AV-Info 07 | 2022
21. März 2022
Allgemeine Informationen
Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine
In der ersten Phase der letzten Wochen sind die Flüchtlinge aus der Ukraine vorwiegend über private Initiativen und Kanäle zu einer Bleibe gekommen. Die betroffenen Schulgemeinden haben gemäss ihren Möglichkeiten mit viel Einsatz spontan gute Angebote zur Beschulung geschaffen.
In den letzten Tagen zeigte sich einmal mehr die hohe Expertise der Schulen im Umgang mit der Integration und Beschulung von Flüchtlingskindern. Besonders herausfordernd ist derzeit die Unsicherheit bezüglich der mittelfristig bis langfristig zu erwartende Anzahl von Kindern und Jugendlichen sowie allfälliger Schulwechsel, die sich auf Grund der Anpassung bei der längerfristigen Unterbringung ergeben könnten.
Mit der Vergabe des Schutzstatus S durch den Bund und der Zuteilung der Flüchtlinge an die Kantone und die politischen Gemeinden ist diese Woche für den Kanton Thurgau mit der Zuteilung von 100-300 Flüchtlingen zu rechnen. Den Anteil schulpflichtiger Kinder schätzen wir auf 50-150 Personen. Die bestehende Ungewissheit zur weiteren Entwicklung wird mutmasslich noch einige Zeit anhalten.
Die in der politischen Gemeinde aufgenommenen Kinder werden in der zuständigen Schulgemeinde eingeschult und in die Regelklassen integriert. Mit dem DEK-Entscheid vom 18. März 2022 wird den Schulen, deren Kapazitäten überschritten werden, die Möglichkeit zur Bildung von Integrationsklassen analog den Integrationskursen 1a eröffnet. Der Kanton beteiligt sich finanziell an den Personal- und Infrastrukturkosten.
Für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren stehen gemäss DEK-Entscheid die Angebote des Integrationskurses 1b zur Verfügung.
Grosse Herausforderungen entstehen im Bereich des Personals. In Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt, dem Sozialamt und dem VTGS erarbeiten wir Lösungen, wie ukrainische Flüchtlingen mit entsprechenden Ausbildungen als Lehrpersonen, Unterrichtsassistenzen oder für Dolmetscherdienste in den Schulbetrieb integriert werden können.
Das Amt für Volksschule bündelt auf seiner Website alle Informationen im Zusammenhang mit der Beschulung von Flüchtlingskindern aus der Ukraine. Die Seite wird laufend ergänzt.
Noch offene Fragen und weiterer Handlungsbedarf werden mit den Präsidien der Bildungsverbände diskutiert. Die Information erfolgt wiederum regelmässig über die AV-Info. Es bleibt das Ziel, bis zum Schulstart nach den Frühlingsferien möglichst viele Klärungen herbeigeführt zu haben.
Informationen zur Umsetzung des selektiven Obligatoriums vorschulische Sprachförderung
Mit den heutigen Hinweis auf die Website zum selektiven Obligatorium vorschulische Sprachförderung möchten wir Schulgemeinden und Anbieter über die geplanten Prozesse informieren. Es sind im Moment noch keine konkreten Handlungen nötig. Weitere Informationen folgen im Herbst 2022.
Informationen für Schulleitungen
Lernbericht bei Lernzielanpassungen Ergebnisse der Online-Umfrage Februar 2022
Im Februar 2022 wurde die Online-Umfrage zu den Kompetenzstufen Lza so sowie den Zeugnisvorlagen Lernbericht mit und ohne Beurteilungsraster durchgeführt. Wir danken allen SHP und Lehrpersonen aus dem 3. Zyklus, welche an der Umfrage teilgenommen haben. Die Umfrageergebnisse fliessen in die weiteren Planungen ein. In der zweiten Umfrage im Juni 2022 werden zusätzlich die SHP und Lehrpersonen des 2. Zyklus einbezogen.
Die ersten Rückmeldungen zeigen, dass die Kompetenzstufen Lza und die entsprechenden Broschüren von den meisten SHP als geeignet bis sehr gut erachtet werden. Sie schätzen, dass die Kompetenzstufen Lza individuell gekürzt oder ergänzt werden können. Die Anzahl von jeweils fünf Spiegelstrichen pro Kompetenzbereich in der Lernberichtsvorlage wird von einer Mehrheit als ausreichend eingestuft.
Die Mehrheit der Lernberichte wurden mit Beurteilungsskala verwendet. Begründet wurde das mit der besseren Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Lernberichte. Etwas mehr als die Hälfte der Lehrpersonen haben die Wordvorlagen zur Erstellung des Lernberichts Lza benutzt, die anderen verwendeten den Lernbericht-Generator. Der Lernbericht-Generator wird begrüsst, die technische Umsetzung aber teilweise bemängelt. Das AV weist an dieser Stelle darauf hin, dass es sich beim Generator um einen Prototypen handelt. Die definitive technische Umsetzung kann erst nach Ablauf der Pilotphase durch die Toolanbieter (Escola, Pupil oder CMI Lehrer Office) erfolgen.
Fragen und Anregungen können jederzeit an lernbericht-lzaNULL@tg.ch geschickt werden. Alle Informationen finden Sie unter Pilotdurchführung Lernbericht Lza.
Informationstreffen zum Lernbericht Lza
Ende Schuljahr 2021/22 werden die neuen Zeugnisvorlagen Lernbericht zusätzlich für die Schülerinnen und Schüler mit Lernzielanpassungen Lza im 2. Zyklus verwendet.
Deshalb führt das AV im Juni zwei Informationstreffen für interessierte SHP und Lehrpersonen durch.
Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
Informationen für Finanzverantwortliche
Sonderpägagogische Massnahmen und Lehrplanstatus
In SVS Schulverwaltung (EdIS) sind die Einträge bei den «Sonderpädagogischen Massnahmen und Lehrplanstatus» für die integrativen Sonderschülerinnen und Sonderschüler (InS) sehr unterschiedlich erfasst worden.
Dies führt dazu, dass kantonale und interkantonale Statistiken in diesem Bereich keine Aussagekraft erlangen.
Wir bitten Sie deshalb für die Datenerhebung vom 15. September 2022, bei den InS, auch wenn sie nach Regellehrplan unterrichtet werden, den entsprechenden Code ab 31 zu verwenden.
Personelles aus dem AV
Name |
Abteilung |
Wechsel |
Datum |
Dominique Dupont |
Schulqualität |
Eintritt |
1. März 2022 |
Roland Bosshart |
Schulqualität |
Pensionierung |
31. März 2022 |
Lynn Bannister |
Schulpsychologie und Logopädie |
Austritt |
31. Mai 2022 |
Roger Kemmler |
Schulpsychologie und Logopädie |
Austritt |
31. Juli 2022 |
Robert Schroeder |
Schulqualität |
Pensionierung |
31. Dezember 2022 |
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