AV-Info 36 | 2020
18. Oktober 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute Sonntag, 18. Oktober 2020 mehrere schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.
Im Rahmen dieser Information geht es darum festzuhalten, welche Konsequenzen die Anpassungen der COVID-Verordnung in der besonderen Lage für das Bildungswesen hat.
Maskenpflicht gemäss Covid-19 Verordnung besondere Lage (18.10.2020)
Für die Schulen (Volksschule, SEK-II und Tertiärstufe) gilt die Maskenpflicht gemäss Artikel 3b Absatz 3 nur dann, wenn sie im Schutzkonzept nach Artikel 4 vorgesehen ist. Das Schutzkonzept für die Schulen ist integraler Bestandteil des DEK-Entscheids 5 vom 29. Juni 2020 und sieht keine generelle Maskenpflicht vor. Dies gilt bis auf weiteres unverändert.
Aufgrund der Anpassung der Verordnung wird Lehrpersonen und Schulpersonal in den öffentlich zugänglichen Innenräumen der Schulen (ausgenommen Unterrichtsräume und persönliche Arbeitsplätze) empfohlen, eine Maske zu tragen.
Veranstaltungen
Schulische Veranstaltungen (Informations- und Elternabende, Aufführungen) gelten nicht als private Veranstaltungen. Für diese gilt neu eine Maskenpflicht, ansonsten weiterhin die Anordnungen im DEK-Entscheid 5 vom 29. Juni 2020.
Homeoffice
Der Bund empfiehlt wiederum Homeoffice, verpflichtet jedoch nicht dazu. Es gilt Präsenzunterricht. Dieser kann nur stattfinden, wenn die Lehrpersonen vor Ort sind. Die Schulen als Arbeitgeber sorgen wie bis anhin mit angemessenen Massnahmen für den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weiteres Vorgehen
Mit dem DEK-Entscheid 5 vom 29. Juni 2020 erfüllt der Kanton im Bereich des Bildungswesens die aktuellen Vorgaben des Bundesrats. Es geht in den kommenden Tagen darum, aufgrund der Lageentwicklung allenfalls weitergehende Massnahmen vorzubereiten. Dazu findet kommende Woche am Montag eine Sitzung des Fachstabs Pandemie statt, am Dienstag tagt der Regierungsrat. Zeitgleich finden Absprachen zwischen den Kantonen statt. Am Donnerstag, 22. Oktober 2020 trifft sich die Task-Force Schule, um die weiteren Schritte wiederum gemeinsam festzulegen. Ein DEK-Entscheid 6 ist frühestens am Freitag, 23. Oktober 2020 zu erwarten.
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