AV-Info 43 | 2020
11. Dezember 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Während die Adventszeit im pädagogischen Umfeld ohnehin als anspruchsvoll gilt, müssen zusätzlich immer wieder neue Botschaften zur Lage und Entwicklung der Pandemie in unserem Land verarbeitet und eingeordnet werden. Dies verunsichert und führt zu neuen Fragen.
Im Schulumfeld dürfen wir jedoch feststellen, dass weder der Regierungsratsbeschluss vom 7. Dezember 2020 noch der Bundesratsentscheid vom 11. Dezember 2020 das Verhalten der Schulen stark beschneiden wird.
Zwar stellen wir auch an den Schulen eine leichte Steigerung der gemeldeten Fälle fest, jedoch immer noch nicht im Bereich der Werte von Anfang November. So sind aktuell rund 40 Kinder und Jugendliche der Volksschule positiv getestet und rund 480 in Quarantäne. Rund 30 Lehrpersonen befinden als positiv getestete in Isolation und rund 55 in Quarantäne. Ergänzend zu den Erkenntnissen des Contact Tracings melden auch die Schulen, dass es zwischen den Schülerinnen und Schülern sehr selten zu direkten Ansteckungen kommt. Die Ansteckungen erfolgen offenbar weitgehend im privaten Kreis und haben erst nachgelagert Auswirkungen auf die Schulen (Quarantäne).
Die Meldungen auf der Homepage des AV dienen als Grundlage für die Lagebeurteilung durch die Task-Force Schule. Sie sind nicht zu verwechseln mit der Nachricht, welche dem Kantonsärztlichen Dienst übermittelt werden muss und die benötigt wird für die Anordnung von Isolation und Quarantäne. Für alle vollständigen und aktuellen Meldungen bedanken wir uns herzlich.
Die Beratung von Eltern positiv getesteter Kinder in Bezug auf Quarantänemassnahmen fällt nicht in den Aufgabenbereich der Schule.
Wir danken allen Lehrpersonen, welche unseren Kindern Halt und Struktur geben und ihnen in dieser Zeit auch schöne und besinnliche Momente ermöglichen. Den Schulleitungen danken wir für ihren ausserordentlichen Einsatz, dass Schule stattfinden kann und für die umfangreichen Abklärungen im Zusammenhang rund um Quarantänemassnahmen. Schliesslich danken wir den Schulbehörden, dass sie mit ihren Entscheidungen für klare Bedingungen vor Ort sorgen.
Zum Jahresschluss wünschen wir allen eine besinnliche Zeit, festliche Feiertage und einen zuversichtlichen Start ins neue Jahr.
Task-Force Schule:
Monika Knill, Regierungsrätin |
Patrik Riebli, Generalsekretär |
Beat Brüllmann, Chef AV |
Prof. Dr. Priska Sieber, Rektorin PHTG |
Heinz Leuenberger, Präsident VTGS |
Markus Müggler, Vorstand VTGS |
Anne Varenne, Präsidentin Bildung Thurgau |
Magnus Jung, Präsident VSLTG |
Chantal Roth, Rektorin Kantonsschule Frauenfeld |
René Strasser, Rektor Bildungszentrum für Technik Frauenfeld |
Situation Homeoffice
Mit Entscheid vom 7. Dezember 2020 hat der Regierungsrat die bundesrätliche Empfehlung für Homeoffice zur Pflicht erhoben, soweit als möglich und sofern die betrieblichen Verhältnisse es erlauben. Das übergeordnete Ziel ist und bleibt, dass Unterricht stattfinden kann. Aus diesem Grund kann die Pflicht zu Homeoffice nicht als Hinweis auf eine Umstellung auf Fernunterricht verstanden werden.
Alle Leistungen der Verwaltung inkl. Schalterdienste sollen weiterhin möglichst gleichwertig erbracht werden.
Konvente, Sitzungen, Weiterbildungen
Es ist nicht zielführend, für jegliche Anlässe, bei denen Menschen im Rahmen des Schulbetriebs zusammenkommen, abschliessende Regeln zu erlassen. Vielmehr geht es darum, dass die Verantwortungsträgerinnen und -träger sorgfältig abwägen, wie bedeutsam die Durchführung eines Anlasses ist, ob er allenfalls verschoben oder im Rahmen einer Videokonferenz durchgeführt werden kann. Mitentscheidend sind in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten der Um- und Durchsetzung der Schutzmassnahmen. Das Veranstaltungsverbot gilt nicht für Zusammenkünfte im beruflichen Umfeld.
Schulische Veranstaltungen
Schulische Veranstaltungen (z.B. Aufführungen) mit externen Erwachsenen sind verboten. Die Anordnungen und Erläuterungen zum DEK-Entscheid 6 vom 23. Oktober 2020 wurden entsprechend angepasst.
Externe Nutzung von Schulräumlichkeiten
Die geltenden Vorschriften lassen den externen Nutzerinnen und Nutzern wenig Spielraum. Dennoch soll es möglich sein, dass diejenigen, die sich an alle Vorschriften halten, weiterhin schulische Räumlichkeiten nutzen können. Insbesondere Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen (Jugendriege etc.) sollten möglich bleiben.
Skilager
Wir haben wiederholt auf die Bedeutung von Skilagern in der Biographie unserer Jugendlichen hingewiesen. Weil sich die Lage innerhalb weniger Wochen sehr wohl auch wieder zum Guten wenden kann, bleibt es dabei, dass der nächste Entscheid erst am 8. Januar 2021 gefällt wird. Wir danken allen für die Bereitschaft, diese Ungewissheit noch bis nach dem Jahreswechsel auszuhalten.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Freitag, 8. Januar 2021, 10.00 Uhr (AV-Info am Montag, 11. Januar 2021).
Vaterschaftsurlaub ab 1. Januar 2021
Per 1. Januar 2021 tritt die Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende, bei Mutterschaft und bei Vaterschaft (EOG; SR 834.1) in Kraft. Neu haben Väter die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zu beziehen. Bis die notwendigen Änderungen im kantonalen Recht erfolgen, ist eine Übergangsregelung zu treffen. Dazu wurde mit DEK-Entscheid vom 11. Dezember 2020 die Richtlinie betreffend Vaterschaftsurlaub für Lehrpersonen angepasst.
Modularer Leitfaden Datenschutz
Der Leitfaden Datenschutz, den das AV und der Datenschutzbeauftragte TG in Kooperation mit PHTG, VTGS und VSLTG herausgibt, wurde folgendermassen aktualisiert:
Informationen für Schulleitungen
Bestellung Kindergarten-Schultergürtel 2021
Bitte bestellen Sie die orangen Schultergürtel für die Kindergartenkinder nicht separat, sondern über die Sammelbestellung des Schulhauses oder der Schulgemeinde.
Kindergartenlehrpersonen oder Schulleitungen melden der für die Lehrmittelbestellung verantwortlichen Person die Anzahl benötigter Schultergürtel. Diese werden in der Sammelbestellung erfasst und mit der Gesamtlieferung vor den Sommerferien zugestellt.
Wenn für die Eingabe ein Login benötigt wird, wenden Sie sich bitte an die BLDZ.
Informationen für Finanzverantwortliche
Unterlagen zum Jahresende
Mit nachfolgenden Links erhalten Sie wie gewohnt verschiedene Informationen zum neuen Jahr sowie die Besoldungstabellen 2021. Die Informationen zur Anpassung der Beitragsverordnung mit den Parametern 2021 sowie dem Zuschlag für sonderpädagogische Massnahmen 2020 folgen voraussichtlich nächste Woche via Mail an die allgemeine Schulgemeindeadresse.
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