AV-Info 16 | 2020
3. April 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Im Anschluss an den Austausch mit den Bildungspartnern (Task-Force Schule) informieren wir Sie über bei uns eingegangene Fragen und geben Hinweise für die Zeit nach den Frühlingsferien. Wir sind sehr bemüht, Ihre Rückmeldungen in unsere Überlegungen einzubeziehen. Unsere Handlungsfähigkeit ist jedoch wegen der bundesrätlichen Anordnungen sehr begrenzt.
An oberster Stelle steht die Gesundheit aller an einer Schule beteiligten Personen. Unter Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln des Bundes ist dennoch vieles möglich, erlaubt und sinnvoll.
- Persönlicher Austausch mit Schülerinnen und Schülern
In der Zeit des Fernunterrichts muss der Fokus auf Kinder und Jugendliche gelenkt werden, die von ihren persönlichen Lernmöglichkeiten und Lernumgebungen her benachteiligt sind, sich zu Hause in einem schwierigen familiären Umfeld bewegen oder einen grösseren Förderbedarf haben. Dazu gehören auch InS-Schülerinnen und -Schüler.
Wir empfehlen, entsprechende Schülerinnen und Schüler für einzelne Fördergespräche ins Schulhaus aufzubieten oder ihnen einen (minimal) betreuten Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung zu stellen. Dieses Vorgehen erfordert ein Einverständnis der Eltern.
- Berufliche Orientierung
Einige Schülerinnen und Schüler sind noch auf der Suche nach einer Lehrstelle. Wir bitten alle, nicht voreilig auf das Brückenangebot zu setzen. Abschlüsse von Lehrverträgen sind auch nach den Sommerferien noch möglich. Wir weisen auf die Möglichkeit persönlicher Gespräche hin, bei denen die Jugendlichen beraten werden können, wie sie den Kontakt mit möglichen Lehrbetrieben in dieser besonderen Zeit allenfalls auch telefonisch aufnehmen können. Zudem stehen auch die Unterstützungsdienste wie Case Management Berufsbildung und Berufsberatung (CMBB) mit einem reduzierten Angebot zur Verfügung.
- Logopädie- und Psychomotorik-Therapien
Auch hier gilt: Wenn die Therapeutin oder der Therapeut und das Kind sich in der Lage fühlen, eine Therapiestunde im direkten Austausch durchzuführen, so spricht nichts dagegen, sofern die Hygienemassnahmen und Abstandsvorschriften des Bundes eingehalten werden können. Auch wenn das bedeutet, dass in der konkreten Umsetzung kreative Kompromisse eingegangen werden müssen.
- Elternkontakte
Während der Zeit des Fernunterrichts gilt es nicht nur den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufrechtzuerhalten. Auch mit den Eltern soll ein Austausch erfolgen. Die Eltern sollten mindestens über einen Kontakt in der Schule verfügen, an den sie sich wenden können, wenn schulische oder familiäre Probleme auftauchen.
- Homeoffice für Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal
Es steht ausser Frage, dass Personen, die zu den Risikopersonen gehören, die Möglichkeit gegeben werden muss, ausschliesslich im Homeoffice zu arbeiten. (Vgl. Art 3.4 des Merkblatts vom 1. April 2020). Für alle anderen Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal ist der Arbeitsort in der Schule möglich und zumutbar, wenn wichtige Aufgaben anstehen. Dazu gehören Sitzungen und Besprechungen mit maximal fünf Personen oder die Betreuung oder Förderung einzelner Kinder. Die Einschätzung bezüglich der betrieblichen Notwendigkeit einer Präsenz im Schulhaus liegt in der Verantwortung der Schulleitungen vor Ort.
- Fernunterricht
Im Zusammenhang mit dem Fernunterricht bestehen nicht nur fachliche Herausforderungen. Es gilt auch, das richtige Mass an Arbeit für die Schülerinnen und Schüler, die Balance zwischen Über- und Unterforderung, zu finden. Wir verweisen dazu auf das Unterstützungsangebot Fernunterricht der PHTG und des AV insbesondere das Register «Tages- und Wochenablauf».
- Ausblick
Für die Beantwortung folgender Fragestellungen muss der Entscheid des Bundesrats für die Zeit ab 20. April 2020 abgewartet werden:
- Ausgestaltung Zeugnisse und Präzisierungen zur Beurteilung
- Definitiver Zeitpunkt der Durchführung der KAP
- Erwartungen betreffend teilweise Aufhebung des Verbots des Präsenzunterrichts
Bei einer Verlängerung des Verbots des Präsenzunterrichts werden wir einen Musterbrief zu Handen der Eltern in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen.
Die Task-Force Schule (Regierungsrätin, Verwaltung und Präsidien der Bildungsverbände) trifft sich am Mittwochabend, 8. April 2020 zu ihrer nächsten Sitzung.
Nutzung Unterstützungsangebot Fernunterricht
Das «Unterstützungsangebot Fernunterricht» steht über einen Freigabe-Link zur Verfügung und kann über die üblichen Browser (z.B. Safari, Chrome, Firefox, Explorer) genutzt werden. Eine Anmeldung oder Authentifizierung ist nicht nötig. Wenn Sie das Unterstützungsangebot weiterempfehlen möchten, dann nutzen Sie auch immer diesen Link. Links von einzelnen Abschnitten (Handlungsfeldern) und Seiten funktionieren nicht.
Am besten nutzen Sie das Unterstützungsangebot auf einem Desktop-Computer oder einem Notebook. So können Sie die eingebetteten Dokumente (Word, PDF, Excel) mit einem Doppelklick auf das Icon oder über den Link runterladen. Auf einem Tablet oder Smartphone können Sie die Dokumente über den Link anzeigen und dann in die App Ihrer Wahl exportieren. Für Fragen wenden Sie sich bitte an juerg.widmerNULL@tg.ch, 058 345 58 13.
Möglichkeit Fristverlängerung Überprüfung Förderkonzept
Die Einhaltung der Eingabefrist für die Überprüfung der Förderkonzepte im Juni 2020 ist je nach Dauer der ausserordentlichen Lage und je nach Stand der Überprüfungsarbeiten in den Schulen nur noch schwer einzuhalten.
Schulgemeinden, die eine Fristverlängerung bis max. Juni 2021 benötigen, melden den neuen Abgabezeitpunkt (Monat und Jahr) bis Anfang Juni 2020 der zuständigen Schulinspektorin / dem zuständigen Schulinspektor.
Corona-Hotline bei Sorgen, Ängsten und psychischer Belastung
Das neue niederschwellige Angebot des Kriseninterventionszentrums (KIZ) Thurgau richtet sich an Menschen, denen es wegen der Corona-Krise psychisch nicht gut geht, die als Gesundheitsfachperson oder Einsatzkraft psychisch belastet sind oder die aufgrund einer Covid-19-Erkrankung psychologische Beratung benötigen: montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter 071 686 48 02 oder per E-Mail aaz.pdtNULL@stgag.ch, Betreff: Corona. Plakat zum ausdrucken.
|