AV-Info 27 | 2020
4. August 2020
Allgemeine Informationen
Die schulische Sommerpause endet diese Woche. Behörden, Schulleitungen und Lehrpersonen bereiten sich intensiv auf den Start des neuen Schuljahres vor. Wir hoffen, dass alle Schulangehörigen Zeit und Musse gefunden haben, sich im Verlauf der letzten fünf Wochen wunschgemäss zu erholen.
Mit dem Auftreten der COVID-19-Pandemie haben sich die Rahmen-
bedingungen für die Schulen massiv verändert. Eine langfristige Planung war auf einen Schlag nicht mehr möglich. Die Schulen wurden bezüglich Flexibilität und Improvisationsgeschick beachtlich herausgefordert. Auch wenn wir nach den Sommerferien unter dem Begriff "weitgehende Normalität" ins neue Schuljahr starten, so fehlt uns weiterhin ein langfristiger Planungshorizont. Beweglichkeit und Anpassungsfähigkeit werden weiterhin notwendig sein, um die kommende Zeit bewältigen zu können.
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und Ihre konstruktive und pragmatische Bewältigung der COVID-19-Pandemie an den Thurgauer Schulen.
Die Task-Force Schule wird sich weiterhin regelmässig treffen, um aktuelle Fragen und Themen zeitnah bearbeiten und bei Bedarf die notwendigen Massnahmen beschliessen zu können.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr!
Task-Force Schule
Monika Knill, Regierungsrätin |
Philipp Kübler, stv. Generalsekretär |
Beat Brüllmann, Chef Amt für Volksschule |
Prof. Dr. Priska Sieber, Rektorin PHTG |
Heinz Leuenberger, Präsident VTGS |
Markus Müggler, Vorstand VTGS |
Anne Varenne, Präsidentin Bildung Thurgau |
Magnus Jung, Präsident VSLTG |
Chantal Roth, Rektorin Kantonsschule Frauenfeld |
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Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
An der Sitzung vom 3. August 2020 stellte die Task-Force Schule fest, dass sich in Bezug auf die Vorschriften des Bundes keine die Schule betreffenden Änderungen ergeben haben. Auch wenn die Fallzahlen innerhalb des Kantons moderat angestiegen sind, beschloss der Regierungsrat keine weitergehenden Massnahmen. Der DEK-Entscheid 5 vom 29. Juni 2020 gilt und kann unter Beachtung der folgenden Präzisierungen wie geplant umgesetzt werden.
In erster Linie geht es darum, dass sich die Schulen eigenverantwortlich am übergeordneten Ziel orientieren, die Anzahl der COVID-19-Neuerkrankungen auf einem niedrigen Niveau zu halten. Dies wird erreicht mit dem Einhalten und Durchsetzen der Hygienemassnahmen und dem Einhalten der Abstandsregeln unter Erwachsenen und zwischen Erwachsenen und Schülerinnen und Schülern, wenn dies den ordentlichen Schulbetrieb im Vollbetrieb nicht unverhältnismässig erschwert. Wenn dies nicht möglich ist, sind weitere Schutzmassnahmen, insbesondere das Tragen von Hygienemasken für Erwachsene vorzusehen. Die Erfassung von Kontaktdaten als letzte Massnahme ermöglicht zwar eine Nachvollziehbarkeit in Bezug auf die Verbreitung des Virus, die Vermeidung von Neuansteckungen kann jedoch nicht erreicht werden.
Hygienemasken
Zur Zeit verzichtet der Kanton auf eine Maskenpflicht an der Volksschule.
Es ist nicht auszuschliessen, dass zu einem späteren Zeitpunkt bei entsprechender Veränderung der Lage eine Maskenpflicht angeordnet werden muss. Für diesen Fall hat der Kanton insgesamt 370'000 Hygienemasken für die Schulen an Lager, welche er bei Bedarf analog der Verteilung der Desinfektionsmittel in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bevölkerungsschutz und Armee innerhalb weniger Tage zu einem Preis von Fr. 0.20/Stück den Schulgemeinden abgeben kann. Damit kann der Bedarf an Masken für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule sowie die Lehrpersonen aller Schulstufen für rund drei Wochen abgedeckt werden, bis die Schulgemeinden über geeignete Anschlusslösungen verfügen (z.B. Erstellen oder Beschaffen von Stoffmasken, lokale Bezugskanäle für Einwegmasken etc.)
Umgang mit Quarantäne (Risikogebiete)
Es gilt weiterhin das Merkblatt "Angeordnete Quarantäne aufgrund Aufenthalt in einem Risikogebiet" vom 8. Juli 2020.
Schulen und Lehrpersonen sind nicht verantwortlich für die Einhaltung der Quarantänepflicht von Schülerinnen und Schülern, die aus Risikoländern zurückkehren. Lehrpersonen sollen auch nicht aktiv erfragen, wo sich Schülerinnen und Schüler während der Ferien aufgehalten haben. Erhalten sie dennoch Kenntnis von Aufenthalten in Risikoländern, ist das Gespräch mit den Eltern zu suchen. Sie werden dabei auf das korrekte Verhalten hingewiesen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Quarantänepflicht liegt bei den Eltern. Ein Musterbrief gibt Anhaltspunkte für eine diesbezügliche Elterninformation.
Klassenübergreifende grössere Veranstaltungen
Während der ersten beiden Schulwochen ist auf Startveranstaltungen (in geschlossenen Räumen) und Sporttage mit mehreren Klassen (z.B. ganze Jahrgänge oder Schulhäuser) zu verzichten. Bis zu diesem Zeitpunkt (Quarantänezeit) besteht Klarheit, ob sich allenfalls Schülerinnen und Schüler in der Ferienzeit angesteckt haben.
Begleitung erster Schultag und Elternabende
Sie können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (1. Priorität Abstand,
2. Priorität Hygienemasken, 3. Priorität Erfassung Kontaktdaten) durchgeführt werden. Es ist hilfreich, die getroffenen Schutzmassnahmen bereits in der Einladung zu kommunizieren.
Schulreisen
Schulreisen können durchgeführt werden. Die geltenden Schutzbestimmungen im ÖV und im entsprechenden Kanton/Land sind einzuhalten. Allfällige Kosten für Hygienemasken gehen zu Lasten der Schule.
Lager
Die Durchführung von Lagern und mehrtägigen Schulreisen im Klassenverband ist möglich. Auch hier müssen die geltenden Schutzbestimmungen des jeweiligen Kantons/Landes berücksichtigt werden. Die Schutzmassnahmen für die Leitenden sind besonders zu beachten. Mit Eltern, die ihr Kind nicht an einem Schullager teilnehmen lassen wollen, sind durch die Schulgemeinden pragmatische Lösungen zu suchen. Das Risiko, im Klassenverband zu erkranken, ist nicht wesentlich grösser als während des ordentlichen Unterrichts.
Verhalten bei Symptomen von Schulangehörigen
Das Verhalten, wenn Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Schülerinnen und Schüler Symptome zeigen, ist im DEK-Entscheid 5 vom 29. Juni 2020 geregelt. Das COVID-19-Triagekonzept des Kantonsärztlichen Dienstes in welchem die Prozesse und Verhaltensweisen abgebildet sind, wird in den nächsten Tagen über eine weitere AV-Info kommuniziert.
Umsetzung der Schutzkonzepte
Für die Umsetzung des DEK-Entscheids 5 (Schutzkonzept für die Schulen) sind die Schulgemeinden verantwortlich. Eine allfällige Überprüfung der Einhaltung der Massnahmen erfolgt in erster Linie durch die Schulaufsicht.
Die nächste Sitzung der Task-Force Schule findet am Donnerstag, 13. August 2020, 08.00 Uhr statt.
Fragestellungen können von allen Stufen an die Adresse info.av@tg.ch gerichtet werden.
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