AV-Info 31 | 2021
3. Dezember 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Allgemeine Informationen
Lehrpersonen und Schulleitungen sind bekanntlich in der Adventszeit ohnehin schon einer erhöhten Belastung ausgesetzt. Die Mehraufwendungen für die Schulleiterinnen und Schulleiter im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie fordern zusätzlich. Um die Durchhaltefähigkeit der Führungspersonen an unseren Schulen auch über den Jahreswechsel hin zu erhalten, empfehlen wir den Schulgemeinden, über mögliche Entlastungen zu diskutieren. Es geht dabei beispielsweise um die Übergabe administrativer Tätigkeiten an andere Personen. Dafür haben einige Schulgemeinden temporär Pensenerhöhungen z.B. in der Schulverwaltung gesprochen.
Die Fürsorge für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen ist in Situationen starken Drucks entscheidend.
Skilager
Bezüglich der Durchführung von Skilagern gilt nach wie vor Ziff. 3.3 des DEK-Entscheid 4 vom 30. November 2021. Auch wenn die Planungssicherheit aktuell und hoffentlich nur vorübergehend schwindet, sollen Wintersport-/Skilager wegen der Bedeutung für die Schülerinnen und Schüler nicht voreilig abgesagt werden.
Veranstaltungen an Anlässe
Grundsätzlich sind Veranstaltungen (Weihnachtsessen, Räbeliechtliumzüge, Adventssingen) unter konsequenter Einhaltung der übergeordneten Vorgaben weiterhin möglich. Zu diesen Vorgaben gehören die kantonalen Verschärfungen der Covid-19-Massnahmen (Regierungsratsbeschluss Nr. 728 vom 30. November 2021) und die möglichen Anpassungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage.
Vor der Absage von Anlässen empfiehlt sich die Prüfung, ob mit einer Anpassung der Rahmenbedingungen doch eine sinnvolle Durchführung möglich ist. Gerade in der aktuellen Situation haben sinnstiftende Begegnungen und Anlässe unter Einhaltung der geltenden Vorgaben eine besondere Bedeutung.
Anordnung von Massnahmen
Einige Schulen wünschen, bereits in der Zeit von der Kenntnisnahme positiver Fälle bis zur Reaktion des Contact-Tracings Massnahmen ergreifen zu können. Wir bitten Sie, sich dabei auf die schon bis anhin empfohlenen organisatorischen Massnahmen (Entflechtung der Klassen usw.) und den Hinweis auf die eigenverantwortlichen Schutzmassnahmen (Zuhausebleiben bei Symptomen, Möglichkeit zum freiwilligen Maskentragen usw.) zu beschränken. Kontaktquarantänen oder eine vorübergehende Ausweitung der Maskentragpflicht können nur durch das Contact-Tracing oder in Absprache mit dem Amt für Volksschule angeordnet werden. Die Anleitung für Schulleitungen vom 28. Juni 2021 gilt unverändert.
Aktuell behandelt das Contact-Tracing Ereignisse in Schulen insbesondere bei Fallhäufungen prioritär. Wenn keine besonderen Massnahmen angezeigt sind (z. B. nur ein Fall in einer Klasse) erfolgt unter Umständen keine Kontaktaufnahme durch das Contact-Tracing.
Präventiv-repetitives Testen
Den Entscheid über die mögliche Verlängerung des präventiv-repetitiven Testens wird der Regierungsrat voraussichtlich am Dienstag, 7. Dezember 2021 fällen.
Die Schulen werden anschliessend zeitnah informiert, damit die nötigen Materialien für die erste Januarwoche noch früh genug bestellt und die Eltern informiert werden könnten.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Donnerstag, 16. Dezember 2021, 10.00 Uhr.
Einführung neues Ergebnisermittlungssystem Wahlen/Abstimmungen
Das vom Kanton, den politischen Gemeinden und einigen Schulgemeinden verwendete "WABSTI" wird per September 2022 durch das neue System "VOTING Ausmittlung" ersetzt. Dies betrifft auch Schulgemeinden, die das System bereits einsetzen oder noch einsetzen wollen. Details im Informationsschreiben der Staatskanzlei.
Die Schulung der Wahl- und Abstimmungsverantwortlichen der Politischen Gemeinden finden im Frühjahr 2022 statt. Verantwortliche Personen der Schulgemeinden, die sich für das System bzw. die Schulung interessieren, können sich an die Projektverantwortliche Silvana Tschudi (silvana.tschudiNULL@tg.ch) wenden.
Informationen für Schulleitungen
Übersicht der Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche im Kanton Thurgau
Auf vielfachen Wunsch hat die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen eine Übersicht der Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche im Kanton Thurgau erstellt.
Die aufgeführten Beratungsangebote sind in der Regel kostenlos. Weitere lokale Angebote, wie zum Beispiel die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Schulsozialarbeit oder die Jugendnetze, sind im Sozialnetz Thurgau (www.sozialnetz.tg.ch) abrufbar. Das Dokument wird halbjährlich aktualisiert.
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