AV-Info 38 | 2020
26. Oktober 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Diese Information richtet sich ausschliesslich an die Sekundar- und Volksschulgemeinden.
Es gibt deutliche Anzeichen für eine zeitnahe Anordnung der Maskentragpflicht auch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I.
Wie in der AV-Info 27 vom 4. August 2020 angekündigt, hat der Kanton insgesamt 400'000 Hygienemasken für die Schulen an Lager, welche er in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bevölkerungsschutz und Armee zu einem Preis von Fr. 0.20/Stück den Sekundar- und Volksschulgemeinden abgeben kann.
Es besteht nun die Möglichkeit, zur Deckung eines ersten Bedarfs für rund vier Wochen, Hygienemasken zu bestellen und am Mittwochnachmittag, 28. Oktober 2020 in Märstetten abzuholen.
Hygienemasken können über den Zeitraum von acht Stunden getragen werden. Damit genügt eine Hygienemaske pro Tag und Schülerin oder Schüler. Wir empfehlen, für die Berechnung des Bedarfs von sieben Hygienemasken pro Schüler und Lehrperson pro Woche auszugehen.
Damit ergibt sich folgende Berechnung:
(Anzahl Schülerinnen und Schüler + Anzahl Lehrpersonen) x 7 Tage x 4 Wochen.
Da die kleinste Verpackungseinheit 2'000 Stück beträgt, ist auf die nächste 2'000er-Zahl aufzurunden.
Ablauf:
- Sie bestellen die Hygienemasken bis Dienstag, 27. Oktober 2020, 15.00 Uhr mit dem Formular auf der Website des Amts für Volksschule.
- Sie erhalten bis Mittwoch, 28. Oktober 2020, 10.00 Uhr eine Bestätigung mit dem Zeitfenster und der genauen Ortsangabe mit dem einzuhaltenden Schutzkonzept, wo und wann Sie am Mittwochnachmittag, 28. Oktober 2020 die Hygienemasken in Märstetten abholen können. Damit soll sichergestellt werden, dass keine langen Wartezeiten entstehen.
- Die Verrechnung erfolgt anschliessend durch das Amt für Volksschule.
- Für den Zeitraum nach den ersten vier Wochen müssen durch die Schulen selbst Anschlusslösungen gefunden werden, entweder über lokale Bezugskanäle oder den Lehrmittelshop der BLDZ.
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