AV-Info 14 | 2021
28. Mai 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 wie angekündigt einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen, der sich insbesondere auf das gesellschaftliche Leben auswirkt. Es erfolgt im 3-Phasen-Modell der Schritt von der Phase "Schutz" in die Phase "Stabilisierung".
Der Bereich der obligatorischen Volksschule ist von den neusten Entscheiden vor allem bei der Durchführung von Veranstaltungen betroffen.
Im DEK-Entscheid 9 vom 28. Mai 2021 sind die Änderungen gelb hinterlegt.
Im Zusammenhang mit der Entspannung der epidemiologischen Lage und den neuen Öffnungsschritten des Bundesrats hat die Task-Force Schule an ihrer Sitzung vom 26. Mai 2021 entschieden, die Maskenpflicht im Freien für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I aufzuheben. Dies gilt ebenfalls für Lehrpersonen und Schulpersonal, wenn der notwendige Abstand eingehalten werden kann. In Innenräumen bleibt die Maskenpflicht mit den bekannten Ausnahmemöglichkeiten bestehen. Das Ziel ist weiterhin, grossflächige Quarantäneanordnungen zu vermeiden und den Präsenzunterricht für möglichst alle Schülerinnen und Schüler aufrechtzuerhalten.
Veranstaltungen
Im Schulumfeld ist zu unterscheiden zwischen Veranstaltungen generell, Veranstaltungen mit Publikum und betrieblichen Veranstaltungen. Es sind dabei die jeweiligen Auflagen gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 (Stand: 31. Mai 2021) zu beachten.
- Veranstaltungen generell:
z. B. Ausstellungen, Werkschauen, Führungen, Verbands- und Vereinsanlässe
- Es sind generell maximal 50 Personen zugelassen.
- Veranstaltungen mit Publikum:
z. B. Schulschlussfeiern, Theater, Filmaufführungen
- Im Innenbereich sind maximal 100 Personen zugelassen bei hälftiger Belegung mit Sitzpflicht. Im Aussenbereich sind unter den gleichen Bedingungen 300 Personen zugelassen. Eine Verpflegung am Sitzplatz ist erlaubt, wenn die Kontaktdaten inkl. Sitzplatznummer erhoben werden.
- Es ist zu beachten, dass Auftritte von Chören und somit auch Musicals in Innenräumen nach wie vor nicht gestattet sind.
- Rednerinnen und Redner können bei genügendem Abstand ohne Maske auftreten.
- Betriebliche Veranstaltungen (ohne Externe):
z. B. Konvente, Weiterbildungen
- Es gilt keine Begrenzung der Personenzahl.
- Allfällige Schulschlussessen richten sich nach den Regeln der Gastronomie.
Ausbruchstesten
Das Ausbruchstesten gibt den kantonalen Stellen eine Übersicht über das epidemiologische Geschehen. Es ist grundsätzlich freiwillig und hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die Anordnung von Quarantäne.
Für Kinder, die nicht an einem angeordneten Test teilnehmen, werden analog der Dauer einer Quarantäne besondere Massnahmen (Separierung, grössere Abstände, Maskenpflicht etc.) getroffen. Es geht darum, enge Kontakte zu vermeiden und so das Risiko einer möglichen Ansteckung durch nicht getestete Kinder zu reduzieren.
Schullager und mehrtägige Aktivitäten
Während Lagern in einem anderen Kanton ist weiterhin der kantonsärztliche Dienst und das Contact Tracing des Kantons Thurgau zuständig. Die Meldung erfolgt auf dem gewohnten Weg.
Lager im Kanton Graubünden:
Sämtliche im Kanton Graubünden stattfindenden Lager sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung zur Durchführung eines Lagers wird erteilt, wenn sowohl ein rechtsgenügliches Schutzkonzept gemäss Art. 4 und Anhang 1 der Covid-19-Verordnung besondere Lage als auch ein Testkonzept vorliegen. Das Testkonzept muss eine Testung aller Lagerteilnehmerinnen und -teilnehmer vor dem Lager und nach der dritten Übernachtung vorsehen. Die Unterlagen sind bis spätestens 14 Tage vor geplantem Lagerbeginn an kfsinfoNULL@amz.gr.ch zu richten.
Bei Fragen in diesem Zusammenhang können Sie sich bei Bedarf vorgängig unter info.avNULL@tg.ch melden.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Freitag, 18. Juni 2021, 08.00 Uhr (AV-Info am Montag, 21. Juni 2021).
Informationen für Schulleitungen
Zeugnisdokument "Lernbericht" bei Lernzielanpassungen
Das neue Dokument zur Beurteilung von Fachleistungen bei Lernzielanpassungen wurde durch eine Arbeitsgruppe schulischer Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zusammen mit dem AV erarbeitet.
Es gewährleistet eine formale Vereinheitlichung der bisherigen Lernberichte und orientiert sich gestalterisch und strukturell an den übrigen Zeugnisdokumenten. Zu jedem Kompetenzbereich können bis zu fünf Lernziele aufgeführt werden. Die Zielerreichung wird mit den Wortprädikaten "nicht genügend" bis "sehr gut" eingeschätzt.
> Zeugnisse mit Ausnahmen gemäss § 13 Beurteilungsreglement
Die inhaltlichen Aussagen zum Lernstand beziehen sich zukünftig auf grundlegende Kompetenzstufen des aktuellen Lehrplans. Diese werden als Textbausteine zur Verfügung stehen und können individuell ausgewählt sowie kriteriengeleitet ergänzt werden.
Die Arbeiten zur Entwicklung dieser Textbausteine leistet eine Gruppe von SHP aus allen drei Zyklen. Auf Basis der Kompetenzstufen werden vorerst für die Fachbereiche Deutsch und Mathematik und nachfolgend auch für die Fremdsprachen Lernziele formuliert und die Progression für jeden Handlungsaspekt zyklenübergreifend abgestimmt.
Die Textbausteine werden als Excel-Vorlage aufbereitet und im ersten Semester 2021/22 in einem Pilotdurchgang auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Anschliessend wird die definitive Fassung den Anbietern der Datenverwaltungs- und Lernsysteme für die digitale Umsetzung zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen erscheinen im Juni Schulblatt. Ein Leitfaden steht vor den Sommerferien bereit.
Lernwelten für Thurgauer Schulen
Thurgauer Lehrpersonen können ab sofort die Unterrichtseinheiten der Webplattform «Lernwelten.lu.ch» kostenlos nutzen. Die Unterrichtseinheiten ergänzen die aktuellen, kompetenzorientierten Lehrmittel mit lebensnahen, fächerübergreifenden Themen.
Die Materialien eignen sich besonders für themenbezogene Inputs im Schulalltag, als ergänzende Unterrichtseinheiten für die Projektarbeit oder als Module für BBF Angebote. Die MINT-Dossiers greifen aktuelle, wirtschaftliche, soziale und wissenschaftliche Themen auf und ermöglichen spannende Einblicke in berufsorientierte Themenfelder. Sie können insbesondere für den Wahlpflicht- und Freifachunterricht im 3. Zyklus genutzt werden.
Thurgauer Lehrpersonen können sich auf der Plattform einmalig und kostenlos registrieren. Damit erhalten sie Zugang zu ergänzenden Informationen für Lehrpersonen und diversen Downloads. Die Ansicht für Schülerinnen und Schüler ist ohne Login zugänglich.
Relaunch Lernmedium «Thurgau du Heimat»
Während der Umsetzungsphase des Lehrplans hat das Amt für Volksschule das Lernmedium "Thurgau du Heimat" (TGdH) den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt. In dieser Zeit wurden für fast dreihundert Schulen oder Klassen Logins vergeben.
Die interaktiven Möglichkeiten (upload Schülerinnen- und Schülerbeiträge usw.) wurden aus verschiedenen Gründen wenig genutzt, verursachen aber aufgrund der Sicherheits- und Supportanforderungen hohe Betriebskosten. Um TGdH den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen zu können, hat das AV entschieden, TGdH ab Januar 2022 als reine Website zu betreiben. Damit entfallen die Interaktivitäten, die entsprechenden Administrationsaufwände sowie die Datenschutzvorkehrungen.
Die Website wird grafisch aktualisiert. Die Inhalte und Materialien der Lerneinheiten werden übernommen und wo notwendig angepasst. Alle Lerneinheiten und Materialien, z.B. der Zeitstrahl zur Thurgauer Geschichte, können einzeln ausgewählt und für den Unterricht genutzt werden. Weiter ist vorgesehen, TGdH im Schuljahr 2021/22 mit Unterstützung einer Arbeitsgruppe mit zusätzlichen Unterrichtsmaterialien anzureichern und die Inhalte in einer Broschüre übersichtlich zusammenzufassen.
Webplattform: https://tgdh.tg.ch/
Info-Website: https://thurgau-du-heimat.tg.ch/
Informationen für Finanzverantwortliche
Fachperson Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen – Start August 2021
Fachpersonen Rechnungswesen in öffentlichen Verwaltungen wissen um die Wechselwirkungen gesellschaftlicher, betriebswirtschaftlicher, rechtlicher und finanzwirtschaftlicher Sachverhalte. Um sich im Alltag korrekt zu verhalten und sich selbst zu schützen, verfügen sie über ein geeignetes Strukturwissen und Instrumentarium.
Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche als Mitarbeitende im öffentlichen Rechnungswesen tätig sind (Ämter kantonaler Verwaltung, politische Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden sowie öffentlich rechtliche Körperschaften).
Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit dem Verband der Thurgauer Gemeinden (VTG) und der Finanzverwaltung des Kantons Thurgau durchgeführt. Das Referententeam setzt sich aus Finanzfachleuten aus der kantonalen und kommunalen Verwaltung zusammen.
Weitere Informationen unter weiterkommen.ch.
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