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Aufgabenhilfe

Aufgabenhilfe dient der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei den Hausaufgaben ausserhalb ihres Zuhauses. 


AnkerKontakt:
Anita Haag | Schulaufsicht
Tel. 058 345 57 97 | anita.haagNULL@tg.ch


Allgemeines

Soweit Hausaufgaben erteilt werden, sollen der Schüler oder die Schülerin sie innert angemessener Frist selbständig lösen können.

Für Kinder, die ihre Aufgaben nur sporadisch oder gar nicht erledigen, weil die häuslichen Voraussetzungen ungünstig sind, kann eine Aufgabenhilfe sinnvoll sein. Die Schule sorgt in diesem Fall dafür, dass das betreffende Kind seine Hausaufgaben unter Aufsicht einer geeigneten Person an einem ruhigen Ort lösen kann. Die Aufsichtsperson muss ihm bei der Lösung nicht behilflich sein, sondern nur darauf achten, dass die Aufgaben vollständig und in angemessener Form erledigt werden. Es empfiehlt sich, mehrere Schüler und Schülerinnen in einer Gruppe zusammenzufassen.

Die Eltern haben die Kosten der Aufgabenhilfe zu übernehmen, sofern die Schulbehörde nicht anders entscheidet.

AnkerRechtliche Grundlagen

Die Aufgabenhilfe ist geregelt in § 29 VSV.