Übersicht
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag wird in gemeinsamer Verantwortlichkeit wahrgenommen.
Die Organisation der Volksschule ist Aufgabe des Kantons. Dazu erlässt das Departement für Erziehung und Kultur DEK Gesetze und Verordnungen. Die Schule hat den Auftrag, diese umzusetzen. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit von Schule und Eltern.
Die Rechte und Pflichten sind in den folgenden Bereichen gesetzlich festgelegt:
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Gegenseitige Informations- und Kontaktpflicht
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Zusammenwirkung mit Erziehungsberechtigten
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Erziehungsauftrag
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Bildungsauftrag
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Verfahrensrechte
- Gesetzesartikel und Aufstellung zu Rechte und Pflichten [340.64 KB] (Juni 2021)
- Ablauf und Themen zu Verfahrensrechten [118.03 KB] (Juni 2021)