AV-Info 33 | 2020
8. September 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Je länger die COVID-19-Herausforderung dauert, desto anspruchsvoller wird der Umgang mit den verschiedenen Massnahmen. Internationale Meldungen und Hinweise aus anderen Kantonen sowie die unterschiedlichen Einschätzungen von Expertinnen und Experten machen den Umgang mit der COVID-19-Pandemie nicht einfacher. Dennoch ist es weiterhin wichtig, aufgrund einer kantonal abgestützten Lagebeurteilung möglichst einheitlich zu agieren. Dazu gehört allem voran die Einhaltung und Durchsetzung der Hygienemassnahmen an den Schulen.
Nach wie vor sind die Fallzahlen und Neuansteckungen im Kanton Thurgau insbesondere auch im Schulumfeld tief. So lange dies so bleibt, gilt weiterhin der DEK-Entscheid 5 vom 29. Juni 2020 mit seinem integrierten Schutzkonzept für die Schulen sowie das COVID-19-Merkblatt vom 21.8.2020. Es gilt, achtsam zu bleiben im Hinblick auf einen generellen Anstieg der Fallzahlen oder für den Fall eines lokalen Ausbruchs (Hotspot, Superspreader-Event).
Veränderungen der Lage können sich ergeben durch Aktivitäten in den Herbstferien. Die Erfahrungen aus den Sommerferien haben gezeigt, dass sich die meisten Menschen verantwortungsbewusst verhalten. Nach den Herbstferien finden mit der kühleren Jahreszeit wieder mehr Aktivitäten im Innern statt. Zudem ist zu erwarten, dass auch verschiedene Erkältungen die Runde machen. Welche Folgen dies hat, kann im Moment nicht abgeschätzt werden.
Für die Beurteilung, ob und welche Massnahmen für die Schule sinnvoll und notwendig sind, orientiert sich die Task-Force Schule in Absprache mit dem Kantonsärztlichen Dienst an der epidemiologischen Gesamtlage, der Handhabung der Schutzkonzepte und der spezifischen Lage vor Ort. Zusätzlich werden auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen berücksichtigt. Letztlich gilt es im pädagogischen Umfeld auch entwicklungspsychologische Faktoren zu berücksichtigen. Gewisse Veranstaltungen und Angebote wie beispielsweise Lager haben eine grosse Bedeutung in der schulischen Biographie.
Wir danken allen, welche das Meldeformular nutzen und somit einen wichtigen Beitrag für die Lagebeurteilung der Task-Force Schule leisten. Es werden ausschliesslich Personen erfasst, die an COVID-19 erkrankt sind oder für die eine zehntägige Quarantäne angeordnet wurde. Nur wenn die richtigen Daten vorliegen, kann situations- und zeitgerecht entschieden werden.
Nachfolgend einige Hinweise zu Themen, welche an die Task-Force Schule herangetragen wurden:
Umgang mit Erkältungssymptomen
Aktuell ist die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie zusammen mit dem BAG daran mit Hochdruck zur Fragestellung «Kinder mit respiratorischen Symptomen und Schulbesuch» Richtlinien zu erarbeiten. Diese werden zeitnah kommuniziert, sobald sie vorliegen.
Schnupfen und Niesen gehören nicht zu den COVID-19-Symptomen und bedingen keine weitergehenden Massnahmen.
Lüften
Mit der kühleren Jahreszeit gewinnt das Lüften der Schulzimmer zusätzlich zur Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen an Bedeutung. Nach jeder Lektion sind die Schulzimmer 5-10 Minuten lang gut zu durchlüften.
Im Zusammenhang mit Lüftungsanlagen empfehlen sich folgende Informationen:
https://www.svlw.ch/718-lueftung-viele-reaktionen-auf-den-coronavirus https://www.svk.ch/de/Corona
Durchführung von Skilagern
Niemand weiss, wie sich die Situation im kommenden Winter präsentieren wird. Es ist jedoch verfrüht, bezüglich der Durchführung dieser für die Kinder bedeutsamen Anlässe bereits jetzt definitive Entscheidungen zu fällen. Sie sollen weiterhin unter Berücksichtigung der eigenen Schutzkonzepte und derjenigen der Unterkünfte, Transportunternehmungen und Skigebiete geplant werden.
Schulbesuche
Eltern dürfen ihr Recht auf Schulbesuch unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen uneingeschränkt wahrnehmen.
Durchführung von Gemeindeversammlungen und Urnenabstimmungen
Im Bereich Gemeindeversammlungen / Volksrechte gilt seit Ende August wieder weitgehend die reguläre Kompetenzordnung gemäss Gemeindeordnung und den gesetzlichen Grundlagen.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Freitag, 25. September 2020, 08.00 Uhr. Die Kommunikation mittels AV-Info erfolgt am Montag, 28. September 2020.
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