AV-Info 28 | 2020
7. August 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Verstärkte Kontrolle der Umsetzung von Schutzkonzepten
Wir weisen darauf hin, dass die über den VTGS am 5. August 2020 zugestellte Information lediglich Unterhaltungs- Freizeit- Sport- und Kulturveranstaltungen betrifft. Schulische Veranstaltungen wie Sporttage und Elternabende etc. sind davon nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen von dieser Regelung sind regelmässige Aktivitäten von Vereinen, welche in Räumlichkeiten der Schule stattfinden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DEK.
Schwangere Lehrpersonen und Schulpersonal
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am 5. August 2020 kommuniziert, dass schwangere Frauen zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Die COVID-19 Verordnung besondere Lage sieht keine Einschränkung bezüglich Arbeit für besonders gefährdete Personen vor. Schwangere Frauen haben somit kein Recht, die Arbeit aufgrund der Ansteckungsgefahr zu verweigern, ausser es liegt ein entsprechendes Arztzeugnis vor.
Wir verweisen auf den DEK-Entscheid 5 vom 29. Juni 2020, Pt. 3.3., wonach die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Verantwortung sind, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen geschützt sind und die Fürsorgepflicht gilt. Wann ein angemessener Schutz erreicht wird, ist im Einzelfall festzulegen. Können die Abstandsregeln nicht eingehalten werden, stehen im schulischen Umfeld technische Massnahmen (Abschrankungen) oder das Tragen persönlicher Schutzausrüstung im Vordergrund, um einen angemessenen Schutz zu erreichen (vgl. Art. 10 Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage).
Triagekonzept zum Verhalten bei Symptomen von Schulangehörigen
Das angekündigte Triagekonzept ist in Bearbeitung. Derzeit laufen noch verschiedene Abklärungen zwischen den beteiligten Stellen. Die Publikation folgt sobald möglich.
Schuljahresbeginn 2019/2020
Wir wünschen Ihnen allen einen guten Start in das neue Schuljahr!
2'900 Kindergärtler und Kindergärtlerinnen werden am kommenden Montag neu in die Volksschule eintreten. Damit wächst die Zahl der Kinder und Jugendlichen an der Volksschule um 1,8 % auf insgesamt rund 30'400.
Weitere Zahlen in der Medienmitteilung des VTGS und des Amts zur Volksschule zum Schuljahresbeginn.
Datenschutz
Die Module Cloud-Dienste und Digitale Kommunikation des Leitfadens Datenschutz stehen zur Verfügung. Eine kurze Einführung erläutert im Überblick die wichtigsten Aspekte. Gerne machen wir nochmals auf das Arbeitstreffen zu den beiden Modulen für Schulbehörden und Schulleitungen aufmerksam. Informationen und Anmeldung: Durchführung 20. August 2020, Durchführung 26. August 2020.
Merkblatt «Vorsicht Zecken»
Verschiedene Schulen verwenden noch das «Merkblatt Zecken» von März 2011. Wir bitten Sie, dieses Merkblatt nicht mehr zu benutzen, da es nicht mehr den aktuellen Empfehlungen entspricht. Der Kantonsärztlliche Dienst empfiehlt, auf das Dokument «Vorsicht Zecken!» der SUVA zu verweisen.
Trinationale Studie «S-CLEVER-Schulentwicklung vor neuen Herausforderungen»
Das DEK und Bildung Thurgau unterstützen die trinationale Studie «S-CLEVER-Schulentwicklung vor neuen Herausforderungen» von Prof. Katharina Maag Merki (Universität Zürich), die Erfahrungen der Schulen mit den Schulschliessungen wegen COVID-19 sowie deren Effekte auf die Schulentwicklung und das Lernen der Schülerinnen und Schüler untersucht. In einem ersten Schritt werden nach den Sommerferien die Schulleitungen der Volksschule eingeladen, sich an der Studie zu beteiligen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.s-clever.org
Informationen für Schulleitungen
Tagung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Gerne laden wir Sie zur obligatorischen Schulleitungstagung «Beurteilung» ein:
Dienstag, 15. September 2020, 08:15 bis 13:45 Uhr
Thurgauerhof, Weinfelden
Wir danken Ihnen für Ihre Anmeldung bis zum 28. August 2020.
Verkehrsunterricht
Aufgrund der sich veränderten Bedrohungslage (u.a. Amokläufe an Schulen), zur Verhinderung schwerer Gewaltdelikte und zur Sicherstellung einer allzeitigen Einsatzfähigkeit wurde durch den Polizeikommandanten entschieden, dass die Verkehrsinstruktoren/innen der Kantonspolizei Thurgau den Verkehrsunterricht ab sofort über alle Stufen hinweg bewaffnet durchführen.
Informationen für Finanzverantwortliche
Änderung Altersgrenze für Ausbildungszulage per 1.8.2020
Per 1. August 2020 wurde das Bundesgesetz über die Familienzulagen bezüglich des Alters für die Ausbildungszulage geändert. Bisher hatten Eltern, deren Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt und noch nicht 16 Jahre alt ist, keinen Anspruch auf eine Ausbildungszulage (sondern nur auf die Kinderzulage). Neu wird mit Beginn der nachobligatorischen Ausbildung die Ausbildungszulage ausgerichtet, sofern das Kind das 15. Altersjahr vollendet hat.
Weitere Informationen stehen auf der Website des Sozialversicherungszentrums zur Verfügung.
ICT-Strategie – Supportverrechnung ABACUS per 2021
In jüngster Vergangenheit hat die Inanspruchnahme des Supports enorm zugenommen. Dies sorgte für eine deutliche Unterdeckung der vorgesehenen Supportkosten für projekt7. Aus diesem Grund wird ab 2021 der Leistungsauftrag neu ausgerichtet und das Supportangebot angepasst. Neu steht jeder Schule ein Grundangebot von 4 Stunden pro Jahr kostenlos zu. Übersteigt das Supportbedürfnis das Grundangebot, wird der Mehraufwand von projekt7 entsprechend verrechnet. Als Übergangsregelung bietet projekt7 diesen Herbst einen kostenlosen Schulungs-Halbtag an, insbesondere für das Lohnmanagement. Weitere Informationen können diesem Schreiben entnommen werden.
Beitragsleistungen 2020 (Rechnungsjahr 2019)
Die Berechnungen der Beitragsleistungen für die 2. Akontozahlungen und 1. Akontorechnungen wurden Ende Juli per Post an die allgemeine Adresse der Schulgemeinde verschickt. Die 2. Akontozahlungen von 40 % der mutmasslichen Zahlungen erfolgten mit Valuta 23. Juli 2020. Den zu Ausgleichszahlungen verpflichteten Schulgemeinden wurden 70 % ihrer mutmasslichen Zahlung in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie, die Berechnungen und den Zahlungseingang kritisch zu überprüfen. Melden Sie uns bitte allfällige Unstimmigkeiten so schnell wie möglich, spätestens bis Ende September 2020. Danach werden die Entscheide für die Schlussabrechnungen erstellt. Für die Beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Revision Beitragsgesetz – Prognosetool
Das Prognosetool zur Berechnung der Auswirkungen des revidierten Beitragsgesetzes wurde mit der Steuerkraft 2019 (Stand Juli 2020) aller Schulgemeinden sowie der kantonalen Steuerkraftprognose aktualisiert. Letztere wurde auf alle Schulgemeinden gleichmässig verteilt. Lokal unterschiedliche Prognosen müssten selbständig im Tool vorgenommen werden. Die eingerechnete Entwicklung ist in der Übersicht "Vergleich je Schule" ersichtlich. Es ist zu beachten, dass die Steuerkraftprognose aufgrund der Corona-Krise äussert unsicher ausfällt.
Es wird empfohlen, die Möglichkeit zur Berechnung der Auswirkungen eigener Prognosezahlen (Steuerkraft, Schüler-, Einwohnerzahlen) in diesem Tool zu nutzen. Hierzu werden die Zahlen in den gelb markierten Feldern/Spalten erfasst. Damit lassen sich einerseits die Beträge ab dem Jahr 2021 (Mittelfluss) berechnen, anderseits dient es als Basis für die Gespräche über allfällige Steuerfussanpassungen innerhalb des Sekundarschulkreises. Nebst dem Jahr 2021 sind noch drei weitere Jahre zu Planzwecken enthalten. Im ersten Register finden Sie Erläuterungen zur Anwendung des Tools.
Weiter können die Beitragsleistungen auch in den Tools Berechnung Beitragsleistungen ab RJ 2020 (bekanntes Tool zur Budgetierung) und Finanzplan berechnet werden. Als Einschätzungsunterstützung betreffend Abschöpfungsquote kann obiges Prognosetool ebenfalls beigezogen werden.
Berechnungshilfen / Tools
Diverse Berechnungshilfen und Tools stehen neu für das Jahr 2021 zur Verfügung:
- Berechnung Besoldung Lehrperson
- Berechnung Besoldung Mutterschaftsurlaub
- Finanzplan 2022 bis 26 (Basis Budget 2021)
IBAN-Nummern Raiffeisenbank
Wir wurden von der kantonalen Finanzverwaltung informiert, dass die neuen IBAN-Nummern der Raiffeisenbank ab sofort verwendet werden müssen. Entgegen früherer Mitteilungen seitens der Raiffeisenbank funktioniert in Einzelfällen bereits heute die alte IBAN-Kontoverbindung nicht mehr. Wir bitten alle betroffenen Schulgemeinden und Musikschulen, die aktuelle IBAN-Nummer ihres Raiffeisenkontos (CHxx 8080 8…) an avkfinNULL@tg.ch zu senden, damit die Stammdaten in der Buchhaltung aktualisiert und arbeits- bzw. zeitintensive Rückleitungen verhindert werden können.
Im Übrigen ist es nicht notwendig, dass Sie den Rechnungen oder Rückforderungsanträgen jeweils einen Einzahlungsschein (Ausnahme ESR) beilegen, da wir mit den Stammdaten im Abacus arbeiten.
Kurse und Weiterbildung
Bildungsangebot AV
Weiterbildung lohnt sich! Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihr Wissen für die Tätigkeit in der lokalen Schule zu vertiefen.
Es sind noch Plätze frei:
Die Übersicht der AV-Kurse für Schulbehörden, Schulleitungen und Schulverwaltungen finden Sie auf der Weiterbildungsplattform der PHTG. Bei der ersten Anmeldung ist eine Registrierung notwendig.
schulblatt.tg.ch
Weitere Angebote für Schulen und Lehrpersonen publizieren wir laufend auf: schulblatt.tg.ch:
|