AV-Info 39 | 2020
30. Oktober 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Die stetig und stark ansteigenden Fallzahlen in unserem Kanton machen auch im Schulumfeld zusätzliche Massnahmen notwendig. Im Dokument Anordnungen und Erläuterungen 1 zum DEK-Entscheid 6 setzt der Kanton weitere Massnahmen in Kraft. Ausserdem enthält es Präzisierungen zu den Aufträgen im DEK-Entscheid 6 vom 23. Oktober 2020.
Maskentragpflicht Sek I
Die Task-Force Schule hat an ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2020 entschieden, auf der Sekundarstufe I ab kommendem Montag, 2. November 2020 bis vorerst 5. Dezember 2020 eine Maskentragpflicht einzuführen. Es geht mit dieser einschneidenden Massnahme darum, die Anzahl von Quarantäneanordnungen für Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern zu reduzieren. Ziel bleibt, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten und flächendeckenden Fernunterricht zu vermeiden. Die meisten anderen Kantone, unter anderem Zürich, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Schaffhausen, haben gleich entschieden. Die verstärkten Massnahmen zur Schadensminderung wiegen aktuell höher als die pädagogischen Einschränkungen.
Merkblatt kantonsärztlicher Dienst
Zur Unterstützung bei der Abklärung von Covid-19-Ansteckungen stellt der kantonsärztliche Dienst demnächst ein Merkblatt zur Verfügung. Dieses regelt insbesondere auch das Vorgehen für die Zeit, bis das Contact-Tracing Team Kontakt mit den Betroffenen aufgenommen hat. Die Schule steht im Zusammenhang mit dem Erkennen von Covid-19-Fällen und dem Anordnen von Massnahmen in keiner Verantwortung.
Umgang mit der Verweigerung der Maskentragpflicht
Bereits im Vorfeld haben Lehrpersonen und Eltern angekündigt, sich gegenüber einer Anordnung zum Tragen von Hygienemasken zu widersetzen. Im Memorandum des Rechtsdiensts DEK sind die wesentlichen Fakten zusammengefasst.
BBF Ateliers und Impulsangebote
Die Volksschule ist im Rahmen der BBF-Kurse zu Gast bei den Schulen der Sekundarstufe II. Damit einheitliche Regelungen in den Schulhäusern der Sekundarstufe II gelten, besteht für BBF-Kurse entsprechend den Anordnungen und Erläuterungen 1 vom 30. Oktober 2020 die Regelung, dass Kinder und Jugendliche, welche einen BBF-Kurs besuchen, ebenfalls eine Hygienemaske im Gebäude - auch während des Unterrichts - tragen. Ausgenommen sind Unterrichtssituationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert, namentlich bei mündlichen Unterrichtssequenzen in Sprachlektionen oder in Situationen, in welcher die Artikulation und der mündliche Ausdruck besonders wichtig sind.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Donnerstag, 5. November 2020, 13.30 Uhr. Die Kommunikation mittels AV-Info erfolgt am Freitag, 6. November 2020.
Absage AV-Informationsveranstaltung für Schulbehörden und Schulleitungen
In Absprache mit dem VTGS entfällt die jährliche AV-Informationsveranstaltung vom 26. November 2020.
Making-Erprobung TG
Im Auftrag des AV führen die Pädagogische Hochschule Thurgau und die Ostschweizer Fachhochschule mit Thurgauer Pilot-Schulen eine Praxiserprobung zu «MakerSpace als schulische Lernumgebung» durch: Making-Erprobung TG / Video.
BLDZ informiert über Entwicklungen im Lehrmittelbereich
Die Umsetzung des neuen Lehrplans Volksschule Thurgau bringt einige Veränderungen im Lehrmittelbereich mit sich:
- Ergänzungen vieler Lehrmittel mit digitalen Elementen: Das Ziel der produzierenden Verlage ist, Ihnen durchgehend aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen.
- Neuentwicklungen von gedruckten, an den neuen Lehrplan angepassten Lehrmitteln haben die produzierenden Verlage herausgefordert.
- Bei einzelnen Verlagen werden die Strukturen und die Verkaufsstrategie geprüft und angepasst.
Das hat Auswirkungen auf die Konditionen der Lehrmittelverlage: Es ist uns ein Anliegen, Ihnen weiterhin einen Kantonsbeitrag für Frühbestellungen zu gewähren. Bei Artikeln von Lieferanten, die uns die bisherigen Konditionen anbieten, wird der Beitrag nach wie vor für eine Gesamtbestellung per Ende April mit 8 % oder per Ende Mai mit 6 % vergütet. Bei Artikeln von Lehrmittelverlagen mit reduzierten Wiederverkaufsentschädigungen müssen wir leider die bisherige Vergütung anpassen bzw. davon absehen.
Wir schätzen die gute Zusammenarbeit mit Ihnen und bemühen uns weiterhin, Ihnen einen guten Lehrmittelservice zu bieten. Für weitere Fragen steht Ihnen die Büromaterial-, Lehrmittel- und Drucksachenzentrale gerne zur Verfügung.
Informationen für Finanzverantwortliche
Neue Version SVS9
Ab Donnerstag, 19. November 2020 erhalten Sie eine neue Version von SVS Schulverwaltung (SVS9). Dieser Schritt war notwendig um die Kompatibilität mit den neusten Software-Updates der Server und der Middleware zu garantieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Release Notes.
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