AV-Info 37 | 2020
23. Oktober 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Die Covid-Krise hat uns in den vergangenen Monaten gelehrt, dass wir uns laufend mit neuen Situationen auseinandersetzen müssen. Zurzeit wird die Gesellschaft durch stark steigende Fallzahlen herausgefordert. Gleichzeitig gehen die Meinungen auseinander, wie angemessen darauf reagiert werden soll.
Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2020 die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zu Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angepasst. Bekanntlich betreffen die verschärften Massnahmen die ausgeweitete Maskenpflicht, Einschränkungen für private Veranstaltungen, das Verbot von Versammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum und Homeoffice. Die Schulen stehen aktuell nicht im Fokus, weil sie nicht als Treiber der Epidemie gesehen werden.
Die Vorgaben für Schutzkonzepte im Anhang zur bundesrätlichen Verordnung vom 19. Oktober 2020 bleiben unverändert. Ausgenommen bleiben die besonderen Massnahmen bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen.
Die Task-Force Schule hat sich an ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2020 mit den Konsequenzen für die Thurgauer Schulen befasst. Es geht darum, einerseits das Schulleben so normal wie möglich aufrechtzuerhalten und andererseits, durch geeignete Massnahmen einen angemessenen Beitrag zur verminderten Verbreitung des Virus zu leisten.
Anhand der eingegangenen Meldungen stellen wir fest, dass die Schulen zunehmend mit Fällen konfrontiert sind. Im Vergleich mit der Gesamtgesellschaft steigen die Zahlen jedoch nicht gleich stark an.
Nach einer Analyse der angepassten bundesrätlichen Verordnung vom 19. Oktober 2020 und der Konsultation und Absprache mit anderen Kantonen der Ostschweiz hat die Task-Force Schule bei der Erziehungsdirektorin Anpassungen zu Handen eines neuen DEK-Entscheids 6 beantragt.
Bereits hat der Bundesrat für nächste Woche weitere Entscheide betreffend zusätzlicher Massnahmen angekündigt. Niemand weiss, wie lange der DEK-Entscheid 6 gültig sein wird, und ob die Anordnung weiterer Massnahmen unseren Entscheid tangieren wird. Ebenso ist es offen, zu welchem Zeitpunkt allenfalls Massnahmen auch zurückgenommen werden können.
Wir wünschen allen Schulangehörigen viel Durchhaltewillen und Geduld im Umgang mit der Covid-Krise und hoffentlich auch viele erfreuliche schulische Momente!
Task-Force Schule:
Monika Knill, Regierungsrätin |
Patrik Riebli, Generalsekretär DEK |
Beat Brüllmann, Chef Amt für Volksschule |
Philipp Kübler, Leiter Rechtdienst DEK |
Heinz Leuenberger, Präsident VTGS |
Markus Müggler, Vorstand VTGS |
Prof. Dr. Priska Sieber, Rektorin PHTG |
Anne Varenne, Präsidentin Bildung Thurgau |
Magnus Jung, Präsident VSLTG |
Chantal Roth, Rektorin Kantonsschule Frauenfeld |
René Strasser, Rektor Bildungszentrum für Technik Frauenfeld |
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Im DEK-Entscheid 6 vom 23. Oktober 2020 ist in erster Linie zusätzlich das Tragen von Hygienemasken geregelt. Dabei gelten neu unterschiedliche Anordnungen für die Volksschule (Primarschule/Sek I) und die Sekundarstufe II. Er ersetzt den DEK-Entscheid 5 vom 29. Juni 2020.
Zum Unterricht werden keine einschränkenden Massnahmen ergriffen. Bei der Nahrungszubereitung und -einnahme, insbesondere im WAH-Unterricht, wird empfohlen, sich an den Schutz- und Hygienemassnahmen der Gastronomie zu orientieren.
Es wird kein Verbot für schulische Veranstaltungen mit externen Erwachsenen ausgesprochen. Dazu gehören Elternabende, Aufführungen, Elternweiterbildungen, aber auch Veranstaltungen im Freien, wie zum Beispiel Räbeliechtliumzüge. Wir gehen davon aus, dass die Schulen lagebedingt eine Güterabwägung vornehmen und Prioritäten setzen. Es soll die Frage gestellt werden, wie dringend die Durchführung der Veranstaltung ist, welchen Wert der Anlass für die Kinder oder Jugendlichen hat und wie sinnvoll und notwendig der persönliche Austausch mit den Besucherinnen und Besuchern ist.
Lager und Exkursionen können grundsätzlich stattfinden. Es wird den Schulen empfohlen, bis Ende Jahr keine Lager durchzuführen. Da sich die Lage im neuen Jahr auch wieder zum Positiven wenden kann, sollen Skilager noch nicht abgesagt werden.
Die externe Nutzung von Schulinfrastruktur, beispielsweise durch Vereine soll weiterhin möglich sein. Für regelmässige Trainings und Zusammenkünfte müssen die Vereine das Schutzkonzept der Schule und ihr eigenes Schutzkonzept einhalten. Dabei gelten jeweils die aktuellen Vorgaben von Bund und Kanton.
Gemäss dem Beschluss des Regierungsrates Nr. 606 vom 20. Oktober 2020 sind die Schulgemeinden zuständig für den Vollzug der Covid-19-Verordnung besondere Lage betreffend die Umsetzungskontrolle von Schutzkonzepten von Veranstaltungen, die in ihren eigenen Räumlichkeiten stattfinden. Der Fokus liegt dabei auf einmaligen Veranstaltungen (Feste, Turniere, Unterhaltungsabende etc.). Kontrollen sind risikobasiert durchzuführen. Details können nachfolgenden Dokumenten entnommen werden.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Donnerstag, 29. Oktober 2020, 08.00 Uhr. Die Kommunikation mittels AV-Info erfolgt am Freitag, 30. Oktober 2020.
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