AV-Info 05 | 2018
7. Mai 2018
Allgemeine Informationen
Leistungsmotion "Qualitätssicherung Volksschule"
Am 20. Dezember 2017 reichten fünf Kantonsrätinnen und Kantonsräte eine Leistungsmotion "Qualitätssicherung Volksschule" ein, mit dem Ziel, den Aufwand in den Bereichen Aufsicht, Evaluation sowie Unterrichts- und Schulentwicklung deutlich zu reduzieren. Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 2. Mai 2018 die Leistungsmotion mit dem Stichentscheid der Präsidentin (57:57) für nicht erheblich erklärt. Damit kann der im vergangenen Jahr aufgenommene Strukturanpassungsprozess in unserem Amt weitergeführt werden. Es gilt nun, die Ankündigungen in der Beantwortung der Leistungsmotion umzusetzen. Der Bereich der Qualitätssicherung soll namentlich durch eine engere Zusammenarbeit zwischen der Schulevaluation und der Schulaufsicht effizienter gestaltet werden.
Zudem wird geprüft:
- eine Anpassung der Tätigkeit der Schulaufsicht (Straffung des Bewilligungswesens, etwa im Bereich integrative Sonderschuldung oder Privatunterricht, Ausgestaltung und Dokumentation der Standortgespräche);
- eine Verschlankung der Standardevaluationen durch ein vereinfachtes Berichtswesen und eine Fokussierung auf den Bereich Unterricht, während andere Gebiete nur situationsabhängig betrachtet werden sollen;
- Übertragung spezifischer Aspekte der Qualitätssicherung an die Schulgemeinden (Stärkung der Teilautonomie und Selbstverantwortlichkeit der Schulgemeinden
- die Nutzung der Ergebnisse von Selbstevaluationen durch die kantonalen Aufsichtsorgane;
- die Möglichkeit, Erhebungen zu Schwerpunktthemen durch das AV durchführen zu lassen (z.B. Sprachenunterricht)
Diese Überlegungen und die daraus abgeleiteten Massnahmen sollen ab 2020 zu einem schrittweisen Abbau von 200 Stellenprozenten in den Bereichen Schulaufsicht und Schulevaluation führen. Es ist uns wichtig, dass die stabilen Beziehungen der Schulaufsicht und der Tiefblick der Schulevaluation als jeweilige Stärken erhalten bleiben. Wir werden die Bildungspartner zu gegebener Zeit in unsere Planung mit einbeziehen.
Kantonale Folgeaufträge zum Lehrplan Volksschule Thurgau – Beurteilung
Schulversuch Beurteilung
Fünf Schulen erproben bis Januar 2019 das Konzept der zweidimensionalen Leistungsbewertung und das entsprechend angepasste Beurteilungstool auf der Basis von LehrerOffice. Rund 120 Lehrpersonen in den Versuchsschulen wenden die zu erprobenden Instrumente in verschiedenen Bewertungssituationen an, dokumentieren Beispiele und protokollieren ihre Erfahrungen und Schlussfolgerungen. Eine erste Online-Befragung der Beteiligen findet im August 2018 statt, eine zweite, abschliessende Befragung im Januar 2019.
Dialog Beurteilung
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zum Lehrplan Volksschule Thurgau wurde beschlossen, die Beteiligten im Schulfeld sowie die Abnehmer nochmals zu ihren Bedürfnissen zum Thema Beurteilung zu befragen. Aus der Diskussion der Anliegen sollen sich weitere Entscheidungsgrundlagen ergeben. Dieser Dialog startet im September 2018 mit einer Umfrage bei allen Thurgauer Lehrpersonen und Schulleitungen.
Anschliessend werden im November 2018 drei Workshops mit Vertretungen der Bildungsverbände (VTGS, VSLTG, Bildung Thurgau), der Elternorganisationen (TAGEO) sowie der Pädagogischen Hochschule Thurgau stattfinden. Dabei werden die Umfrageergebnisse diskutiert, weitere Anliegen aufgenommen und im Dialog Optimierungsmassnahmen formuliert und gewichtet. Zeitgleich wird ein vierter Workshop mit den Abnehmern der Sekundarstufe II (Verbände IHK und TGV, TBK, TKMS, Berufs- und Mittelschulen, ABB, AMH, Vertretungen der Lehrbetriebe, etc.) organisiert. In diesem Rahmen können Bedürfnisse und Optimierungsvorschläge beispielsweise zur Erhöhung der Lesbarkeit der Zeugnisse eingebracht werden.
Monitoring Beurteilung
Ergänzend zum «Dialog» werden im Teilauftrag «Monitoring» die Beurteilungsgrundlagen der umliegenden Kantone sowie Dokumentations- und Unterstützungssysteme kommerzieller Anbieter gesichtet und geprüft. Verschiedene Kantone haben im Rahmen der Einführung des Lehrplans 21 ihre Beurteilungsgrundlagen angepasst und nutzen digitale, Dokumentations- und Unterstützungssysteme (z.B. LehrerOffice, Infomentor) bzw. stellen diese den Lehrpersonen zur Verfügung. Daneben gibt es auf dem Markt weitere Produkte (z.B. IQES Lernkompass, Kompetenzraster-Netzwerk, Escola). Eine aktualisierte Gesamtschau soll Auskunft über kantonale Entwicklungen, private Anbieter und Erfahrungen von Thurgauer Schulen geben.
Fahrplan Beurteilungsarbeiten (ab Februar 2019)
Die Ergebnisse und Empfehlungen aus dem Schulversuch, Dialog und Monitoring werden ab Februar 2019 in einem Schlussbericht an den Regierungsrat zusammengeführt und bilden die Grundlage für die Vernehmlassungsversion der kantonalen Beurteilungsgrundlagen. Die Vernehmlassung findet von September bis November 2019 statt. Das Inkrafttreten allfälliger Anpassungen an Beurteilungsreglement, Zeugnisformular oder entsprechenden Lehrplantexten sind mit einem Jahr Vorlauf für Einführung und Schulung frühestens per 1. August 2021 vorgesehen. Aktuelle Informationen zum Fortgang der Beurteilungsarbeiten sind auf av.tg.ch zu finden.
Orientierungsrahmen Schule und Digitalisierung
Die Digitalisierung verändert alle Lebensbereiche, so auch die Schule. Daraus ergeben sich Chancen aber auch Herausforderungen. Werte, wie sie heute in der Schule gelebt werden, sind nach wie vor wichtig; Entwicklungen haben sich daran zu orientieren. Gleichzeitig gilt es, die Chancen der Digitalisierung offen zu nutzen. Eine Entwicklung, die Bewährtes mit Neuem verbindet, gewährleistet auch in Zukunft eine umfassende Schul- und Unterrichtsqualität. Aktuell steht die Umsetzung des Moduls Medien und Informatik im Fokus. Eine gelungene Umsetzung dieses Projekts legt die Basis für zukünftige Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierung. Der «Orientierungsrahmen Schule und Digitalisierung» hilft Ihnen, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Das AV nutzt den Orientierungsrahmen intern als Strategieinstrument. Er eignet sich auch als Referenzrahmen für die Umsetzungsplanung des Moduls Medien und Informatik in den Schulen. Aktuell liegt die Version 3.2 vor. Es ist geplant, den Orientierungsrahmen laufend anzupassen und mit weiteren Informationen anzureichern. Wir werden Sie über Aktualisierungen laufen informieren.
Der Orientierungsrahmen steht als digitales Instrument sowie als PDF zur Verfügung. Die digitale Version bietet wesentlich mehr Informationen als das PDF, das ausschliesslich die Hauptkategorien darstellt.
Rückerstattung Weiterbildungskosten Medien und Informatik
Um die Rückerstattung von Weiterbildungskosten für Medien und Informatik zu beantragen, besteht nun zusätzlich ein Formular für Schulgemeinden, die gemeinsam Weiterbildungen durchführen und die Kosten untereinander aufteilen. Alle Informationen auf av.tg.ch > Medien und Informatik > Weiterbildung > Rückerstattung Weiterbildungskosten.
Aktion Leuchtwesten und Rucksäcke
Die Weiterführung der Aktion Leuchtwesten und Kordelrucksäcke für Schülerinnen und Schüler unter dem Titel „Sichtbarkeit im Strassenverkehr" durch die Spezialfinanzierung „Kontrollschilderauktion" wird für die Jahre 2020-2024 freigegeben. (RRB Nr. 379 vom 24.04.2018)
Informationen für Schulbehörden
AV-Behördeninformation vom 6. Juni 2018
Wie im letzten Jahr werden wir Sie im Rahmen der VTGS-Frühlingsversammlung über aktuelle Entwicklungen informieren:
Mittwoch, 6. Juni 2018, 18:00 - 22:00 Uhr
Mehrzwecksaal Primarschulanlage Schönholzerswilen
(Navi: Oberdorfstrasse 6, 8577 Schönholzerswilen)
Umsetzung Modullehrplan Medien und Informatik: Kurse für Schulbehörden
Das AV bietet zur Planung und Umsetzung des Modullehrplans Medien und Informatik zwei Kurse für Schulbehördenmitglieder an (wenn gewünscht begleitet von Schulleitungen und/oder iScouts):
- «Einführung in die Umsetzung Modul Medien und Informatik»
Montag, 20. August 2018
Auseinandersetzung mit der Thematik aus strategischer Sicht und Einführung in die kantonalen Rahmenbedingungen wie auch in das Weiterbildungsangebot der PHTG. Zur Vertiefung könnte das Arbeitstreffen vom 10. September interessant sein.
- «Arbeitstreffen für die Umsetzung Modul Medien und Informatik»
Montag, 10. September 2018
Klären der Fragen zu den kantonalen Vorgaben, Empfehlungen und Informationen sowie zum Weiterbildungsangebot der PHTG und arbeiten an der lokalen Umsetzungsplanung (unterstützt von Fachpersonen von AV/PHTG/VTGS).
Detailierte Kursausschreibung und Anmeldung via weiterbildung.tg.ch » Lernangebote » Schulgemeinden.
Informationen für Finanzverantwortliche
Beitragsverordnung § 2 (RB 411.611) - Lektionenfaktor Primarstufe ab 1.1.19
Im Rahmen der Massnahmen zur Verbesserung des Französischunterrichts wurde die Stundentafel Primarstufe dahingehend angepasst, dass der Französischunterricht in der Regel mit 2 Lektionen, jedoch mindestens jeweils mit 1 Lektion im Halbklassenunterricht erfolgen muss. Dies hat zur Folge, dass für die 5. und 6. Klasse gesamthaft mindestens 2 Lektionen erforderlich sind. Der Kanton beteiligt sich ab 2019 mit der Finanzierung einer zusätzlichen Lektion. Die andere Lektion wird durch die Schulgemeinde im Rahmen der bereits berücksichtigen Halbklassenlektionen (41 über alle 6 Jahrgänge) selbst finanziert.
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bis 2018 |
ab 2019 |
Lektionenfaktor PS |
1.71 |
1.72 |
Lohnrunde 2019 nach kantonalen Budgetrichtlinien
Information zur Budgetierung; die Richtlinien sehen für die kantonale Verwaltung folgende Planungswerte vor:
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generell |
individuell |
Lehrpersonen |
0.3 % |
1.0 % > 0.0 % |
Verwaltungspersonal |
0.3 % |
0.4 % |
Innerhalb der Lohnkurve der Lehrpersonen ist 1 % individueller Besoldungsanstieg eingerechnet. Dies hat zur Folge, dass eine Lehrperson in ihrer Berufskarriere im Durchschnitt eine jährliche Lohnerhöhung von 1 % verzeichnet. Inklusive Pensionierungen rechnet der Kanton mit einer summarischen individuellen Lohnanpassung von 0 %.
Die effektiven Veränderungen der einzelnen Lohnpositionen liegen bei 2.3 % bis 1.8 % (Lohnpositionen 1-13) und 1.1 % bis 0.9 % (Lohnpositionen 14-28). Lehrpersonen in Lohnposition 28 erhalten keinen Stufenanstieg mehr, womit deren individuelle Lohnanpassung bei 0 % liegt. Folglich ist je nach Alter der Lehrpersonen von unterschiedlichen lokalen Auswirkungen auszugehen.
Mutterschaftsurlaub – Aufschub aufgrund Spitalaufenthalt des Kindes
Muss das Kind direkt nach Geburt mindestens drei Wochen im Spital verbleiben, kann die Mutter einen Aufschub des Mutterschaftsurlaubs um die entsprechende Zeit verlangen. Die Mutter erhält für den Zeitraum zwischen Geburt und Heimkehr des Kindes bezahlten Urlaub. Der Mutterschaftsurlaub beginnt mit Heimkehr des Kindes.
Die Zeitspanne wird je nach Sachverhalt als bezahlter Urlaub aufgrund Pflege des eigenen Kindes oder als Lohnfortzahlung infolge Arbeitsunfähigkeit behandelt. Eine Abklärung mit der Krankentaggeldversicherung ist zu empfehlen. Bisher wurde die Zeitspanne als unbezahlter Urlaub behandelt. Die Änderung erfolgt aufgrund eines Bundesgerichtsurteils.
Sozialzulagen - Familienzulage: Neuregelung Anspruchskonkurrenz per 1.4.2018
Mit RRB Nr. 263 vom 20.03.2018 wurde die Verordnung des Regierungsrates zur Besoldungsverordnung (RRV BesVO; RB 177.223) in Bezug auf die Anspruchskonkurrenz der (freiwilligen) kantonalen Familienzulage angepasst. Beachten Sie hierzu das Infoblatt zur Anspruchskonkurrenz.
IKS - Vorlage Risiko-Kontrollmatrix
Als Hilfestellung zur Implementierung und/oder Optimierung eines internen Kontrollsystems (IKS) sowie deren formalen Dokumentation wird Ihnen eine Vorlage einer prozessorientierten Risiko-Kontrollmatrix inklusive eines Musterbeispiels zur Verfügung gestellt. Für weitere Unterlagen verweist die Finanzverwaltung auf die Website der Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen (KKAG).
Anpassung Besoldungsrichtlinien
Aufgrund des Angebots von Studiengängen für Quereinsteigende, welche die Mindestanforderungen der EDK für den Unterricht auf der entsprechenden Stufe nicht vollständig erfüllen, wurde die Besoldungsrichtlinie um die Besoldungseinreihung von Lehrpersonen mit entsprechenden Abschlüssen ergänzt.
Kommende Kurse
Mittwoch, 30. Mai 2018, 18:00 - 20:30 Uhr Handling in Zusammenhang mit der Pensionskasse
Montag, 20. August 2018, 18:00 - 21:00 Uhr Einführung in die Umsetzung Modul Medien und Informatik
Montag, 10. September 2018, 18:00 - 21:00 Uhr Arbeitstreffen für die Umsetzung Modul Medien und Informatik
Mittwoch, 12. September 2018, 18:00 - 21:00 Uhr Finanzplanung in Schulgemeinden - HRM2
Montag, 24. September 2018 oder
Mittwoch, 26. September 2018, 14:00 - 17:00 Uhr (doppelt geführter Kurs) Herbst-Treffen für Schulpflegerinnen, -pfleger und Finanzverantwortliche
Anmeldung für alle Kurse: weiterbildung.tg.ch » Lernangebote » Schulgemeinden
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