AV-Info 03 | 2021
22. Januar 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 20. Januar 2021 über mögliche weitergehende Massnahmen der Kantone in den obligatorischen und nachobligatorischen Schulen sowie über die Untersuchung der Swiss National Covid-19 Science Task Force (STF) zu Schulschliessungen informieren lassen. Beschlüsse im Bereich der Schulen wurden keine gefasst. Der im Anschluss an die Sitzung publizierten Medienmitteilung kann entnommen werden, dass die EDK in der aktuellen Situation von einem Verbot des Präsenzunterrichts abrät, sowohl für die Primarschule und für die Sekundarstufe I als auch für die Sekundarstufe II. Ein solches Verbot habe weitreichende negative Folgen auf die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie auf deren Bildungsverläufe. Die STF teilt diese Haltung.
Einzelne Kantone haben dennoch verschärfte Massnahmen angeordnet. Aus Sicht der Task-Force Schule besteht aufgrund der epidemiologischen Lage in unserem Kanton zurzeit keine Veranlassung, für die Zeit bis zu den Sportferien weitergehende Anordnungen zu erlassen.
Die Situation inkl. die Fragen rund um die Masken wird anlässlich der nächsten Sitzung vom kommenden Mittwoch nochmals gründlich analysiert.
DEK-Entscheid 7
Mit dem DEK-Entscheid 7 vom 22. Januar 2021 werden alle Anordnungen und Grundlagen wieder auf den neusten Stand gebracht. Er umfasst die Anordnungen und Erläuterungen 3 sowie die angekündigten Massnahmen in den AV-Infos 01/2021 und 02/2021 inklusive der Anordnung des Bundes bezüglich Maskenpflicht in Arbeitsräumen. Somit steht jetzt wieder ein einziges handlungsleitendes Dokument zur Verfügung.
Zusätzlich wurde eine Präzisierung für den Sportbereich auf Sekundarstufe I aufgenommen: Bei Unterricht in durchmischten Klassen wird empfohlen, die Masken auch während der Sport- und Musiklektionen (Chorsingen, Bands [Zyklus 1&2], etc.) zu tragen, um grossflächige Quarantäneanordnungen zu vermeiden.
Gesamterneuerungswahlen
Wie angekündigt hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 37 vom 19. Januar 2021 entschieden, dass ausserordentliche Urnenabstimmungen auch für Gesamterneuerungswahlen zugelassen sind. Dieser Beschluss muss formell noch vom Grossen Rat bestätigt werden, indes gilt er ab sofort (Notrecht). Den Schulgemeinden steht es damit frei, auch die Gesamterneuerungswahlen als ausserordentliche Urnenabstimmungen durchzuführen.
Angesichts der aktuellen Situation empfehlen wir, diese Option zu nutzen.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Mittwoch, 27. Januar 2021, 14.00 Uhr (AV-Info am Donnerstag, 28. Januar 2021).
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