AV-Info 22 | 2021
11. September 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Wie angekündigt erhalten Sie mit dieser AV-Info den DEK-Entscheid 2 mit den aktuellen Weisungen und dem integrierten Schutzkonzept zur Umsetzung der Corona-Massnahmen.
Die vorübergehende Anordnung der Maskentragpflicht gilt vom 13. September 2021 bis 5. November 2021 und dient der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts durch die Reduktion von Quarantäneanordnungen.
Umsetzung der Maskentragpflicht
Die Maskentragpflicht gilt für die Erwachsenen aller Schulstufen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Auch geimpfte Personen müssen die Gesichtsmaske tragen.
Ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, das sie von der Maskentragpflicht befreit. Bisherige Atteste behalten ihre Wirkung.
Auswirkungen der Zertifikatspflicht für Erwachsene im Schulumfeld
Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür tragen (Antigentest). Dies kann der Fall sein für den Besuch von Pflichtveranstaltungen, obligatorischen Weiterbildungen und von ausserschulischen Lernorten (Museen, Theater und Hallenbäder).
Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen ausserdem für keine weiteren Zwecke verwendet werden.
Anlaufstelle für Fragen
Weiterhin stehen wir Ihnen unter info.avNULL@tg.ch für Fragen zur Verfügung. Wiederkehrende Fragen werden gebündelt in einer AV-Info beantwortet.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Mittwoch, 22. September 2021, 08.00 Uhr.
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