Direkt zum Inhalt springen

Begriffsklärung

Eltern | Erziehungsberechtigte
Als Erziehungsberechtigte werden die Elternteile bezeichnet, die das Sorgerecht innehaben. Dies ist für eine rechtliche Zusammenarbeit (Zeugnis, Elterngespräche) entscheidend. In den nachfolgenden Texten wird einfachheitshalber der Begriff «Eltern» verwendet.

Erziehungsverantwortliche finden sich ausschliesslich im nahen Familienumfeld (Grosseltern, Gotte/Götti). Sie haben Einfluss auf die Kinder und Jugendlichen und erfüllen wichtige Funktionen in deren Erziehung und Betreuung.

Schule
Mit «Schule» werden die Organisation sowie deren Vertreter wie Schulbehörde, Schulleitung und Lehrperson bezeichnet.

Zusammenwirken
Das Zusammenwirken zwischen Eltern und Schule bezeichnet die gemeinsame Aufgabe und Verantwortung für die Erziehung und Bildung. Die Grundlage dafür ist eine Kooperation auf gleicher Augenhöhe und bezieht die Kinder und Jugendlichen mit ein.

Die Volksschule hat ihren Bildungsauftrag in Zusammenarbeit mit den Eltern zu erfüllen. Dabei bestehen verschiedene mögliche Formen.