AV-Info 17 | 2021
25. Juni 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Im vergangenen Schuljahr mussten verschiedene Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erlassen werden. Die einzelnen Schulen haben sich sehr gut an die geltenden Regeln gehalten und mit ihrem vorsichtigen Verhalten dazu beigetragen, dass die Schulen nicht zum Treiber der Pandemie geworden sind. Dafür gilt allen Verantwortlichen und Beteiligten ein herzliches Dankeschön.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 mit dem Öffnungsschritt V weitere Lockerungen beschlossen. Er hat hierfür die bisherige Covid-19 Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 aufgehoben und die neue, totalrevidierte Covid-19 Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 erlassen. Die Änderungen treten am 26. Juni 2021 in Kraft. Die Fallzahlen sind aktuell niedrig und auch die Hospitalisationen sind rückläufig. Einzig die Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Delta-Mutation trüben die zuversichtlichen Aussichten etwas.
Wir dürfen erfreut zur Kenntnis nehmen, dass im Kanton Thurgau rund 215'000 Impfdosen verabreicht worden sind und bald alle impfwilligen Erwachsenen ihre zweite Impfung erhalten haben werden.
Aufgrund der aktuellen Lage ist es angezeigt, auch im Schulumfeld die getroffenen Massnahmen mindestens bis zu den Sommerferien zu lockern. Mit welchen Massnahmen das Schuljahr 2021/22 starten wird, muss im Verlauf der Sommerpause laufend beurteilt werden. Ein Entscheid ist Anfang der letzten Ferienwoche zu erwarten. Es wird darum gehen, zum Schulstart keine unnötigen Risiken in Kauf zu nehmen.
Es ist wichtig, zentrale Massnahmen wie Abstand und Hygieneverhalten sowie das regelmässige Lüften weiterhin einzuhalten. Die Pandemie ist (noch) nicht zu Ende und es ist weiterhin Achtsamkeit angesagt. Im Schulumfeld ist dies besonders herausfordernd, weil die Erwachsenenwelt ihre Rolle als Vorbild, nicht zuletzt aufgrund des Impfschutzes, nicht mehr im gleichen Mass wahrnimmt.
Im DEK-Entscheid 10 vom 25. Juni 2021 sind die geltenden Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage des Bundesrats vom 23. Juni 2021 dargestellt.
Maskentragpflicht
Die Maskentragpflicht an der Arbeit hat der Bundesrat aufgehoben. Damit entfällt auch die generelle Maskentragpflicht für Lehrpersonen und Schulpersonal. Es gelten wie vor der Einführung der generellen Maskentragpflicht die Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung). Dies bedeutet, dass in Situationen, in denen der Abstand eingehalten werden kann oder weitere Schutzmassnahmen greifen, auf das Tragen der Hygienemaske verzichtet werden kann. Es liegt an den einzelnen Lehrpersonen, die jeweilige Situation zu beurteilen und eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie eine Maske benötigt oder nicht.
Neu müssen die Schülerinnen, Schüler und Lernenden der Sekundarstufe II ebenfalls keine Hygienemaske tragen. Die Abstände sind wenn immer möglich einzuhalten.
In Situationen, in denen der Abstand von 1,5 Meter über einen Zeitraum von länger als 15 Minuten nicht eingehalten werden können, wird das Tragen einer Hygienemaske für alle Beteiligten ab Sekundarstufe I empfohlen. Dies gilt insbesondere für Situation in Labors oder beim Chorsingen.
Veranstaltungen
Veranstaltungen mit einer Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat sind im schulischen Bereich verboten.
Es gilt zu beachten, dass, obwohl neu 1'000 Besucherinnen und Besucher (Sitzplätze) zugelassen werden, die Einrichtungen höchstens zu zwei Drittel ihrer Kapazität besetzt werden dürfen. An Veranstaltungen mit Stehplätzen sind unter den gleichen Kapazitätsbeschränkungen 250 Personen in Innenräumen und 500 Personen im Freien zulässig.
Bei Anlässen und Veranstaltungen mit externen Personen gilt in Innenräumen weiterhin eine Maskentragpflicht und die Einhaltung der erforderlichen Abstände.
Beispiel: An einer schulinternen Vorführung im Mehrzwecksaal besteht keine Maskentragpflicht. Wenn die Veranstaltung aber öffentlich ist, d.h. mit externen Zuschauern erfolgt, besteht Maskentragpflicht und es gelten die Vorgaben gemäss Art. 14 der Covid-19-Verordnung besondere Lage.
Bei einer allfälligen Konsumation sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Es gelten die Regeln für Restaurationsbetriebe (Art. 12).
Stehapéros in Innenräumen sind nach wie vor nicht gestattet. Jegliche Konsumation im Innern hat sitzend zu erfolgen. Ein Buffetbetrieb hingegen ist möglich.
Auftritte von Chören und somit auch die Aufführung von Musicals in Innenräumen sind wieder gestattet.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Montag, 9. August 2021, 07.30 Uhr (AV-Info am Dienstagvormittag, 10. August 2021).
|