AV-Info 29 | 2021
24. November 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Allgemeine Informationen
Aufgrund der aktuell in der Bevölkerung steigenden Fallzahlen kommt es auch im Bereich der Schulen immer wieder zu Fallhäufungen, die durch das präventiv-repetitive Testen frühzeitig erkannt werden. Mit geeigneten Massnahmen kann die Weiterverbreitung des Virus weitgehend unterbrochen werden. Seit den Herbstferien konnten durch diese Massnahmen bisher 25 eigentlich indizierte Quarantänen ganzer Schulklassen vermieden werden.
Zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts ist es im Schulumfeld bedeutsam, dass die geltenden Schutz- und Hygienemassnahmen konsequent umgesetzt werden (vgl. DEK-Entscheid 3 vom 1. November 2021, 3.2)
Lehrpersonen sollen in Unterrichtssituationen das STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) einhalten. Das freiwillige, situative Maskentragen schützt vor einer möglichen Ansteckung. Damit können Ausfälle von Lehrpersonen reduziert werden. Ebenso vermindern sich damit potentielle Risikokontakte, da Lehrpersonen oftmals in engem Kontakt mit Schülerinnen und Schülern stehen.
Die Situation ist zurzeit sehr labil und wird laufend unter Berücksichtigung epidemiologischer, pädagogischer und gesellschaftlicher Faktoren beurteilt. Weitergehende Massnahmen sind aus jetziger Perspektive nicht ausgeschlossen.
Wenn Schulen aufgrund ihrer Situation vor Ort Massnahmen anordnen wollen, die über die organisatorischen und infrastrukturellen Massnahmen gemäss Art. 3.2.1 des DEK-Entscheid 3 vom 1. November 2021 (z. B. Schutzwände oder Anpassungen am Stundenplan) hinausgehen, sprechen sie sich vorgängig mit dem Amt für Volksschule ab (Kontaktaufnahme infoNULL@av.tg.ch).
Präventiv-repetitives Testen an den Schulen
Informationen bezüglich der Massnahmen im Zusammenhang des präventiv-repetitiven Testens entnehmen Sie bitte der "Fachinformationen des kantonsärztlichen Dienstes zum präventiv-repetitiven Testen an den Schulen im Kanton Thurgau".
Das zuständige Labor bedankt sich für die sorgfältige Vorbereitung der Tests. In einzelnen Fällen kommt es noch zu Komplikationen. Das führt dazu, dass einige Pools erst am Folgetag aufgelöst werden können oder dass einzelne Erziehungsberechtigte keine Benachrichtigung erhalten.
Häufige Fehlerquellen sind:
- fehlende, unleserliche oder schlecht angeklebte Etiketten auf den Einzelproben
- Diskrepanzen zwischen den digitalen Listen auf der Plattform TOGETHER WE TEST und den Namen auf den Etiketten
- mehr als 10 Proben in einem Poolsack
- fehlende Vacutainer in den Poolsäcken
Bitte orientieren Sie sich weiterhin am Dokument "Beschreibung der Prozesse".
Wir weisen nochmals dringend darauf hin, dass symptomatische Personen nicht am Testen teilnehmen sollen, sondern in Selbstisolation bleiben und einen PCR-Test in einem Testzentrum durchführen. Personen, die sich in Quarantäne befinden, nehmen während der Quarantäne ebenfalls nicht am präventiv-repetitiven Testen teil.
Bei Nachfragen zu Materialbestellungen benötigt TOGETHER WE TEST jeweils die Bestellnummer.
Stellvertretungen von Lehrpersonen in Isolation oder Quarantäne
Wenn es bei der Suche nach Stellvertretungen zu Engpässen kommt, können – wie letzten Herbst erprobt – offene Stellen auf der Plattform des VTGS mit dem Vermerk PHTG ausgeschrieben werden. Die Hochschulleitung macht ihre Studierenden darauf aufmerksam, dass sich diese dort melden, falls sie Interesse und Kapazitäten haben.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Donnerstag, 2. Dezember 2021, 10.00 Uhr.
Informationen für Schulleitungen
Umgang mit dem Phänomen "Squid Game"
Die teilweise gewaltdarstellende Serie "Squid Game" beschäftigt derzeit Kinder und Jugendliche. Perspektive Thurgau hat für die Schulen ein Merkblatt zum Umgang mit dem Phänomen veröffentlicht.
Ihre Meinung ist wichtig: Umfrage zu Stellwerk/Lernfördersysteme (Sek I)
Schulleitungen und Lehrpersonen des 3. Zyklus einmalig die Möglichkeit, sich an der Umfrage zu Stellwerk und den Lernfördersystemen zu beteiligen.
Wir bitten die Schulleitungen, diesen Aufruf weiterzuleiten.
Im Rahmen der "Auslegeordnung Lernfördersysteme" (vgl. DEK-Entscheid vom 28. September 2020) wird eine Befragung von Schulleitungen und Lehrpersonen der Sekundarschulen zu Stellwerk und Lernfördersystemen durchgeführt. Um ein breit abgestütztes Meinungsbild zu erhalten, bitten wir möglichst alle Sekundarschulleitungen und Sekundarlehrpersonen der 1., 2. und 3. Klassen mit Erfahrungen in – oder grossem Interesse an – Stellwerk/Lernpass plus teilzunehmen. Die Umfrage wurde so kurz möglich gehalten und dauert maximal 20 Minuten.
Geöffnet ist die online Umfrage ab 06. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022.
Im Laufe des nächsten Jahres werden zusätzlich Gespräche mit einzelnen Schulleitungen und Lehrpersonen sowie mit weiteren Anspruchsgruppen und den Bildungspartnern geführt. Zudem werden Entwicklungen in den Nachbarkantonen verfolgt. Die Auslegeordnung dient dem Kanton dazu, die Richtung für einen bedürfnisgerechten Einsatz von Standortbestimmungen beziehungsweise für den Einsatz von Lernfördersystemen ab 2025 festzulegen.
Bei Fragen steht im Fachbereich Angebote und Entwicklung Gülten Akgünlü (guelten.akguenlueNULL@tg.ch, 058 345 58 17) zur Verfügung.
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