AV-Info 11 | 2021
14. April 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitergehende Öffnungsschritte beschlossen.
Die Task-Force Schule wird den aktuellen DEK-Entscheid anpassen. Es ist vorgesehen, dass die Departementschefin den konsolidierten DEK-Entscheid 8 per 28. April 2021 in Kraft setzt.
Wie angekündigt enthält diese AV-Info weitere Informationen zum Testen, zu vorab gefällten Entscheiden und weitere Hinweise.
Teststrategie für die Schulen im Kanton Thurgau
Es gilt zwischen dem Ausbruchsmanagement und dem präventiv-repetitiven Testen zu unterscheiden. Generell ist die Teilnahme an Tests freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung der Eltern notwendig. Der Regierungsrat hat das Testkonzept mit Beschluss Nr. 233 vom 13. April 2021 verabschiedet.
Ausbruchsmanagement
Bei einem Ausbruch von Covid-19 in Schulen geht es darum, mögliche Infektionsketten rasch zu erkennen und zu unterbrechen. Ausschliesslich der kantonsärztliche Dienst und das Contact Tracing können Testungen anordnen. Zur Unterstützung der Schulen bei der Durchführung der Tests hat der Kanton mit der Firma CONSEQ aus Schwerzenbach ZH eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Firma CONSEQ führt die Testungen mit Unterstützung der Schulverantwortlichen vor Ort und mit Mitarbeitenden des Amts für Bevölkerungsschutz und Armee (ABA) durch. Es ist möglich, bei zwei Schulen gleichzeitig Ausbruchstests zu organisieren. Der Regierungsrat hat festgelegt, dass bei einer behördlich angeordneten Ausbruchstestung der Kanton die anfallenden Rückführ- und Personalkosten der Firma CONSEQ übernimmt. Eine Beteiligung der Schulgemeinden ist – anders als mit der letzten AV-Info kommuniziert – nicht mehr vorgesehen.
Wird vom kantonsärztlichen Dienst oder vom Contact Tracing für eine Schule eine Ausbruchstestung angeordnet, wird diese vom Contact Tracing bei der Firma CONSEQ in Auftrag gegeben. CONSEQ nimmt danach mit der Schulleitung und dem ABA Kontakt auf, plant mit diesen zusammen die Durchführung der Testung und stellt der Schulleitung die dazu relevanten Informationen zur Verfügung.
Es gelangen ausschliesslich gepoolte Spucktests zur Anwendung.
Die Ausbruchstestung ist ein zusätzliches Instrument für das Contact Tracing im Auftrag des kantonsärztlichen Dienstes, um die Quarantänemassnahmen differenzierter anordnen zu können. An der Anleitung für Schulleitungen werden aktuell keine Änderungen vorgenommen.
Präventiv repetitive Tests
Wie Betriebe können auch Schulgemeinden ihr Personal und ihre Schülerschaft regelmässig testen lassen. Ziel ist es, auch asymptomatische Fälle zu entdecken. Die Anmeldung für präventiv repetitive Tests erfolgt unter www.tg.ch/testen (Betriebstestung). Das ABA koordiniert und bewilligt die Testungen anhand der zur Verfügung stehenden Testkapazitäten. Bei präventiv repetitiven Testungen tragen die Schulen die anfallenden Personal- und Logistikkosten – analog der Betriebe und Institutionen.
Präventiv repetitive Tests sind nur dann zielführend, wenn sie während mindestens drei Wochen ein- bis zweimal wöchentlich durchgeführt werden.
Da die Teilnahme an den Tests freiwillig ist, dürfen negative Testresultate nicht als Bedingung für die Teilnahme an einer Veranstaltung oder dergleichen verlangt werden.
Lager und Schulanlässe ohne externe Erwachsene
Lager können wie bereits kommuniziert unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Lagerorts und des öffentlichen Verkehrs durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern ihre Kinder nicht teilnehmen lassen wollen, erhalten die Möglichkeit, dem Unterricht in einer anderen Klasse zu folgen. Bei klassenübergreifenden Lagern und Schulanlässen ist zu berücksichtigen, dass beim Auftreten eines Falles die Quarantäneanordnungen entsprechend umfassend ausfallen würden. Die Organisatoren haben diesbezüglich eine Risikoabwägung vorzunehmen.
Schulische Veranstaltungen mit externen Erwachsenen
Mit dem Entscheid des Bundesrats vom 14. April 2021 ergibt sich auch für die Schulen wieder ein gewisser Spielraum. Nach einer gründlichen Analyse der Lockerungsschritte wird der DEK-Entscheid 8 per 28. April 2021 entsprechend angepasst. Änderungen ergeben sich bei Veranstaltungen mit Eltern aber auch im Bereich der externen Nutzung von Schulinfrastruktur.
Impfen von Lehrpersonen
Bildung Thurgau beantragt, impfwillige Lehrpersonen im Anschluss an die BAG-Zielgruppe 4 (Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions-und Ausbruchsrisiko) und somit vor der BAG-Zielgruppe 5 (übrige Erwachsene) impfen zu lassen. Der Fachstab Pandemie hat das Anliegen aufgenommen, wird zeitnah über den Antrag entscheiden und entsprechend kommunizieren.
Um Terminverschiebungen und Verzögerungen zu vermeiden, können Impftermine von Lehrpersonen während der Arbeitszeit wahrgenommen werden.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Montag, 26. April 2021, 08.00 Uhr (AV-Info und DEK-Entscheid 8 am Mittwoch, 28. April 2021).
Finanzhaushaltsgesetz geht in die Vernehmlassung
Die Schulgemeinden sind eingeladen, bis zum 7. Juli 2021 an der Vernehmlassung zum Entwurf der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes teilzunehmen.
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