AV-Info 18 | 2020
17. April 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Wir hoffen, dass die Wiederaufnahme des Fernunterrichts allen Schulen wieder gut gelungen ist. Gemäss der Wahrnehmung der Mitglieder der Task-Force-Schule ist das Engagement in den Schulen über alle Stufen hinweg nach wie vor riesig. Herzlichen Dank!
Die angekündigten Textbausteine für Elterninformationen in verschiedenen Sprachen sind seit vergangenem Mittwoch auf unserer Homepage aufgeschaltet (Rahmenbedingungen Schulen und Coronavirus > Weiterführende Hinweise > Information durch die Schulgemeinde).
Im folgenden unterscheiden wir zwischen Übergangs-, Umsetzungsphase und Wiederaufnahme Präsenzunterricht:
Übersicht als PDF
An seiner gestrigen Medienkonferenz hat der Bundesrat das Vorgehen zur schrittweisen Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus vorgestellt. Er beabsichtigt, in einer zweiten Etappe die obligatorischen Schulen ab 11. Mai 2020 wieder zu öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April 2020 fällen. Seinen Entscheid macht er abhängig von der Entwicklung der COVID-19-Fälle in der Schweiz.
Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat Ende März an ihrer Plenarversammlung folgende Grundsätze verabschiedet:
- Das Schuljahr 2019/20 wird in allen Kantonen als vollwertiges Schuljahr anerkannt.
- Die kantonal festgelegten Schulkalender für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 behalten ihre Gültigkeit.
- Die Zeugnisse für das Schuljahr 2019/20 enthalten einen Vermerk, wonach der Präsenzunterricht während der Zeit der Coronapandemie ausgesetzt wurde.
Vorbehältlich des bundesrätlichen Entscheids am 29. April 2020 gehen wir in unserer Planung bei Einhaltung der Hygienevorschriften von einem ansonsten uneingeschränkten Präsenzunterricht ab 11. Mai 2020 aus.
Der DEK-Entscheid 3 vom 17. März 2020 gilt während der Umsetzungsphase bis 10. Mai 2020. Zu beachten ist insbesondere, dass bis Ende Schuljahr 2019/2020 keine Lager oder Projektwochen durchgeführt werden (vgl. Ziff. 3.7 DEK-Entscheid 3).
Für die geplante Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erfolgt nach dem angekündigten Entscheid des Bundesrats vom 29. April 2020 am Folgetag der DEK-Entscheid 4, der ab 11. Mai 2020 in Kraft tritt.
Weil die allfälligen Auflagen des Bundesrats noch nicht bekannt sind, werden folgende Punkte erst in diesem DEK-Entscheid abschliessend geregelt werden können:
- Benotung und Zeugnisse (Einheitlichkeit im Kanton)
- Modalitäten KAP
- Ergänzende Hinweise zum Umgang mit den Kompetenzen Lehrplan Volksschule Thurgau (Einheitlichkeit im Kanton)
- Durchführung von Konventen und Teamsitzungen
- Religionsunterricht, Musikschulunterricht, HSK
- Durchführung von Schulreisen
- Schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung
- Angebot von Mittagstischen und weiteren familienergänzenden Angeboten
- Schulbusbetrieb
- Wiederaufnahme der Externen Schulevaluationen
- Externe Nutzung von Schulinfrastruktur
Der Umgang mit besonders gefährdeten Personen (Risikopersonen) im Schulumfeld wird weiterhin herausfordernd sein. Wir raten deshalb, möglichst rasch eine entsprechende Planung anzugehen. Das kann die Organisation einer Stellvertretung oder in Absprache mit der betroffenen Person der Einsatz von Hilfsmitteln (Plexiglasscheibe etc.) sein. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die betreffenden Personen zu schützen.
Weitere Vorbereitungsmassnahmen sind bis 29. April 2020 in den Schulen vor Ort aus unserer Sicht nicht angezeigt.
Ausblick
Die Task-Force-Schule (Regierungsrätin, Verwaltung und Präsidien der Bildungsverbände) trifft sich am Mittwoch, 22. und Mittwoch, 29. April 2020 zu ihren nächsten Sitzungen.
Die BLDZ klärt ab, welche Hilfsmittel zur Einhaltung der Hygienevorschriften den Schulen zur Verfügung gestellt werden können.
Unterstützung und Beratung von Eltern während Covid-19-Massnahmen
Die Abteilung Schulpsychologie und Logopädie (SPL) unterstützt die Schulen bei der der Beratung von Eltern bei Fragestellungen zum Schulalltag zu Hause und den damit verbundenen Herausforderungen (Familienleben, Fragen zum Lernen, etc.).
Ab 20. April 2020 können sich die Schulen (Schulbehörde, Schulleitung, Lehrperson, schulische Heilpädagogik, Schulsozialarbeit) deshalb bei Anfragen von Eltern auch an den SPL wenden. Diese Dienstleistung gilt ebenso für Sonder- und Privatschulen.
Das Angebot sieht zwei Vorgehensweisen vor, wenn Eltern sich an die Schule wenden:
- Die Schule kontaktiert den SPL zwecks Beratung.
Die Schule berät die Eltern.
- Die Schule leitet die Fragestellung an den SPL weiter.
Der SPL berät die Eltern.
Mehr Informationen (u.a. die Telefonnummer und der Weg zum Kontaktformular).
Informationen aus dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB)
Bis anhin konnten im Kanton Thurgau 1724 Lehrverhältnisse abgeschlossen werden. Das entspricht dem Stand vom Vorjahr. Zurzeit gibt es noch 745 offenen Lehrstellen.
In vereinzelten Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen, sowie bei Coiffeuren/Coiffeusen und im Detailhandel ist es im aktuellen Umfeld schwierig oder unmöglich, Schnupperlehren machen zu können. Diese können jedoch noch nachgeholt werden. Lehrverträge können bis zu den Herbstferien abgeschlossen werden.
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung unterstützt die Jugendlichen bei der Lehrstellensuche: abb.tg.ch > Quicklinks. Dort sind auch weitere Informationen zu Ausbildungen im Berufsbildungsbereich und der Berufs- und Studienberatung BIZ zu finden.
Informationen für Schulleitungen
Begabungs- und Begabtenförderung Thurgau
Die Anmeldungen für die Ateliers und Impulsangebote für das Herbstsemester 2020 sind ab dem 19. April 2020 gestaffelt möglich:
- Ateliers
Sonntag, 19. April 2020 ab 18:00 Uhr bis zum Samstag, dem 2. Mai 2020
- Impulsangebote
Sonntag, 3. Mai 2020 ab 18:00 Uhr bis zum Samstag, dem 16. Mai 2020
Im Herbst wird es einmalig auch ein Atelier für Kinder der 3. und 4. Klasse geben. Alle Informationen sowie die Anmeldung sind auf der Webseite zu finden bbf.tg.ch.
Bestellung Leuchtwesten
Teilweise werden die Leuchtwesten der «Verkehrssicherheit Thurgau» nicht korrekt bestellt. Dies kann dazu führen, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler eine Leuchtweste erhalten. Nach Absprache zwischen «Verkehrssicherheit Thurgau» und der BLDZ werden künftig nur noch Bestellungen von den Schulleitungen angenommen.
Die Primar-Leuchtwesten sind für alle neu eintretenden 1. Klässler bestimmt; die Sekundar-Leuchtwesten für alle neu eintretenden 7. Klässler. Defekte Leuchtwesten werden durch den Verkehrsinstruktor oder die Verkehrsinstruktorin im Rahmen des Verkehrsunterrichts ersetzt.
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