Umgang der Schulen mit dem Coronavirus
Der Bund hat seine Massnahmen zur Bekämpfung des Coronovirus bis auf die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen beendet. Entsprechend hat das Departement für Erziehung und Kultur die entsprechenden Weisungen an die Schulen per 17. Februar aufgehoben.
Vorgehen bei COVID-19-Erkrankungen und Verdachtsfällen
Die Ausbreitung des neuen Coronavirus soll unter Kontrolle bleiben. Dazu müssen Übertragungsketten erkannt und unterbrochen werden. Eine wichtige Massnahme dafür ist die Isolation erkrankter Personen
Ausbuchstestungen
Das Contact-Tracing kann in Absprache mit dem kantonsärztlichen Dienst Ausbruchstestungen an Schulen anordnen. Die Teilnahme ist freiwillig.
- Merkblatt Ausbruchstestungen für Schulleitungen
- Musterbrief Information Erziehungsberechtigte bei einer Ausbruchstestung
- Vorlage Einverständniserklärung
- Vorlage Erfassung Personendaten für Testung
Umgang mit Erkältungssymptomen
Grundsätzlich liegt der Entscheid, ob ein Kind in die Schule geht, bei den Eltern. Ist ein Kind in der Schule symptomatisch, so gilt es zuerst, mit den Eltern Kontakt aufzunehmen. Unter den aktuellen Bedingungen kann es angezeigt sein, den Eltern die Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt/der Hausärztin oder dem Kinderarzt/Kinderärztin zu empfehlen.
Ein vom BAG genehmigtes Merkblatt mit Begleitschreiben der Deutschschweizer EDK-Kantone dient der Orientierung von Eltern und Lehrpersonen. Symptomatische Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal bleiben zu Hause und verhalten sich gemäss Merkblatt zur Isolation des BAG vom 26. Juni 2021.
Exkursionen und Lager / Veranstaltungen und, Gemeindeversammlungen / Elternbesuche
Exkursionen und Lager können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des öffentlichen Verkehrs durchgeführt werden.
Veranstaltungen aller Art sind wieder möglich, ebenso die Durchführung von Gemeindeversammlungen. Die Örtlichkeiten sind so zu wählen und einzurichten, dass sinnvolle Schutz- und Hygienemassnahmen eingehalten werden können.
Eltern dürfen ihr Recht auf Schulbesuch uneingeschränkt wahrnehmen.
Lüften der Schulzimmer und Lüftungsanlagen
Das Lüften der Schulzimmer ist eine wichtige Schutz- und Hygienemassnahme. Mindestens nach jeder Lektion sind die Schulzimmer 5-10 Minuten lang gut zu durchlüften. Siehe auch schulen-lueften.ch
Informationsmaterialien
Auf der Website des Bundesamts für Gesundheit finden Sie Informationsmaterialien zur Weiterverwendung.
Fachdossier Coronavirus
Auf www.tg.ch/coronavirus finden sie laufend aktualisierte Informationen des kantonalen Fachstabs Pandemie.
- Anlaufstelle für Fragen zur Schulorganisation: info.avNULL@tg.ch
- Anlaufstelle für medizinische Fragen: Bitte wenden Sie sich an die auf www.tg.ch/coronavirus bezeichneten Hotlines des Bundes und des Amts für Gesundheit des Kantons Thurgau.
Über die AV-Info informieren wir laufend über relevante Anpassungen an dieser Seite.