AV-Info 40 | 2020
6. November 2020
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Der durch verschiedene Faktoren erzeugte Zeitdruck im Zusammenhang mit den Anordnungen vergangener Woche hat auf allen Ebenen unweigerlich zu einer gewissen Hektik geführt. Die Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen haben dem entstandenen Druck standgehalten und die Umsetzung der bundesrätlichen und kantonalen Vorgaben zeitgerecht und gewissenhaft an die Hand genommen. Dafür danken wir Ihnen herzlich.
Mit den angeordneten Massnahmen sind einzelne Eltern, teils Elterngruppierungen und Lehrpersonen nicht einverstanden. Für die einen gehen die Massnahmen zu weit, andere wünschten sich strengere Rahmenbedingungen. Eine solche Spannung ist im Schulumfeld nicht unüblich und ist auch bei anderen Themen zu beobachten. Erstaunlich ist, mit welcher Vehemenz die einzelnen Anliegen eingefordert werden wollen. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass der eingeschlagene Weg, den auch die meisten anderen Kantone gehen, aktuell zielführend und die entstandene Spannung auszuhalten ist. Insbesondere erachten wir es weiterhin als wichtig, mit diesen Massnahmen Quarantänefälle reduzieren und für die Volksschule den Fernunterricht vermeiden zu können. Gerne unterstützen wir die Schulen und Schulleitungen beim Beantworten entsprechender Anfragen.
Grosse Unsicherheit besteht im Umgang von Covid-positiven Fällen bei Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schülern. Der Kantonsärztliche Dienst stellt dazu eine Anleitung für Schulleitungen zur Abklärung von Sars-CoV-2-Ansteckungen in Volks-, Mittel- und Berufsschulen und einen Musterbrief zur Information der Eltern zur Verfügung. Diese ist insbesondere hilfreich für die Entscheidungsfindung, bis das Contact-Tracing aktiv wird. Selbstverständlich steht der Kantonsärztliche Dienst weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung, insbesondere bei komplexen Fällen.
Hygienemasken
Wir machen darauf aufmerksam, dass Hygienemasken auch im Lehrmittelshop der BLDZ zu einem Preis von Fr. 9.90 pro 50 Stk. (exkl. MwSt.) bestellt werden können.
Situation bei Therapien (Psychomotorik, Logopädie) und in Sonderschulen
Im Zusammenhang mit der Maskenpflicht für Lehrpersonen und für Jugendliche wird in Art. 6d Abs. 2 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) festgehalten, dass in Situationen, in denen das Tragen einer Maske den Unterricht wesentlich erschwert, keine Maske getragen werden muss. In den Erläuterungen zur Verordnung wird der Logopädieunterricht exemplarisch erwähnt. Die Anordnungen und Erläuterungen 1 zum DEK-Entscheid 6 sehen analoge Ausnahmen von der Maskentragpflicht für die Volksschule vor, über welche die Lehrperson vor Ort entscheiden kann. Diese Regelungen gelten auch für therapeutische Angebote (z.B. Psychomotorik und Logopädie). Es gilt zu beachten, dass in Situationen, in welchen keine Hygienemasken getragen werden, wenn immer möglich andere Schutzmassnahmen (z.B. Plexiglasscheiben) getroffen werden müssen oder der Abstand von 1.5 m eingehalten werden muss.
Es lassen sich insbesondere im Sonderschulbereich nicht alle Situationen im Detail regeln. Die Schulen vor Ort regeln die Einzelfälle. Sie können sich dabei vom Amt für Volksschule beraten lassen.
Angeordnete Quarantäne für Lehrpersonen und Schulpersonal
Werden Mitarbeitende der Schule (ob Lehrperson oder Verwaltungsangestellte) von offizieller Stelle (Arzt, Contact Tracing der Lungenliga) in Quarantäne geschickt und sie können dort kein Homeoffice leisten, besteht auch für diese Personen Anspruch auf EO-Leistungen. Diesbezüglich gibt es Einschränkungen für Schulgemeinden. Der Entscheid, ob in der Quarantäne Homeoffice geleistet werden kann oder nicht, liegt beim Arbeitgeber.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Mittwoch, 11. November 2020, 10.00 Uhr. Die Kommunikation mittels AV-Info erfolgt am Donnerstag, 12. November 2020.
Thementagung PHTG-AV: Verschiebung um ein Jahr
Aufgrund der aktuellen Situation wird die Thementagung der PHTG und des AV unter dem Titel «Ich weiss, ich kann ... ich will! – Motivation und Kompetenzerwerb» auf den Mittwoch, 19. Januar 2022 verschoben.
Das Thema der Tagung, deren Inhalte und Programm bleiben nach Möglichkeit unverändert, kleinere Änderungen im Workshopangebot vorbehalten. Im August 2021 wird die Einladung mit neuer Anmeldemöglichkeit publiziert. Die bestehenden Anmeldung für die Durchführung 2021 wurden storniert.
Informationen für Schulleitungen
Verkehrsunterricht Sekundarschule
Auf das aktuelle Schuljahr hin wurde der Verkehrsunterricht auf der Sekundarstufe angepasst. Weiterhin findet eine Beleuchtungskontrolle statt, neu jedoch unmittelbar vor dem theoretischen Verkehrsunterricht. Die Theorielektionen wurden überarbeitet und an den Lehrplan Volksschule Thurgau angepasst. Als Abschluss, resp. als dritter und letzter Teil, findet neu ein "Kompetenz-Check" statt. Dabei handelt es sich um eine unangekündigte Kontrolle auf dem Schulweg, die gegebenfalls auch Sanktionen zu Folge hat. Mit dem "Kompetenz-Check" wird die während der gesamten Schulpflichtzeit erworbene Verkehrskompetenz der Schülerinnen und Schüler überprüft und gewürdigt.
educationsuisse: Anstellung an einer Schweizerschule
Die Schweizerschulen im Ausland bieten Schweizer Lehrpersonen eine attraktive Gelegenheit ihr Wissen und Können in einem mehrsprachigen und multikulturellen Umfeld weiterzugeben.
Am Mittwoch, 18. November 2020 findet ein online Informationsanlass für Lehrpersonen statt. Weitere Informationen finden sich auf educationsuisse.ch.
|