AV-Info 10 | 2022
12. Mai 2022
Informationen für Schulleitungen
Reminder: Informationstreffen Lernbericht bei Lernzielanpassungen
Auf Ende Schuljahr werden die Lernberichte Lza auch im 2. Zyklus mit der neuen Zeugnisvorlage erstellt. Das AV führt deshalb im Juni zwei Informationstreffen für SHP und Lehrpersonen durch.
Wir bitten die Schulleiterinnen und Schulleiter, die Information an die betreffenden Lehrpersonen weiterzuleiten.
Link zur Anmeldung.
BBF-Impulsangebote: Letzte freie Plätze für das Herbstsemester
Das Impulskurs-Programm für das Herbstsemester 2022/23 ist sehr vielseitig – es sollte für jede Begabung etwas dabei sein. Impulskurse finden in der Regel an schulfreien Halbtagen statt (kein pull-out) und dauern zwei bis vier Lektionen.
In Kursen aus allen Fachbereichen sind noch einzelne Plätze frei. Die Themen reichen von Architektur über Psychologie, Metallbau, Lebensmittelverarbeitung, Gestaltung und Kunst bis hin zu Wissenschaft und MINT. Kreativität ist in allen Kursen gefragt, ungeachtet ob man sich mit einem Zeichentrickfilm, einer Solar-Powerbank, einem elektronischen Spiele-Würfel oder Künstlicher Intelligenz beschäftigt.
Anmeldungen werden noch bis Samstag, 14. Mai 2022 unter bbf.tg.ch entgegengenommen.
Informationen für Finanzverantwortliche
Neuerungen Besoldungsmeldung 2021
Zwei der drei Änderungsmassnahmen werden sistiert
Mit AV-Info 08 vom 30. März 2022 wurde im Sinne einer Aufwandreduzierung über kurzfristige Anpassungen an der Besoldungsmeldung informiert. Konkret sollte die Besoldung von Unterrichtsassistenzen, Funktionsentlastungen sowie kurze interne Stellvertretungseinsätze von bereits angestelltem Lehrpersonal nicht mehr gemeldet werden. Diese Änderungen sollten die Meldung vereinfachen und die Schulgemeinden entlasten. Im Gegenzug führten diese Anpassungen zu einem entsprechenden Informationsverlust in EdIS-SVS.
Vom VTGS wird nun dieser Informationsverlust aufgrund des Wegfalls der Erfassung von Funktionsentlastungen und kurzen internen Stellvertretungseinsätzen als nicht vertretbar bzw. zu hoch eingeschätzt. Nach AV-interner Diskussion wurden die getroffenen Massnahmen neu beurteilt mit dem Ergebnis, auf zwei der drei Anpassungen zu verzichten:
- Unterrichtsassistenzen » nicht melden
Sie werden wie kommuniziert NICHT gemeldet. Dies betrifft sowohl die Meldung von Anstellungen als auch die Erfassung der Besoldung. (Lehrperson mit Anteil UA über Funktionsentlastung)
- Funktionsentlastung » weiterhin melden
Allfällige Funktionsentlastungen (iScout usw.) von Lehrpersonen zzgl. zum Unterrichtspensum sind wie in den vergangenen Jahren weiter zu melden.
- Kurze interne Stellvertretungen » weiterhin melden
Die Besoldung von kurzen internen Stellvertretungen bereits angestellter Lehrpersonen mit einer Einsatzdauer von weniger als 6 Monaten sind wie in den vergangenen Jahren weiter zu melden.
Details auch zur Erfassung von Funktionsentlastungen finden sich im Infoblatt.
Schulgemeinden, welche die Besoldungsmeldung bereits abgeschlossen haben: Für einige Schulgemeinden bedingt dieses Vorgehen eine Nacherfassung der Besoldungsdaten. Aus diesem Grund haben wir allen Schulen die Besoldungsmeldung wieder freigeschalten. Wir bitten Sie, die Besoldungsmeldung nach Erfassung der fehlenden Daten nochmals zu "exportieren". Dies muss auch erfolgen, wenn keine Nacherfassung notwendig ist. Für die entstehenden Umstände entschuldigen wir uns.
Wir bitten Sie, die Besoldungsmeldung sobald möglich, spätestens jedoch per 30. Juni 2022 in EdIS-SV9Fin zu übermitteln. Weitere Informationen zur Erfassung der Besoldungsmeldung stehen sowohl in einer Kurzanleitung als auch dem Handbuch zur Software SVFin zur Verfügung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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