AV-Info 44 | 2020
22. Dezember 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Seit den Herbstferien zeigten sich die Schulen erneut äusserst anpassungsfähig. Bestehende Massnahmen mussten mit dem Beginn der kälteren Jahreszeit durchgesetzt werden, zusätzlich galt es neue Vorschriften umzusetzen. Nun befinden sich die Schülerinnen und Schüler in den Weihnachtsferien und wir hoffen, dass auch die Schulverantwortlichen einige erholsame Tage geniessen dürfen.
Die verschärften Massnahmen des Bundesrats und die Verlängerung der Massnahmen auf kantonaler Ebene bis 22. Januar 2021 lassen nun auch für den Bildungsbereich eine neue Lagebeurteilung zu. Die Einschränkung, sich maximal aus zwei Haushalten und maximal 10 Personen zu treffen, die auch über Silvester und Neujahr gilt, wird die möglichen Ansteckungen reduzieren. Bereits vor den Ferien sind die Fallzahlen nur noch gering angestiegen.
Unterricht ab 4. Januar 2021
Der ordentliche Unterricht beginnt am Montag, 4. Januar 2021. Zurzeit gibt es keine Anzeichen zusätzlicher übergeordneter Anordnungen seitens des Bundes oder des Kantons.
Wie bereits nach den Sommer- und Herbstferien bitten wir die Schulen, ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen zu richten. Ebenfalls empfehlen wir, während der ersten Schulwoche auf unnötige Durchmischungen der Klassen und die Durchführung von Exkursionen zu verzichten. Um die Quarantäneanordnungen weiterhin tief zu halten, sollen auf der Sekundarstufe I im Bereich Sport möglichst die Distanzen eingehalten werden oder gegebenenfalls alternative Aktivitäten ohne Nutzung der Garderoben eingeplant werden.
Externe Nutzung von Schulinfrastruktur
Sportanlagen und Kultureinrichtungen sind gemäss bundesrätlicher Verordnung für Erwachsene geschlossen. Gemäss Bundesverordnung dürfen Infrastrukturen für Sport- und Kulturaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren jedoch offen sein (Jugendriege etc.). Erwachsene dürfen kleine Kinder in die Anlage begleiten, aber selber nicht aktiv teilnehmen (ausgenommen Trainer/Leiter). Die zeitliche Begrenzung bis 19 Uhr gilt nicht mehr. Zulässig bleiben auch Trainingsaktivitäten im Leistungssport und Profispiele (vgl. sportamt.tg.ch).
Musikschulen
Die Nutzung von Einrichtungen und Betrieben im Kultur-Bereich ist für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag wieder ohne Einschränkung zulässig. Damit ist der Musikschulunterricht als Präsenzveranstaltung für diese Altersgruppe auch nach 19:00 Uhr wieder möglich. Dies gilt zufolge den Regelungen für Bildungseinrichtungen auch für den Einzelunterricht als Präsenzveranstaltung für über 16-jährige.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Freitag, 8. Januar 2021, 10.00 Uhr (AV-Info am Montag, 11. Januar 2021).
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