AV-Info 35 | 2021
20. Dezember 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Allgemeine Informationen
Der Bundesrat hat aufgrund der besorgniserregenden Lage an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 weitergehende Massnahmen beschlossen. Erste Anzeichen bezüglich der Verbreitung der Omikron-Variante führen zusätzlich zu Unwägbarkeiten. Die Volksschule ist von den verschärften Massnahmen des Bundes nicht betroffen. Dennoch kann auch im Schulumfeld jede Person ihren Beitrag zur Verminderung der Verbreitung des Corona-Virus beitragen, indem sie sich gemäss den Empfehlungen des BAG impfen lässt und die Hygiene- und Schutzmassnahmen konsequent umsetzt.
Im Kanton Thurgau beginnt der Unterricht nach den Weihnachtsferien wie geplant am 3. Januar 2022 mit dem ausschliesslich an die Bundesvorgaben angepassten DEK-Entscheid 5 vom 20. Dezember 2021. Die präventiv-repetitiven Tests werden ab Schulbeginn gemäss ordentlichem Plan weitergeführt. Eltern, die ihre Kinder während der Festtage in Bezug auf Corona risikoreichen Situationen ausgesetzt haben, können ihre Kinder selbstverantwortlich vor Schulbeginn in einem Testzentrum testen lassen und so einen zusätzlichen Beitrag zur Verminderung der Verbreitung des Virus beitragen.
Weil die Auswirkungen des Verhaltens der Menschen während der Festtage nicht berechenbar sind, wird den Schulen empfohlen, in den ersten beiden Wochen nach den Weihnachtsferien besonders vorsichtig zu sein und auf die konsequente Umsetzung der Hygiene- und Schutzmassnahmen und das Verhindern unnötiger Durchmischungen zu achten. Dies betrifft insbesondere auch die Einhaltung der Maskentragpflicht auf der Sekundarstufe I.
Die Wirkung der Massnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus ist abhängig vom Verhalten aller. Es lohnt sich, die Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder auf ihren persönlichen Beitrag anzusprechen.
Wir wünschen allen Schulangehörigen möglichst viele erholsame Momente, festliche Feiertage und alles Gutes zum Jahreswechsel.
Veranstaltungen mit externen Erwachsenen
Elternabende im Klassenverband, Elterngespräche (z.B. Standortbestimmungen etc.) bis zu 50 Personen gelten als betrieblich notwendig und als Veranstaltung in Innenräumen ohne Zertifikatspflicht im Rahmen der üblichen Tätigkeit (Art. 15 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung besondere Lage). Es gilt eine Maskentragpflicht.
Informationsveranstaltungen, Vorführungen und Konzerte in Innenräumen gelten als Veranstaltungen mit einer Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat (2G). Es gelten die Vorgaben gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage (Maskentragpflicht, sofern nicht zusätzlich getestet wird, Bestimmungen zur Gastronomie usw.) und die kantonalen Anordnungen.
Impfen für Kinder
Es ist bereits bekannt, dass ab dem neuen Jahr eine Impfung auch für Kinder unter 12 Jahren möglich ist. Die Schulen können über ihre Informationskanäle auf die Möglichkeit gemäss Empfehlungen des BAG hinweisen. Der Entscheid, ob ein Kind geimpft wird, liegt in jedem Fall bei den Eltern.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Donnerstag, 13. Januar 2022, 10.00 Uhr.
Angepasste Rechtsmittelbelehrung
Auf Nachfrage zu den Hinweisen in der AV-Info 32 | 2021 betr. den neuen Rechtsmittelbelehrungen hat der Rechtsdienst des DEK eine Muster-Rechtsmittelbelehrung erarbeitet. Der in AV-Info 32 noch erwähnte Satz "Es gelten keine Gerichtsferien." wurde dabei nicht mehr aufgenommen, da er zwar nicht falsch, für die Schulgemeinden aber nicht zwingend ist.
"Gegen diesen Entscheid kann Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist innert 30 Tagen seit der Eröffnung des angefochtenen Entscheides unter Beilage desselben beim Departement für Erziehung und Kultur/bei der Personalrekurskommission/bei der Schulbehörde unterzeichnet in je einem Exemplar für die Rekursinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Akten sind nummeriert und mit einem Aktenverzeichnis einzureichen."
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