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Schulpsychologisches und logopädisches Angebot

Der schulpsychologische und logopädische Dienst des Kantons Thurgau unterstützt Sie bei:

Wir sind eine kantonale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Unsere Angebote sind grundsätzlich kostenlos.


Kontakt Regionalstellen:

Angebote

  • Schulpsychologische und logopädische Abklärungen (schriftliche Anmeldung erforderlich)
  • telefonische Beratung für Eltern und schulische Fachpersonen (ohne Anmeldung)
  • präventive Angebote, z.B.
  • Einzel- oder Gruppenberatung in Schuleinheiten (z.B. Schulhaus-Sprechstunden)
  • Austauschtreffen in den Regionalstellen (schulische Fachpersonen und Kooperationspartner)

So gehen wir vor

Eine schulpsychologische oder logopädische Abklärung erfasst verschiedene Entwicklungsbereiche und bezieht das Lebensumfeld des Kindes oder des Jugendlichen mit ein. Die jeweilige Fragestellung beantworten wir anhand von:

  • Gesprächen mit Eltern und Kind, Lehrpersonen sowie anderen Fachpersonen
  • Unterrichtsbeobachtungen, Beobachtungen von Spielsituationen
  • Testdiagnostischen Resultaten

Wir führen Auswertungs- und Beratungsgespräche, meistens mit allen Beteiligten. Bei Bedarf leiten wir Sie an andere Fachstellen weiter.

Anmeldung

Sie möchten Ihr Kind, eine Schülerin oder einen Schüler für eine schulpsychologische oder logopädische Abklärung anmelden? Nutzen Sie dazu unsere Anmeldeformulare. Die Formulare decken eine breite Zielgruppe ab (Vorschulalter bis 18 Jahre). Uns ist bewusst, dass nicht für jede Stufe alle Fragen passend sind.

Sie fragen sich, ob eine Anmeldung angezeigt ist oder welche beraterische Institution ein passendes Angebot machen kann? Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an: Gebietszuständigkeit nach Schulgemeinde Gerne beraten wir Sie.

Anmeldeformulare

Was ist uns wichtig

  • Vollständige und korrekte Angaben zu den Personalien (Schulgemeinde, Schulhaus, Geburtsdatum, Beistandschaft…). Beachten Sie die grau hinterlegten Felder.
  • Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen werden nicht bearbeitet.
  • Knappe und klare Fragestellung, inklusive allfälliger Arztberichte und Zeugnisse
  • Unterschriften aller Auftraggeber zwingend (inkl. Schulleitung). Ausnahmen: Anmeldung ohne Schule, Anmeldungen für Kinder aus dem Vorschulbereich.
  • Beachten Sie unsere Anmeldefristen:
    - Sonderschulbedarf bis 31. Dezember.
    - allgemeine Fragestellungen in der Schulpsychologie bis 31. März
    (
    Bearbeitung jeweils bis Ende Juli)
  • Nutzen Sie das sichere Kontaktformular für die Übermittlung.

Was ist wichtig für Sie

Fragestellungen Schulpsychologie

Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zu:

  • ­Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • Einschulungs- und Übertrittsfragen
  • Rechenstörung
  • Lese-/Rechtschreibstörung
  • Begabungs- und Begabtenförderung
  • Überspringen einer Klasse
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Sonderschulung
  • vorzeitiger Schuleintritt

Fragestellungen Logopädie

Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zu:

  • Sprachentwicklung im Vorschulalter
  • Aussprache, Satzbau, Wortschatz
  • Sprachverständnis
  • Redefluss
  • Stimme
  • Erwerb der Schriftsprache
  • Sprache und Sprechen im Zusammenhang mit anderen Entwicklungsauffälligkeiten und/oder Erkrankungen

Ab Schuljahr 2024/2025 besteht für fremdsprachige Kinder ein selektives Obligatorium zur vorschulischen Sprachförderung. Zur Frühen Sprachförderung verweisen wir auch auf die ensprechenden Seiten der Fachstelle Kind, Jugend und Familie und der Pflegekinder- und Heimaufsicht

 

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