden.
- Berufseinführung:
Im Rahmen der Berufseinführung kann der Weiterbildungsblock vom 20. April bis 7. Mai 2020 nicht durchgeführt werden, Möglichkeiten für einen späteren Besuch des WB-Blocks in den Folgejahren werden aktuell geprüft. Für andere Elemente der Berufseinführung (z.B. die Praxisgruppen) werden aktuell Verschiebungen und Fernstudien-Formen geplant, die Teilnehmenden werden entsprechend informiert. Fragen zur Berufseinführung können gerne an berufseinfuehrungNULL@phtg.ch gestellt werden.
Unterstützungsangebot zum Fernunterricht
Zurzeit erarbeiten das AV und die PHTG ein "Unterstützungsangebot Fernunterricht". Es enthält Erläuterungen und Unterlagen beispielsweise zur Motivation, zur Lernumgebung zuhause, zum Unterricht und zur digitalen Klassenführung. Das digitale Paket steht ab nächsten Montag, 30. März 2020 auf unserer Website zur Verfügung.
Nächste Sitzung Task-Force Schule
Die Task-Force-Schule (Regierungsrätin, Verwaltung und Präsidien der Bildungsverbände) trifft sich das nächste Mal am Donnerstag, 2. April 2020.
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