AV-Info 26 | 2020
8. Juli 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Quarantäne aufgrund Aufenthalt in einem Risikogebiet
Im Zusammenhang mit den vom Bund bezeichneten Risikoländern ist eine Präzisierung bezüglich des Umgangs mit Lehrpersonen, Schulpersonal und Schülerinnen und Schülern in einer Quarantänesituation gemäss DEK-Entscheid 5 notwendig. Das Generalsekretariat DEK hat dazu ein Merkblatt verfasst.
Ausblick
Mit Blick auf die sich verändernde Lage mit schwankenden und allenfalls wieder anhaltend steigenden Fallzahlen müssen wir, wie bereits in den Erläuterungen 3 zum DEK-Entscheid 4 beschrieben, verschiedene Szenarien berücksichtigen. Noch gehen wir davon aus, dass der Unterricht nach den Sommerferien gemäss den im DEK-Entscheid 5 beschriebenen Rahmenbedingungen wird stattfinden können. Sollten die Fallzahlen anhaltend ansteigen, ist nicht auszuschliessen, dass der Kanton im Verlauf des kommenden Semesters eine Maskenpflicht für die Sekundarstufe II, eventuell auch für die Sekundarstufe I anordnet. Als letzte durch den Kanton angeordnete Massnahme ist die Schliessung einzelner Klassen oder ganzer Schuleinheiten möglich. In diesem Fall erfolgt Fernunterricht.
Im Falle einer möglichen Maskenpflicht auf der Sekundarstufe I haben die einzelnen Schulgemeinden zurzeit keine zusätzlichen Vorkehrungen zu treffen. Sollte dieser Fall eintreten, wird der Kanton die Schulgemeinden bei der Beschaffung von Hygienemasken mit einem entsprechenden Angebot unterstützen.
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt wird ab der letzten Ferienwoche ein Merkblatt für den Umgang mit COVID-19-Erkrankungen in Schulen zur Verfügung stehen.
Offene Fragen nehmen wir gerne zuhanden der Task-Force-Sitzung vom Montag, 3. August 2020 entgegen unter info.av@tg.ch.
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