AV-Info 22 | 2020
15. Mai 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Kanton Thurgau funktionierte nach unserer Einschätzung nicht zuletzt dank der guten und transparenten Information durch die Schulgemeinden nahezu reibungslos. Der Unterricht konnte überall wieder ordentlich aufgenommen werden.
Gemäss Art. 1a der COVID-19-Verordnung 2 (Stand 14. Mai 2020) behalten die Kantone ihre Zuständigkeiten, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt. Dies gilt auch für die Überwachung der Umsetzung der Massnahmen zum Gesundheitsschutz (Art. 1b). Wir setzen auch bei der Umsetzung des DEK-Entscheids 4 auf die Selbstverantwortung der Schulgemeinden. Bei Unstimmigkeiten und bei entsprechenden Hinweisen kann die Schulaufsicht beigezogen resp. aktiv werden.
- Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts veröffentlichte das Bundesamt für Gesundheit einen Kurzfilm und ein Plakat für den Einsatz in Schulen. Hinweise zum Sportunterricht finden sich unter sportamt.tg.ch.
- Die kantonsweite Programmierung des Zeugniseintrags «Corona-Pandemie: Kein Präsenzunterricht vom 16. März 2020 bis 8. Mai 2020» wurde unter Übernahme der Kosten durch das AV in Auftrag gegeben.
Bei einigen der eingegangenen Fragen gehen wir davon aus, dass sie von allgemeinem Interesse sind:
- Wie sollen Schulen, die einen bestätigten COVID-Fall (Schülerin/Schüler, Lehrperson, Mitarbeiterin/Mitarbeiter) haben, die Informationsführung handhaben?
Es besteht kein Informationsverbot. Eine sachliche Information empfiehlt sich und unterstützt die Handlungsweise der Schule.
Konkret bedeutet dies, dass beim Vorliegen eines bestätigten COVID-19-Falls eine offene Information in Absprache mit der betroffenen Person resp. deren Eltern zu empfehlen ist. Der Unterricht geht für die übrigen Schülerinnen und Schüler und die Lehrpersonen normal weiter. Es ergibt sich kein besonderer Handlungsbedarf, solange keine Massnahmen durch einen Arzt oder den kantonsärztlichen Dienst angeordnet werden.
Sind zwei oder mehr Kinder bzw. Erwachsene einer Klasse positiv getestet, ist über die Hotline des Kantons der kantonsärztliche Dienst beizuziehen, der klären muss, ob Quarantäne für eine Gruppe oder die ganze Klasse nötig ist. In einem solchen Fall ist die begleitende Information mit dem kantonsärztlichen Dienst abzusprechen. Im Quarantänefall ist sie unerlässlich.
- Ohne ärztliches Attest gilt im Umkehrschluss die Schulpflicht.
- Müssen die Zeugnisformulare für Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten (LAS) auch ausgefüllt werden?
Ja. Es handelt sich dabei um eine Gesamtbeurteilung des Schülers oder der Schülerin, die nur in indirektem Bezug zu den summativen Bewertungen steht. Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler während der Zeit des Fernunterrichts können in allen Zyklen in angemessener Form erfolgen.
- Dürfen erhobene Noten in der Sekundarschule ins neue Schuljahr übertragen werden?
Nein, der Bemessungszeitraum umfasst im Zyklus III das Frühlingssemester 2020.
- Die Schülerinnen und Schüler der 3. Sekundarklasse haben sich ausserordentlich angestrengt für ihre Projekt- oder Abschlussarbeiten. Kann nicht doch eine Note gesetzt werden?
Nein, um die Einheitlichkeit der Zeugnisse im ganzen Kanton zu wahren, darf keine Note gesetzt werden. Es ist hingegen möglich, spezielle Arbeiten auf einem gesonderten Papier zu würdigen und mit einem Prädikat zu versehen. Diese Zertifikate oder Bestätigungen können zusammen mit aber nicht als Bestandteil der Zeugnismappe abgegeben werden.
Verschiebung Stellwerk 8 Durchführung 2020
Nachfolgend einige präzisierende Vorgaben zum DEK-Entscheid 4 vom 30. April 2020 zur Durchführung von Stellwerk 8:
- Zeitfenster zur Durchführung: 24. August bis 2. Oktober 2020.
- Instrument: Stellwerk 8, Version 1.0 (Stellwerk 8, Version 2.0 des Lernpass Plus darf nicht eingesetzt werden).
- Die Durchführung von vier Tests ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Durchführung weiterer Tests in anderen Fach- oder Teilbereichen wird empfohlen.
- Fachbereiche: Mathematik, Deutsch und eine Fremdsprache sowie ein Test zur Auswahl aus Biologie, Physik, Chemie, Vorstellungsvermögen, Technisches und Logisches Verständnis.
- Teilnehmende: alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/20 die 2. Sekundarklasse besuchen. Diejenigen, welche die Tests schon vor dem Lockdown (1. Februar – 16. März 2020) abgeschlossen oder einzelne Teile gelöst haben, wiederholen die Tests.
- Login: Es muss zwingend ein neues Login generiert werden. Die alten Logins können nicht mehr verwendet werden.
- Kosten: Der Lehrmittelverlag St. Gallen zeigt sich kulant und verrechnet die Kosten auch bei einer Wiederholung nur einmal. Die Rechnungsstellung erfolgt Ende 2020 durch den Lehrmittelverlag St. Gallen an die Schulgemeinden.
Weitere Informationen sind auf av.tg.ch > Stellwerk 8 zu finden.
Task-Force Schule
Die nächste Sitzung der Task-Force Schule findet am Mittwoch, 27. Mai 2020 statt.
Thurgauer Angebote zum Fernunterricht
Die Phase des Fernunterrichts ist vorbei – das Supportangebot des AV bleibt bis zu den Sommerferien bestehen. Dies gilt auch für die Thurgauer Angebote zum Fernunterricht für alle drei Zyklen. Eine Übersicht finden Sie hier – jedes Feld führt direkt zum zyklenspezifischen Angebot!
Informationen für Schulbehörden
Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Schulgemeinden Amtsdauer 2021 - 2025
Auf Antrag des DEK beschliesst der Regierungsrat: Die Gesamterneuerungswahlen der Behörden der Schulgemeinden für die Amtsdauer 2021 - 2025. Diese sollen in der Zeit vom 29. November 2020 bis 30. Mai 2021 stattfinden; allfällige zweite Wahlgänge sind spätestens bis zum 4. Juli 2021 durchzuführen. Dieser Beschluss gilt nicht für die Mitglieder der Schulkommissionen in Politischen Gemeinden, die Aufgaben der Schulgemeinden erfüllen.
Informationen für Schulleitungen
Begabungs- und Begabtenförderung BBF
- Anmeldefrist für Impulstage bis 20. Mai 2020 verlängert
Die Anmeldephase für die BBF-Ateliers und Impulsangebote wurde aufgrund der ausserordentlichen Lage so weit wie möglich nach hinten geschoben. Die Schulleitungen wurden direkt per Mail angeschrieben, anstatt Druckunterlagen wie sonst üblich zu erhalten. Wegen der Pandemie konnten keinerlei Schätzungen zu den erwarteten Anmeldezahlen gemacht werden: Würden für den Herbst weniger Anmeldungen eintreffen wegen der unsicheren Lage? Oder würden eher mehr Anmeldungen vorgenommen, da Eltern und Schülerinnen und Schüler sich auf eine Abwechslung vom Distanzlernen freuten? Würde das einmalige Spezialangebot für Kinder der 3. und 4. Klasse komplett übersehen, da diese Gruppe sonst nicht zum BBF-Zielpublikum gehört?
Bei den Ateliers durften wir erfreut eine Zunahme der Anmeldungen zur Kenntnis nehmen. Das Atelier für die Kinder der 3. und 4. Klasse wurde nicht wie befürchtet übersehen, sondern war sogar unter den ersten Ateliers, die ausgebucht waren.
Die Anmeldephase für die Impulsangebote wird bis zum 20. Mai 2020 verlängert, da im Gegensatz zu den Ateliers hier die Zahlen etwas hinter den Erwartungen zurückliegen. Die Impulsangebote sind niederschwellige Angebote. Kinder können bis zu vier Impulsangebote pro Semester besuchen.
- Abschlussanlass BBF abgesagt
Der für den 11. Juni 2020 angesetzte Abschlussanlass des Pilotprojektes BBF wurde abgesagt. Einen würdigen Projektrückblick wird es in anderer Form und zu einem späteren Zeitpunkt geben.
Informationen für Finanzverantwortliche
Besoldungsmeldung 2019 per 30.6.2020
Wir bitten Sie, diese sobald wie möglich, spätestens jedoch per 30. Juni 2020 in EdIS-SVS8Fin zu übermitteln. So können wir die Arbeitslast für die entsprechende Verarbeitung besser verteilen. Besten Dank. Für die Erfassung steht Ihnen sowohl ein Handbuch als auch eine Kurzanleitung zur Verfügung.
Jahresrechnung 2019 in elektronischer Form in EdIS-SVSFin per 30.6.2020
Wir bitten Sie, die genehmigte Rechnung sobald wie möglich, spätestens jedoch per 30. Juni 2020 via EdIS-SVS8Fin zu übermitteln. Sollte die Genehmigung aufgrund der Verschiebung des Abstimmungstermins noch nicht vorliegen, bitten wir Sie, die revidierte Rechnung trotzdem zu übermitteln und uns bei allfälligen Anpassungen durch die Stimmberechtigten zu informieren.
Ab diesem Jahr importieren Schulgemeinden mit ABACUS die bekannte Export-Datei anhand der Schritt-für-Schritt-Arbeitsanleitung erstmals selbstständig. Die übrigen Schulgemeinden nehmen die Erfassung gewohnt manuell vor. Für die Erfassung steht Ihnen sowohl ein Handbuch als auch eine Kurzanleitung zur Verfügung.
Zusätzlich ist neu der Erfolg vor Verbuchung der Verwendung des Ertragsüberschusses inklusive Verwendungszweck manuell zu erfassen (unter "weitere Angaben").
Einreichung Botschaft zur Jahresrechnung 2019 und
zum Budget 2020 als PDF
Die Botschaften zur Jahresrechnung 2019 und zum Budget 2020 werden ab diesem Jahr digital als PDF benötigt (an avkfinNULL@tg.ch). Physische Exemplare sind nicht mehr einzureichen. Sofern vorhanden bitten wir Sie, die Botschaft zur Jahresrechnung sobald wie möglich, spätestens jedoch bis 30. Juni 2020 zu übermitteln. Sollte die Botschaft aufgrund der Verschiebung des Abstimmungstermins auf die zweite Jahreshälfte noch nicht vorliegen, bitten wir Sie, uns diese sobald wie möglich nachzureichen.
Schulgemeinden, welche die Budgetbotschaft und den Finanzplan noch nicht eingereicht haben (Termin 30. April 2020) bitten wir, diese Unterlagen baldmöglichst nachzureichen.
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