AV-Info 24 | 2020
12. Juni 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Ausgangslage
Per Samstag, 6. Juni 2020 beschloss der Bundesrat weitere Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19). Anschliessend passte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die COVID-19 Grundprinzipien des Präsenzunterrichts an obligatorischen Schulen als Grundlage für die Ausarbeitung der Schutzkonzepte der Schulen an (Stand 8.6.2020).
Es wurden folgende Änderungen an den "Grundprinzipien" vorgenommen:
- Oberflächenreinigung
Oberflächen sowie von mehreren Personen genutzte Gegenstände und Geräte sollen in regelmässigen Abständen gereinigt werden (anstelle von wenn möglich mehrmals täglich).
- Schulareal
Erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, sollten das Schulareal nur für definierte Anlässe (z.B. Elternabende, Abschlussfeiern) und unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln betreten.
- Veranstaltungen und Aktivitäten
Aktivitäten mit grösserem Personenaufkommen, wie Schulveranstaltungen, Lager etc. sind gemäss den Verordnungsanpassungen vom 27. Mai 2020 ab dem 6. Juni 2020 zugelassen.
Einschätzung
Nach wie vor bleibt das oberste Ziel der Schutzmassnahmen, Neuerkrankungen im Schulumfeld, trotz Zusammentreffen vieler Menschen, auf einem niedrigen Niveau zu halten und besonders gefährdete Personen zu schützen.
Die per 8. Juni 2020 durch den Bundesrat beschlossenen Erleichterungen führen trotz der Anpassung der Grundprinzipien zu Widersprüchen, die sich nicht auflösen und sich teilweise auch schwer erklären lassen. Zudem ist in den kommenden Wochen mit weiteren Massnahmen des Bundesrats zu rechnen.
Es gilt zu berücksichtigen, dass die Schule im obligatorischen Bereich agiert, während der Freizeit- und Sportbereich auf Freiwilligkeit basiert.
Zum Schuljahresschluss finden viele ausserordentliche Veranstaltungen mit hohem Erlebnis- und Erinnerungswert statt. Auf diese soll nicht verzichtet werden, sondern sie sollen im Rahmen der gültigen Rahmenbedingungen unter Erhaltung der Einzigartigkeit gestaltet werden können.
Die Schulgemeinden haben mit der Festlegung ihrer Schutzkonzepte und dem Erlass von Massnahmen und Handlungsanweisungen bis zu den Sommerferien klare Leitlinien geschaffen. Jede Änderung führt zu neuen Unsicherheiten.
Konsequenz
In der Beurteilung der wenigen Anpassungen durch den Bund und im Hinblick auf die unnötig entstehende Unruhe bei kurzfristigen Anpassungen für die letzten drei Schulwochen sollen keine Änderungen der Konzepte der Schulen angestossen werden. Der DEK-Entscheid 4 gilt somit wie beschlossen unter Berücksichtigung der Erläuterungen 3 vom 28. Mai 2020 bis zu den Sommerferien. Die grösste Diskrepanz ergibt sich beim Thema Lager. Es dürfen weiterhin keine Lager (oder Übernachtungsanlässe) durchgeführt werden.
Der Spielraum für Veranstaltungen wurde gemäss Erläuterungen 3 vergrössert. Handlungsleitend dafür ist das hilfreiche Dokument des BAG: "COVID-19: Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen ab dem 6. Juni 2020".
Wir bitten die Schulgemeinden, das bewährte einheitliche Vorgehen bis zu den Sommerferien mitzutragen und bedanken uns dafür.
Weitere Hinweise
- Die Rahmenbedingungen für «Kultur-, Freizeit- und Sportlager» der Bundesämter für Kultur, Sport, Verkehr und Gesundheit zeigen auf, wie die freiwilligen Sommerlager im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzvorschriften stattfinden können.
- Berufsmesse Thurgau:
Die Organisatoren der Berufsmesse Thurgau haben ein aufwändiges Schutzkonzept erarbeitet, damit dieser wichtige Anlass im Zusammenhang mit der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler vom 17. - 19. September 2020 mit minimalstem Risiko durchgeführt werden kann und sich Besucher und Aussteller möglichst barrierefrei begegnen können. Das Konzept wird nächstens auf der Homepage www.berufsmesse-thurgau.ch aufgeschaltet und laufend der aktuellen Lage angepasst.
- Informationen des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung:
Die Lehrstellensituation präsentiert sich noch immer ausgezeichnet. Zurzeit sind noch 620 Lehrstellen im Kanton Thurgau nicht besetzt. Offene Plätze hat es auch in den Integrationskursen und der Niederschwelligen Ausbildung. Die Aufnahme in diese drei Ausbildungsformate für das Schuljahr 2020/21 ist noch bis zu den Herbstferien möglich.
- Schulgemeindeversammlungen mit bis zu 300 Teilnehmern sind wieder möglich. Gleichzeitig wird der Fristenstillstand bei Volksbegehren aufgehoben. Beachten Sie dazu folgende Informationen des DEK.
- Eine Anpassung des Merkblatts zu personalrechtlichen Fragen ist für den 29. Juni 2020 vorgesehen.
- Aufgrund der eingegangenen Fragen weisen wir nochmals auf zwei Themenbereiche hin:
- Bei einem bestätigten COVID-19-Fall an einer Schule (Lehrperson, Mitarbeiterin/Mitarbeiter, Schülerin/Schüler) besteht kein Informationsverbot. Eine sachliche Information empfiehlt sich und unterstützt die Handlungsweise der Schule. Konkret bedeutet dies, dass beim Vorliegen eines bestätigten COVID-19-Falls eine offene Information in Absprache mit der betroffenen Person resp. deren Eltern zu empfehlen ist.
- Zeigt ein Schulangehöriger oder eine Schulangehörige die für
COVID-19 typischen Symptome, so begibt sich diese Person zum Arzt oder Ärztin und befolgt die erhaltenen Anweisungen. In beiden Fällen kann im Zweifelsfall der Schularzt oder die Schulärztin beigezogen werden. Auf der Homepage des BAG sind alle wesentlichen Informationen abrufbar.
Rückblick Fernunterricht
Es würde uns freuen, wenn Sie sich am Rückblick auf den Fernunterricht beteiligen würden – je mehr mitmachen, desto wertvoller die Ergebnisse für alle Interessierten der Thurgauer Volksschule. Wir haben uns für eine offene Form entschieden, um Ihre Erfahrungen und Ihr Praxiswissen ungefiltert abzuholen.
Task-Force Schule
Die nächste Sitzung der Task-Force Schule findet am Freitag, 26. Juni 2020 statt. Anlässlich dieses Treffens werden die möglichen Massnahmen für den Schulstart und das neue Schuljahr 2020/21 (inkl. Lager und Schulanlässe) festgelegt.
Strukturanpassungsprozess AV 2020
Am 1. August 2020 starten wir in der neuen Struktur. Gerne geben wir Ihnen einen Einblick, was Sie im kommenden Schuljahr erwartet.
Informationen für Schulleitungen
Modul Medien und Informatik: Rückerstattung Weiterbildungskosten
Die Schulgemeinden wurden im November 2017 darüber informiert, dass sie die Rückerstattung von Kosten für Weiterbildungen im Rahmen der Einführung des Moduls Medien und Informatik beantragen können. Gleichzeitig wurde ihnen ein Kostendach mitgeteilt. Wir bitten die Schulgemeinden, den Antrag per Ende Juli 2020 einzureichen. Alle Informationen und Formulare auf av.tg.ch > Medien und Informatik.
Informationen für Finanzverantwortliche
Lehrgang: Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen
Das BZWW bietet einen Lehrgang zum Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung an. Dieser richtet sich an Personen, die im öffentlichen Rechnungswesen tätig sind (u.a. Schulgemeinden). Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Verband der Thurgauer Gemeinden (VTG) und der Finanzverwaltung des Kantons Thurgau geführt. Das Referententeam setzt sich aus Finanzfachleuten aus der kantonalen und kommunalen Verwaltung zusammen.
Der Lehrgang beginnt am 17. August 2020 und dauert bis zum 14. Dezember 2020. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BZWW. Der Kurs wird bei Erreichen der Mindesteilnehmerzahl jährlich durchgeführt. In der aktuellen Durchführung sind noch Plätze frei.
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