AV-Info 19 | 2021
10. August 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Die schulische Sommerpause geht langsam zu Ende. Wir hoffen, dass die Ferientage viele erholsame und schöne Momente ermöglicht haben und wünschen allen Schulangehörigen einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr 2021/2022.
Wir stellen fest, dass der Bundesrat seit dem Beschluss des Öffnungsschritts V keine weiteren Lockerungen oder Verschärfungen beschlossen hat. Die Covid-19 Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 gilt unverändert. Dies bedeutet, dass wir im Schuljahr 2021/2022 im Grossen und Ganzen mit den gleichen Bedingungen starten, mit denen das alte Schuljahr geendet hat. Die geltenden Massnahmen mit dem integrierten Schutzkonzept für das neue Schuljahr entnehmen Sie dem DEK-Entscheid 1 vom 10. August 2021.
Mit der Verbreitung der Delta-Variante und angesichts der Tatsache, dass Kinder über keinen Impfschutz verfügen, müssen die Schulen mit der Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen weiterhin dazu beitragen, die Verbreitung des Virus möglichst zu reduzieren. Es gilt, eine gute Balance zwischen Einschränkungen und "normalem" Schulbetrieb zu finden.
Task-Force Schule:
Monika Knill, Regierungsrätin |
Patrik Riebli, Generalsekretär DEK |
Beat Brüllmann, Chef AV |
Heinz Leuenberger, Präsident VTGS |
Markus Müggler, Vorstand VTGS |
Anne Varenne, Präsidentin Bildung Thurgau |
Magnus Jung, Präsident VSLTG |
Prof. Dr. Priska Sieber, Rektorin PHTG |
René Strasser, Rektor Bildungs-
zentrum für Technik Frauenfeld |
Chantal Roth, Rektorin
Kantonsschule Frauenfeld |
Teststrategie
Die Teststrategie an unseren Schulen erfährt keine Änderungen. Nach wie vor setzt der Kanton Thurgau auf die sogenannten Ausbruchstestungen. Es steht den Schulgemeinden und den kantonalen Schulen jedoch offen, sich analog den Betrieben auf der Website des Amts für Bevölkerungsschutz und Armee (ABA) für ein repetitiv präventives Testen anzumelden.
Im Falle einer Ausbruchstestung ist der kantonsärztliche Dienst und das Contact-Tracing darauf angewiesen, dass die Kontaktdaten zeitverzugslos und vollständig vorliegen.
Impfen
Seit einigen Wochen können sich 12- bis 16-jährige Kinder und Jugendliche (Sekundarstufe I) impfen lassen. Der Entscheid für eine Impfung liegt bei den Kindern und Jugendlichen, resp. bei deren Eltern. Die Rolle der Schulen beschränkt sich auf die Erteilung von Urlaub für die Wahrnehmung der Impftermine. Einschätzungen, Empfehlungen und Ratschläge sollen den Fachleuten und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) überlassen werden.
Einsatz von CO2-Messgeräten
Bekanntlich wird das Virus auch über Aerosole verbreitet. Aus diesem Grund empfiehlt oder fordert unter anderem der Lehrerverband Schweiz (LCH) die Installation von Luftmessgeräten. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr haben gezeigt, dass mit regelmässigem und richtigem Lüften der Schulzimmer eine gute Luftqualität erzielt werden kann. Das eigenverantwortliche Handeln der Lehrpersonen hat sich gut bewährt.
Externe Fachpersonen im Unterricht
Der Einsatz von Fachpersonen im Unterricht (Referate, Zahnpflegeinstruktionen, etc.) ist unter Einhaltung der Schutz- und Hygienemassnahmen nach wie vor möglich.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Donnerstag, 26. August 2021, 09.30 Uhr (AV-Info am Freitag, 27. August 2021).
Informationen für Schulleitungen
Anmeldeprozess Schulpsychologie und Logopädie
Ein Jahr nach der Einführung der Anmeldeformulare wurden einige Optimierungen vorgenommen. Die überarbeiteten Formulare finden Sie auf av.tg.ch. Diese sind ab sofort gültig.
Anmeldeformular Schulpsychologie
- Formale Anpassungen (Beispiel: wichtige Informationen grau hinterlegt)
- Inhaltliche Anpassungen (Beispiel: Weglassen der Einschätzungs-Tabelle)
Als Alternative zur Einschätzungs-Tabelle erhalten Eltern oder Lehrpersonen je nach Fragestellung und Bedarf einen standardisierten Fragebogen. Das Anmeldeformular deckt eine breite Zielgruppe ab (Vorschulalter bis 18 Jahre). Uns ist bewusst, dass nicht für jede Stufe alle Fragen passend sind.
Was ist uns wichtig:
- Seite 1: Angaben sind vollständig, korrekt und aktuell (Schulgemeinde, Schulhaus, Beistandschaft …).
- Seite 2: Fragestellung an den SPL: klare Fragestellung - möglichst ein Satz. Weitere Angaben zum Verständnis der aktuellen Situation können im unteren Feld erfolgen.
- Bei Fragestellung Sonderschulbedarf bitte Kästchen ankreuzen (transparente Information den Eltern gegenüber).
- Aktuelle Schulleistungstests (HSP, etc.) bitte der Anmeldung als Kopie beilegen.
- Einschätzung der Ressourcen und Stärken sind für die Abklärung ebenfalls zentral.
- Unterschrift aller Auftraggeber (zwingend).
Anmeldeformular Logopädie
Das Formular wurde formal geringfügig angepasst. Auch hier gilt:
- Seite 1: Angaben sind vollständig, korrekt und aktuell (Schulgemeinde, Schulhaus, Beistandschaft …).
- Bei Fragestellung Sonderschulbedarf bitte Kästchen ankreuzen (transparente Information den Eltern gegenüber).
- Unterschrift aller Auftraggeber (zwingend).
- Eltern oder Lehrpersonen erhalten je nach Fragestellung und Bedarf einen standardisierten Fragebogen.
Abklärung beim SPL – Fragen und Antworten
Im Zusammenhang mit einer Abklärung tauchen bei Eltern und Lehrpersonen immer wieder Fragen auf. Unsere beiden Merkblätter Schulpsychologische Abklärung - Fragen und Antworten bzw. Logopädische Abklärung - Fragen und Antworten sollen diese klären.
Anmeldungen aus der Tagesklinik
Beim Eintritt in die Tagesklinik wird mit dem Einverständnis der Eltern in der Regel eine Anmeldung bei der Schulpsychologie gemacht. Grundsätzlich ist die Schulpsychologie bei Tagesklinikanmeldungen beratend involviert. Bei Bedarf kann jedoch auch eine Abklärung für weitere schulische Massnahmen erfolgen. Neu wird dieses Anmeldeformular von der Tagesklinik und den Eltern unterzeichnet und an die Schulleitungen geschickt. Als weitere Auftraggeber unterschreiben die Schulleitungen das Formular und leiten dieses an die zuständige SPL-Regionalstelle weiter. Da die Zuständigkeit während des gesamten Tagesklinikaufenthalts bei der Schulgemeinde bleibt, ist es notwendig, dass die Schule ebenfalls Auftraggeber ist.
Aufnahmeprüfung Mittelschulen: «dis donc!»
Textproduktion und Hörverständnis sind für die beiden Lehrmittel «envol» und «dis donc!» identisch. Der Unterschied liegt einzig im Grammatikteil. Die Vorbereitung kann über die envol-Prüfungen der vergangenen Jahre erfolgen. Zum Grammatikteil und dem Wortschatz gibt es noch keine Prüfungen aus dem Vorjahr.
Reminder: Anmeldung Schulleitungstagung 7. September 2021
Einladung und Programm Anmeldung bis Freitag, 27. August 2021
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