AV-Info 42 | 2020
27. November 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Sowohl die Schulleitungen und die Schulbehörden als auch die Verwaltung sind nach wie vor herausgefordert mit den unterschiedlichen Erwartungen seitens Schülerschaft, Lehrpersonen und Eltern. Während auf der einen Seite weitergehende Anordnungen erwartet werden, fordern andere die Aufhebung oder Lockerung der angeordneten Massnahmen. Es gilt nun, den eingeschlagenen Kurs zu halten und so wieder zu einer weitgehenden Normalität zurückzufinden.
Der Kanton Thurgau ist im Vergleich mit anderen Kantonen bis anhin auch in der zweiten Corona-Welle glimpflich davongekommen. Die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen im Volksschulbereich (siehe unten) stimmt insofern zuversichtlich, dass zurzeit keine weiteren Massnahmen angeordnet werden müssen. Hingegen ist es noch verfrüht, angeordnete Massnahmen aufzuheben. Die Verlängerung der Massnahmen bis vorerst 16. Januar 2021 ist in den Anordnungen und Erläuterungen 2 zum DEK-Entscheid 6 vom 30. Oktober 2020 festgehalten. Die wenigen Änderungen gegenüber den Anordnungen und Erläuterungen 1 sind gelb markiert. Die Task-Force Schule hat sich nach Rücksprache mit dem Kantonsärztlichen Dienst für dieses Vorgehen entschieden. So kann auch der zurzeit schlecht vorhersehbaren Lageentwicklung über die Feiertage Rechnung getragen werden. Mit der Maskentragpflicht auf der Sek I-Stufe kann die Anordnung von Quarantäne reduziert und damit der Präsenzunterricht aufrechterhalten werden. Zudem gilt es, einen Jo-Jo-Effekt zu vermeiden. Ein Blick in unsere Nachbarkantone zeigt, dass sie zurzeit ebenfalls von einer Lockerung der Maskentragpflicht auf der Sek-I-Stufe absehen.
Aufgrund der eingegangen Meldungen stellen wir fest, dass im Moment die gemeldeten Covid-19-Fälle und Quarantäneanordnungen auf Volksschulstufe in der jeweils vierzehntäglichen Summe rückläufig sind. Aktuell sind ca. 30 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 35 Lehrpersonen als Covid-19 erkrankt gemeldet. In angeordneter Quarantäne befinden sich ca. 300 Schülerinnen und Schüler sowie rund 40 Lehrpersonen.
Seitens des Kantonsärztlichen Dienstes wird die Zusammenarbeit mit den Schulleitungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Anleitung vom 5. November 2020 positiv wahrgenommen. Herzlichen Dank!
Hygienemasken
Die Task-Force Schule erreichen viele Hinweise, in welchen das ununterbrochene Tragen der Gesichtsmasken der Schülerinnen und Schüler im Unterricht und auch während der Pause beklagt wird. Wir weisen darauf hin, dass im Unterricht auf Anordnung der Lehrperson temporär die Masken abgelegt werden können, wenn die Schülerinnen und Schüler sitzend im Klassenverband in einer Unterrichtssituation sind, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert, namentlich bei mündlichen Sequenzen. Dieser Spielraum kann und soll durch die Lehrpersonen eigenverantwortlich genutzt werden. Ausserdem besteht im Sportunterricht sowie während der Pausen im Freien keine Maskentragpflicht.
Die Haltung des Kantonsärztlichen Dienstes zu transparenten Masken und Gesichtsvisieren ist eindeutig:
Gesichtsvisiere, Face Shields oder die Maske SMILE gelten nicht als Hygienemasken und genügen den Anforderungen der Maskentragpflicht nicht. Gesichtsvisiere sind allenfalls als zusätzliche Schutzmassnahme (analog Schutzbrillen) zulässig. Sie ersetzen die Maske auf keine Weise.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/masken.html
Schullager
Vorerst bis zum 7. Februar 2021 ist die Durchführung von Schneesportlagern oder -weekends nicht erlaubt. Über die Durchführungsmöglichkeit von Lagern ab dem 8. Februar 2021 wird anlässlich der Sitzung der Task-Force Schule vom 8. Januar 2021 aufgrund einer erneuten Lagebeurteilung entschieden. Im Wissen um den Vorbereitungsaufwand für die Verantwortlichen sollen die für die Kinder und Jugendlichen einzigartigen Erlebnisse nicht verfrüht abgesagt werden.
Im Unterschied zu Schneesportlagern können einzelne Skisporttage unter Einhaltung der jeweiligen Schutzbestimmungen durchgeführt werden.
Lüften
Der Einsatz von Luftreinigern oder Klimageräten in den Schulzimmern ist aus heutiger Sicht nicht notwendig, wenn die bereits kommunizierten Hinweise zum regelmässigen Lüften der Schulzimmer eingehalten werden. Zusätzliche Informationen sind auf der Website des Schweizerischen Vereins für Luft- und Wasserhygiene zu finden: https://www.svlw.ch/794-covid-19.
Termine Sitzungen Task-Force Schule
Die nächsten ordentlichen Sitzungen der Task-Force Schule finden statt am Donnerstag, 10. Dezember 2020, 10.00 Uhr (AV-Info am Freitag, 11. Dezember 2020) und am Freitag, 8. Januar 2021, 10.00 Uhr (AV-Info am Montag, 11. Januar 2021).
Bildungsangebot AV:
Anpassungen im ersten Quartal 2021
Leider müssen wir aufgrund der aktuellen Situation die Kurse des Bildungsangebotes AV im ersten Quartal 2021 neu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Referentinnen und Referenten werden die Optionen einer Online-Durchführung oder einer Verschiebung geprüft. Die Administration der PHTG wird die angemeldeten Personen so bald als möglich über die Form der Durchführung informieren. Anmeldungen zu den Kursen sind weiterhin möglich. Bei der ersten Anmeldung ist eine Registrierung notwendig.
Die Schulleitungstagung vom 25. März 2021 ist ebenso betroffen. Wir bitten die Schulleitungen, diesen Termin weiterhin zu reservieren und werden möglichst früh über die Form der Durchführung informieren.
Informationen für Schulleitungen
Aufnahmeprüfungen an die Kantonsschulen aus der 2. Sek: Französisch
Im Moment sind zwei Lehrmittel für den Französischunterricht auf der Sekundarstufe im Gebrauch: "envol" und "dis donc!". Um in den Aufnahmeprüfungen entsprechend Rücksicht nehmen zu können, wurden die Anmeldeformulare an die Mittelschulen aus der 2. Sekundarklasse mit einer Zeile zur Angabe des Lehrmittels ergänzt:
Anmeldeformular GMS - PMS 2. Sek Anmeldeformular FMS 2. - 3. Sek
Die Aufnahmeprüfungen aus der 3. Sekundarklasse sind vom neuen Lehrmittel erst im kommenden Jahr betroffen.
Gewaltprävention in der Schule mit «Herzsprung»
Das nationale Programm «Herzsprung» unterstützt Schulen bei der Gewaltprävention und stärkt Jugendliche in der Gestaltung respektvoller (Paar-) Beziehungen. «Herzsprung» wird von einem ausgebildeten Team (bestehend aus einer Frau und einem Mann) moderiert, ist auf den neuen Lehrplan zugeschnitten und fördert die Lebenskompetenzen von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren. «Herzsprung» befindet sich im Kanton Thurgau in der Pilotphase. Deshalb besteht die einmalige Möglichkeit, schulinterne Moderatorinnen und Moderatoren kostenlos ausbilden zu lassen oder externe Fachleute stark vergünstigt zu buchen.
Informieren Sie sich jetzt bei der Fachstelle Häusliche Gewalt der Kantonspolizei Thurgau über die aktuell besonders attraktiven Konditionen für Schulen.
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