AV-Info 14 | 2023
14. November 2023
Informationen für Finanzverantwortliche
Neues Verfahren Export Pensenmeldung
Vereinfachung Besoldungsmeldung ab Rechnung 2024 (Übermittlung 2025)
Im Nachgang zu einer ersten Vereinfachung der Besoldungsmeldung, die in der AV-Info 08 vom 30. März 2022 und der AV-Info 10 vom 12. Mai 2022 kommuniziert wurde, hat das AV in Zusammenarbeit mit dem VTGS die weiteren Schritte geprüft. Dabei stand weiterhin im Vordergrund, die Besoldungsmeldung im Interesse der Schulgemeinden zu vereinfachen und den damit verbundenen Informationsverlust möglichst gering zu halten.
In Zusammenarbeit mit projekt7 konnte für Schulgemeinden mit einer ABACUS-Kantonslizenz eine praktikable Lösung realisiert werden. Anstelle der manuellen Erfassung der Besoldung werden neu die Pensen der Lehrpersonen mittels Export aus der Lohnbuchhaltung übermittelt. Um eine hohe Datenqualität zu gewährleisten und nachträgliche manuelle Anpassungen zu vermeiden, sind einige Präzisierungen in der Lohnbuchhaltung vorzunehmen.
Schulgemeinden mit anderen Softwarelösungen prüfen eine Umsetzung des Exports anhand des Berichts „Anforderungen Export Pensenmeldung“ selbständig. Der Fachbereich Finanzen Schulgemeinden kann bei Unterstützungsbedarf selbstverständlich kontaktiert werden.
Alles Weitere entnehmen Sie ebenfalls dem Dokument „Anforderungen Export Pensenmeldung“. Bitte beachten Sie, dass die Anpassungen bis zur ersten Lohnverarbeitung im Januar 2024 umgesetzt sein müssen, andernfalls dürfte eine weitere manuelle Erfassung notwendig werden. Die Übermittlung der Daten nach neuem, vereinfachten Verfahren ist erstmals ab 2025 für das Rechnungsjahr 2024 möglich. Die Besoldungsmeldung für das aktuelle Jahr erfolgt noch letztmals wie bisher.
Für die Beantwortung allfälliger Fragen und Unterstützung bei der Umsetzung, ob mit oder ohne ABACUS-Lizenz, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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