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Elternzusammenarbeit

Die Volksschule kann ihrem Bildungsauftrag nur mit Unterstützung des Elternhauses nachkommen.Hier erfahren Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen mehr über theoretische Grundlagen sowie Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Zusammenwirkens mit Eltern.


Kontakt:
Priska Reichmuth | Angebote und Entwicklung 
Tel. 058 345 58 14 | priska.reichmuthNULL@tg.ch 


AnkerAnkerGrundlagen

Zum Wohle des Kindes arbeiten die Volksschule und die Erziehungsberechtigten zusammen:

  • Die Lehrpersonen orientiert die Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung des Kinders.
  • Die Erziehungsberechtigten stehen für Kontakte bereit und nehmen an den obligatorischen Schulveranstaltungen teil.
  • Erzeihungsberechtigte haben das Recht zu Unterrichtsbesuchen. Diese müssen mit der Lehrperson abgesprochen sein. 

Nicht sorgeberechtigter Elternteil sich aus aktiv werden, wenn er Informationen über die schulische Situation seines Kindes erhalten will.

Der Einfluss der Eltern auf den Bildungserfolg ihrer Kinder ist beträchtlich, oft  sogar grösser als jener von Schule, Unterricht und Lehrperson. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung der Schule als Sozialisationsinstanz für die Entwicklung, Erziehung, Betreuung und Förderung von Kindern zu. Geklärte Schnittstellen der  Systeme «Schule» und «Elternhaus» sind die Basis für ein gelingendes Zusammenwirken. Gemeinschaftliche Verantwortung und Engagement in der Bildung und Erziehung helfen, die Kinder in ihrer Entwicklung erfolgreich zu fördern und zu unterstützen.

Hinweis: In den Texten wird Bezug genommen auf Fachliteratur sowie Links aus Deutschland. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass nicht dieselben gesetzlichen Grundlagen bestehen und sich die Zusammenarbeitskultur unterscheidet.

Begriffsklärung

Eltern | Erziehungsberechtigte
Als Erziehungsberechtigte werden die Elternteile bezeichnet, die das Sorgerecht innehaben. Dies ist für eine rechtliche Zusammenarbeit (Zeugnis, Elterngespräche) entscheidend. In den nachfolgenden Texten wird einfachheitshalber der Begriff «Eltern» verwendet.

Erziehungsverantwortliche finden sich ausschliesslich im nahen Familienumfeld (Grosseltern, Gotte/Götti). Sie haben Einfluss auf die Kinder und Jugendlichen und erfüllen wichtige Funktionen in deren Erziehung und Betreuung.

Schule
Mit «Schule» werden die Organisation sowie deren Vertreter wie Schulbehörde, Schulleitung und Lehrperson bezeichnet.

Zusammenwirken
Das Zusammenwirken zwischen Eltern und Schule bezeichnet die gemeinsame Aufgabe und Verantwortung für die Erziehung und Bildung. Die Grundlage dafür ist eine Kooperation auf gleicher Augenhöhe und bezieht die Kinder und Jugendlichen mit ein.

Die Volksschule hat ihren Bildungsauftrag in Zusammenarbeit mit den Eltern zu erfüllen. Dabei bestehen verschiedene mögliche Formen.

Formen

Schnittstelle Eltern und Schule, Amt für Volksschule Thurgau

Ziele

Das angestrebte Ziel ist auf die Entwicklung einer lebenstüchtigen, gesellschaftsfähigen und verantwortungsvollen Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Es gilt, der individuellen Prägung ihres Lebensumfeldes und den unterschiedlichen Lebensweisen, Kulturen und Wertehaltungen Rechnung zu tragen. Durch die bewusste Zusammenarbeit an gemeinsamen Zielen übernehmen Eltern und Schule Verantwortung für den Schulerfolg.

Gleichzeitig wird die Akzeptanz der Schule bei den Eltern und allenfalls in der Öffentlichkeit gestärkt.

Ebenen

Erfolgreiche Elternzusammenarbeit umfasst die folgenden vier Ebenen:

Individuelle Ebene des Kindes | des Jugendlichen
Persönliche Gespräche in der Schule oder im Elternhaus, Telefongespräche, Sprechstunden, Kontaktheft, Briefe zwischen Eltern und Schule

Klassenebene
Elternbriefe, Klassenzeitungen, Projekte, Exkursionen und Elternanlässe als Informations- und Diskussionsveranstaltungen zur Auseinandersetzung mit themenbezogenen Schwerpunkten

Schulebene
Besondere Schulhausprojekte und -anlässe

Ebene der Schulgemeinde
Formen von institutionalisierten Elterngremien und - weiterbildungsangeboten liegen in der Kompetenz der Schulbehörde.

Erfolgsfaktoren

Die Beteiligten gehen trotz unterschiedlicher Erfahrungen, Sichtweisen und Einstellungen respektvoll miteinander um. Wichtig ist, sowohl die positive Haltung der Eltern gegenüber der Schule als auch diejenige der Schule gegenüber den Eltern hervorzuheben.
Wünschenswert ist das Bestreben nach einer lösungsorientierten Kooperation zwischen Eltern und Schule, durch welche die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgeschlüsselt werden.
Damit Elternarbeit diesen Ansprüchen genügt, sind folgende Bedingungen von Bedeutung:

Willkommenskultur
Die Kinder und Eltern sind an der Schule willkommen:

  • Höflicher und freundlicher Umgangston
  • Festgelegte Erreichbarkeit
  • Berücksichtigung der Lebensverhältnisse

Regelmässige Kommunikation
Voraussetzung dafür ist eine vorurteilsfreie und tolerante Haltung aller Beteiligten.

  • Gegenseitiger Austausch über Situation und Entwicklung des Kindes
  • Aktive Informationsbereitschaft
  • Kontaktaufnahme auch bei erfreulichen Beweggründen

Gemeinsame Arbeit an der Bildung und Erziehung
Im Mittelpunkt steht die Kooperation. Der Unterstützung von Müttern und Vätern zur Bildung ihrer Kinder wird grosse Bedeutung zuerkannt. Erfolgreiches Elternengagement setzt weder einen höheren Schulabschluss noch die Beherrschung der deutschen Sprache voraus.

Unterstützende Faktoren:

  • Hohe, realistische und zuversichtliche Leistungserwartungen 
  • Einfühlsame und liebevolle Umgebung
  • Ermutigung und Förderung von Selbstständigkeit
  • Werte und Regeln
  • Kognitive Anregung

Mitbestimmung
Eltern werden auf angemessene Weise in schulische Entscheidungen über ihre Kinder einbezogen. In komplexen Situationen werden zusätzliche Ressourcen anderer Einrichtungen genutzt.

Zusammenarbeit mit Gemeinde und Region
Durch Netzwerkarbeit und Kooperationen mit lokalen und regionalen Einrichtungen, Fachstellen und Persönlichkeiten können komplexe Anliegen der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien ganzheitlich angegangen werden.

AnkerRechte & Pflichten

Der Erziehungs- und Bildungsauftrag wird in gemeinsamer Verantwortlichkeit wahrgenommen.

Die Organisation der Volksschule ist Aufgabe des Kantons. Dazu erlässt das Departement für Erziehung und Kultur DEK Gesetze und Verordnungen. Die Schule hat den Auftrag, diese umzusetzen. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit von Schule und Eltern.

Die Rechte und Pflichten sind in den folgenden Bereichen gesetzlich festgelegt:

AnkerAnkerZusammenarbeit

In diesem Bereich werden Möglichkeiten, die einer gelingenden Elternzusammenarbeit dienen, mit praxisnahen Hinweisen aufgezeigt.

Individuelle Ebene

Ordentliches Elterngespräch/Standortgespräch
Die Beurteilung anhand eines Zeugnisses wird ergänzt durch ein Standortgespräch, das mindestens einmal pro Schuljahr zwischen Klassenlehrperson, Eltern und ab der 1. Klasse mit dem Kind durchzuführen ist.
Bei der Vorbereitung gilt auch zu beachten:

Ausserordentliches Elterngespräch 
Dieses findet bei besonderen Vorkommnissen oder Situationen statt. Zur Vorbereitung gilt es, Folgendes zu beachten:

  • Problem definieren
  • Zielsetzung festlegen
  • Rechtslage klären 
  • Gemeinsame Interessen
  • Gesprächsaufbau
  • Unterlagen/Anschauungsmaterial
  • Ergebnissicherung
  • Ausgeglichenheit der Gesprächsteilnehmer berücksichtigen (Anzahl Personen)

Elterngespräche mit Konfliktpotential
Eine Zusammenarbeit kann verweigert werden oder es treten Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien auf. Besonders heikel ist es, gegenüber den Eltern einen Verdacht (häusliche Gewalt) zu äussern oder eine schwierige Nachricht (Rückversetzung) zu überbringen.

Bei diesen Punkten gilt es zu beachten, sich frühzeitig Hilfe und Unterstützung zu holen.

Schulintern bei:

  • Team
  • Schulischer Heilpädagoge | Schulische Heilpädgogin SHP
  • Schulischer Sozialarbeiter | Schulische Sozialarbeiterin SSA
  • Schulleitung SL
  • Schulbehörde SB 

Fachstellen in Absprache mit der Schulleitung bei:

Kontakt- | Hausaufgabenheft
Das Kontaktheft dient als Kommunikationsmittel zwischen Schule und Elternhaus. Darin stehen sowohl allgemeine wie auch individuelle Informationen zu Kind und Schulalltag (Hausaufgaben [85.82 KB], Treffpunkte).

Kommunikationsarten
Persönliche Gespräche sind nach Möglichkeit vorzuziehen. Bei sensiblen oder konfliktgeladenen Themen ist der direkte Kontakt unumgänglich.

Die folgenden Punkte sind dabei zu beachten:

  • Die Kommunikationskanäle sollten beim ersten Elternkontakt geklärt werden
  • Bewusste Wahl des Mediums
  • Empfang von SMS/Mail bestätigen lassen 
  • Mitteilung oder Mail speichern und aufbewahren
  • Datum und Zeit notieren
  • Inhalt zusammenfassen

Zufällige Begegnungen 
Bei solchen «Tür- und Angelgesprächen» ist wichtig:

  • Anliegen können nicht fundiert beantwortet, höchstens entgegengenommen werden
  • Für eine ausführliche Antwort ein Gespräch vorschlagen
  • Kontaktaufnahme vereinbaren

Individueller Schulbesuch einzelner Eltern
Eltern interessieren sich für die Schule. Sie können Unterrichtsbesuche machen. Jedoch gilt:

  • Unterrichtsbesuche müssen mit den Lehrpersonen abgesprochen werden
  • Die dafür geltenden Regelungen müssen von den Eltern beachtet werden

Klassenebene

Elternabend
Elternabende vermitteln einen ersten Eindruck der Lehrperson und der Schulkultur. Eltern sollen sich darauf einstellen können und zeitig informiert werden. Die Elterngruppe pro Klasse ist willkürlich zusammengewürfelt, aber mit denselben Themen konfrontiert. Elternabende werden daher attraktiver, wenn sie weniger Informationen transportieren, hingegen  gemeinsame Themen zur Diskussion stellen (Hausaufgaben, Medienkonsum). So kommen Eltern miteinander ins Gespräch und die Lehrperson bringt die Sicht der Schule ein. Die Institution kann damit die Vernetzung der Eltern untereinander anregen und davon profitieren.
Es soll zudem auf zusätzliche Vernetzungen untereinander hingewiesen werden (Kinder hüten, gemeinsames Mittagessen, Fahrdienste usw.)
Es gilt zu beachten:

  • Planung des Elternabends mit der Schulleitung absprechen (Koordination) 
  • Adressaten bestimmen
  • Freiwillige oder obligatorische Einladung deklarieren
  • Passende Räumlichkeit wählen (Schulzimmer, Aula, Turnhalle…)
  • Gestaltung des Abends überdenken
  • Präsentationsform den Gegebenheiten anpasssen
  • Aktiver Einbezug der Eltern (fördert auch die Vernetzung)
  • Anwesenheitskontrolle durchführen (nachträgliche Information der Abwesenden)

Schriftliche Elterninformationen
Schriftliche Elterninformationen sind die Visitenkarte der Schule.

  • übersichtliche Darstellung (Datum mit Unterschrift am Schluss)
  • offizielles Schulpapier benutzen (Corporate Identity)
  • Fragestellung | Themen sind ersichtlich
  • Vier-Augen-Prinzip mit der Fragestellung: Was würde ich als Eltern wissen wollen?
  • nur ein Exemplar pro Familie bei mehreren Kindern an der gleichen Schule

Begleitung und Mitarbeit einzelner Eltern bei Klassenfesten, Elternanlässen, Projekttagen, Schulreisen, Ausflügen, Jahresschlussfeiern
Eltern, die sich für verschiedene Veranstaltungen anbieten und engagieren, sollen wertschätzend behandelt werden. Dazu dient:

  • vorausschauende Planung der Schule
  • Ressourcen: Was brauchen wir? Wer oder was steht zur Verfügung? Wer eignet sich?
  • Form der Einladung 
  • Termin frühzeitig kommunizieren
  • Kontaktaufnahme für Aufgabenverteilung
  • Klärung der Erwartungen
  • Dank für Mitarbeit

Schulebene

Informationsveranstaltungen
Frühzeitige Information fördert die Elternzusammenarbeit. Hierbei gilt:

  • Regelung der Schule beachten
  • Zeitpunkt gut wählen (Koordination innerhalb der Schulagenda)
  • Themenwahl: Schulentwicklungsvorhaben, Wechsel Schulmodell, Bauvorhaben, Zusammenschluss zu Volksschulgemeinden, Mediennutzung, Gesundheitsprävention)

Besuchstage/-woche
Offene Türen werden von den Eltern geschätzt. Zu bedenken ist:

  • Vorgängige Bedürfnisabklärung 
  • Passende Form 
  • Geeignete Tage
  • Klare Zielsetzung
  • Geeigneter Zeitpunkt in der Schulagenda
  • Besuchszeiten 
  • Stundenplan 
  • Ansprechende Einladung

AnkerMitwirkung

Begriffe, Gründe, Ziele, Gewinn

Begriff
Die Elternmitwirkung ist ein Entwicklungsbereich der Institution Schule bzw. der lokalen Schule. Es muss geklärt sein, in welcher Form Schule und Eltern zur bestmöglichen Entwicklung des Kindes beitragen. Aktivitätsfelder werden beschrieben, dazugehörige Verantwortlichkeiten und Grenzen definiert.

Gründe

Für eine Mitwirkung der Eltern auf Schulebene sprechen:

  • Lokale Schulprofile fördern Eltern-Engagements
  • Allgemein gestiegenes Interesse der Eltern an der Schullaufbahn ihrer Kinder
  • Erkenntnisse aus der Bildungsforschung (z.B. PISA-Studien)
  • Erhöhung der Chancengerechtigkeit
  • Eine befürwortende Einstellung der Eltern zur Schule wirkt sich positiv auf den Schulerfolg der Kinder aus

  • LCH: Leitfaden Schule und Eltern Gestaltung der Zusammenarbeit, Kap. 2

Ziele
Ziel einer institutionalisierten Elternmitwirkung ist eine lebendige, ressourcen- und kompetenzorientierte Zusammenarbeit von Schule und Eltern. Diese wird positiv gestärkt und sie unterstützt beide bei der Erfüllung des Bildungs- bzw. des Erziehungsauftrages.

Gewinn
Wenn Aufgaben, Rechte, Pflichten, Grenzen und Übergänge für die Elternzusammenarbeit den Beteiligten klar sind, entstehen Handlungsspielräume: 

  • Die Schule kann sich weiter entwickeln
  • Lehrpersonen können Verantwortung teilen, ja delegieren
  • Eltern können Vertrauen entwickeln
  • Schülerinnen und Schüler können sich mit ihrer Schule identifizieren

"Schwer erreichbare Eltern" 

Es gibt Eltern, bei denen ein Beziehungsaufbau trotz aller Bemühungen der Lehrperson nicht gelingt. Entgegen der allgemeinen Annahme sind unter diesen sogenannten «schwer erreichbaren» Eltern, Migranten und Bildungsferne nicht häufiger vertreten als andere. Lehrpersonen finden es hingegen kaum irritierend, wenn bildungsnahe Eltern wenig Kontakt zu ihnen unterhalten. Bei «schwer erreichbaren» Eltern lohnt es sich, die Kontakthindernisse im konkreten Fall zu erkunden. Sacher (2014) nennt drei Faktoren:

  • Motivation 
  • Erwünschtheit ihres Engagements 
  • Lebensumstände und Lebensgeschichte

Über die generellen Kontaktangebote und die allgemeinen Einladungen hinaus empfiehlt es sich, individuell auf diese Eltern zuzugehen. Dabei ist es hilfreich, wenn bestehende Netzwerke (Kulturvereine, Lehrpersonen, Fachkräfte mit Migrationshintergrund, Elternvereine, Sportvereine, Kindertagesstätten, Spielgruppen, FemmesTisch) genützt bzw. neue (Elternnetzwerke: Elternbetreuer, Nachbarschaftsgruppen, Weggemeinschaften, Aufgabentreff, Mittagstisch) gebildet werden können.
Für die Einbindung «schwer erreichbarer» Eltern gibt es kein allgemeingültiges Rezept- jedoch Grundsätze, die den Erfolg unterstützen (Sacher, 2014, S. 152):

  • Offene, respektvolle, akzeptierende Haltung gegenüber den Eltern
  • Etikettierung, Stigmatisierung oder Geringschätzung der Eltern vermeiden
  • Elternarbeit ist ein wichtiges Anliegen von Schulbehörde, Schulleitung und Kollegium
  • Elternkontaktangebote berücksichtigen die Familienumstände, um für Eltern tatsächlich zugänglich zu sein
  • Die Erwartungen an die Eltern sind zielorientiert definiert 
  • Proaktiv mit Eltern kooperieren

Wird auf das Kontaktangebot der Schule wiederholt nicht reagiert oder dieses gar verweigert - also die erzieherischen Aufgabe vernachlässigt - liegt die Zuständigkeit bei speziellen Einrichtungen (Sozialämter, Beratungsstellen, Justiz).

Literatur:

Schulbasiertes Engagement

Eine institutionalisierte Mitwirkung der Eltern ist mehr als ein regelmässiger Kontakt und eine gute Atmosphäre zwischen Eltern und Lehrpersonen. Es ist ein gemeinsames Handeln, das in der Schule (schulbasiertes Engagement) oder im häuslichen Umfeld (heimbasiertes Engagement) stattfindet.
In der Schule können Eltern und Schulverantwortliche gemeinsam handeln,

  • indem Eltern sich an schulischen Unternehmungen und Veranstaltungen beteiligen (Medienkurs für Eltern und Lehrpersonen, Orientierungslauf für Kinder und Eltern)
  • indem Eltern Hilfeleistungen für die Schule erbringen (Mitarbeit bei Lehrausgängen, Hausaufgabenbetreuung, Mitarbeit im Unterricht)
  • indem Eltern in Elterngremien mitwirken (Elternrat, Elternforum)

Damit der institutionelle Einbezug - insbesondere von Elterngremien - dauerhaft gelingt, ist in der Aufbauphase genügend Zeit und Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, Ziele, Rollen, Grenzen u.a. zu klären.

zusätzliche Informationen


Formen

Jede Schule muss ihr eigenes Konzept entwickeln, das den örtlichen Gegebenheiten, dem Leitbild der Schule, der Konzeption, dem Schulhausteam, den Familien und deren Lebenswirklichkeiten angepasst ist. Standardformen sind:

Einführung
Einführung und Aufbau der Elternmitwirkung (Ebenen Klasse und Schule) und die Intensivierung des schulbasierten Engagements der Eltern verlangen Sorgfalt und Geduld. Entsprechende konkrete Hinweise finden sich in vielen verschiedenen Unterlagen.

Auch die Abteilung Schulpsychologie und Schulberatung des Amts für Volksschule berät beim Aufbau sowie bei der Optimierung der Elternzusammenarbeit. Sie bietet Situationsanalysen, fachliche Inputs und Begleitung des Prozesses an.

Bedeutend für einen gelingenden Aufbau ist, dass dessen Organisation von der Schule initiiert wird.


Möglichkeiten
Elterngremien können in vielfältiger Weise mitwirken und die professionelle Arbeit an der Schule ergänzen. Beispiele:

  • Klassen-Elternabende (auch Eltern können Themen einbringen, evtl. gemeinsame Vorbereitung)
  • Organisation von Elternbildungsveranstaltungen
  • Schulwegsicherung
  • Schulanlässe (Projektwoche, Schulfest, Lager)
  • Mitarbeit bei Aufgabenhilfe, Deutschkursen

Grenzen

Auf die folgenden Themen haben Elterngremien keine Einflussmöglichkeiten:


Gelingensfaktoren

  • Ortsspezifische Konzeption mit Massnahmenkatalog 
  • Reglement zu Möglichkeiten und Grenzen der Mitwirkung (Kompetenzen)
  • Sinnvolle und klare Zweckbestimmung für Elterngremien (Statuten)
  • Klärung des Zeitbudgets und der Ressourcen für die Elternzusammenarbeit 
  • Controlling zur Einhaltung der Vereinbarungen und Regelungen
  • Achtsame, verantwortungsvolle Beziehungspflege
  • Für die operative Ebene empfiehlt sich eine Agenda der geplanten Massnahmen auf Schul- und Klassenebene. Vorteile sind:
  • Liste/Tabelle der gewählten Formen, Häufigkeit und Verteilung der Zusammenarbeit
  • Überschaubare Ziele, Aufgaben und die diesbezügliche Kommunikation
  • Möglichkeiten und Grenzen sind erkennbar und transparent
  • Zielorientiere Feinplanung
  • Falschen Erwartungen und möglichen Überforderungen vorbeugen
  • LCH: Leitfaden Schule und Eltern Gestaltung der Zusammenarbeit, Kap. 3

Risikofaktoren

  • Rasche Veränderungen der Begebenheiten
  • Zeitaufwand
  • Motivation seitens der Eltern und der Schule
  • Falsch verstandene Einflussnahme
  • Unklare Kommunikationswege
  • Zu kleiner/zu grosser Handlungsspielraum

Heimbasiertes Engagement

Es ist vor allem das heimbasierte Engagement der Eltern, das für den Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler entscheidend ist. Die Schule hat deshalb ein hohes Interesse daran, dass Eltern

  • in ihrer allgemeinen Erziehungskompetenz gestärkt werden
  • Anregungen erhalten, wie sie ihre Kinder in Bezug auf Schule und Unterricht wirkungsvoll begleiten können

Dazu tragen viele Gruppierungen und Institutionen bei. Neben der Schule sind das z.B. Elternorganisationen, Erziehungsberatungsstellen, kirchliche Gruppierungen, Interessengruppen in der Gemeinde, Sozialämter. 

Je positiver die Eltern der Schule gegenüberstehen, desto mehr unterstützen sie ihre Kinder in ihrer schulischen Entwicklung und tragen die Umsetzung schulischer Aufträge und Anliegen aktiv mit. Dabei lassen sich die beiden Zielrichtungen des heimbasierten Eltern-Engagements nicht scharf trennen:

  • Die Eltern wissen, wie sie zuhause günstige Bedingungen für das schulische Arbeiten und Lernen ihrer Kinder ermöglichen. Sie schaffen damit gute Voraussetzungen für die Pflichterfüllung ihres Erziehungsauftrages im Sinne des Gesetzes.
  • Die Eltern erhalten Anregungen, wie sie allgemeine erzieherische Herausforderungen meistern können (Grenzen setzen, Umgang mit Medien) und wo sie gegebenenfalls Beratung und Unterstützung erhalten.

Themen
Elternbildungsangebote, welche die Erziehungskompetenz stärken und anregen:

  • Drogen | Tabak | Alkohol
  • Freiheit und Grenzen
  • Freizeitbeschäftigung: Konsum | Neue Medien | Gamen | Peergroups
  • Loslösung | Trennung | Abgrenzung
  • Selbststeuerung | Selbstregulation
  • Selbstwert/-kritik/-reflexion/-kompetenz
  • Sexualität
  • Soziale Haltung/Kooperationsfähigkeit
  • Vorpubertät | Pubertät
  • Werte- und Moralentwicklung
  • Berufswahl

Kooperation und Zusammenarbeit mit der Schule

Elternbildungsangebote, die aufzeigen, wie Kinder und Jugendlichen in Bezug auf Unterricht und Schule wirkungsvoll unterstützt werden können:

  • Berufswahl | Lehrstellensuche
  • Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus
  • Gewalt an Schulen
  • Lernunterstützung/Hausaufgaben
  • Beurteilung | Benotung
  • Schulsystem | Schulordnung
  • Schulübertritt
  • Schulweg | Schulareal | Verkehrssicherheit

Formen
Gezieltes Informieren bei Bedarf:

  • Informationsblatt
  • Merk- und Themenblätter
  • Flyer
  • Quartalsbrief

Installieren regelmässiger Elternveranstaltungen:

  • Referate zu entwicklungsspezifischen Themenmodulen
  • Kurse: Erziehungs-, Kommunikations- und/oder Deutschkurs (Elterntraining, Fortsetzungskurse, Workshop)

Projekte mit Einbezug der Eltern: (Förderung der Elternkompetenzen und der Kooperationen)

  • Kampagnen (z.B. Stark durch Beziehung)
  • Themenwoche in der Schule (Leseförderung, Spiel und Bewegung)
  • Jahresthema (Gesundheit, Sozialkompetenz)

„Elternbildung macht Schule - Schule macht Elternbildung “ informiert, warum sich Elternbildung lohnt und welche Themen sich für welche Schulstufen respektive -zyklen eignen. Hilfestellungen zur Organisation und Durchführung von Elternbildungsveranstaltungen vermindern den Aufwand in den Schulen. Es finden sich Hinweise, wer zur Durchführung von Elternbildungsveranstaltungen berät und qualifizierte Referentinnen und Referenten vermittelt.
Zusätzlich zur Broschüre [779.50 KB] existiert ein Angebotskatalog,  der über Elternkompetenzen und Entwicklungsthemen von Kindern und Jugendlichen orientiert. Dieser nimmt Bezug auf die Themenübersicht und konkretisiert die Elternbildungsangebote mit Kurzbeschreibungen zu Zielen, Inhalte, Referenten, Dauer, etc.. Der Katalog wird regelmässig aktualisiert und als PDF zur Verfügung.

Schulhausinterne Weiterbildung zum Thema Mitwirkung: Förderung der Lehrerkompetenzen und der Kooperationen

  • Wie kann heimbasiertes Engagement der Eltern angeregt und gefördert werden?
  • Kooperationen: Was sind Aufgaben, Regeln und Grenzen?
  • Gesprächsführung
  • Elternbildung CH

Kooperationspartner
Zur Planung und Durchführung von Elternbildungsveranstaltungen können Fachstellen, Gruppierungen und Institutionen im Kanton beitragen:

Wer

Was

Amt für Volksschule: Abteilung Schulpsychologie und Logopädie 

Beratung und Weiterentwicklung der Elternzusammenarbeit (Elternforum, -bildungsprojekte)
Durchführung Elternbefragung
Planung | Moderation Elternabend
Moderation bei Konfliktgesprächen

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung

Referat Berufs- und Schulwahl

DEK, Fachstelle Kinder-, Jugend- und Familienfragen

Übersicht Elternbildunganbieter: www.sozialnetz.tg.ch
Konzept für ein koordiniertes Vorgehen in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik 2014-2018

Pädagogische Hochschule Thurgau

Referate | Schulinterne Weiterbildung

Perspektive Thurgau

Beratungsangebot sowie Referate und Infoveranstaltungen zu Medienkompetenz, Suchtprävention

Regionale Anbieter:

FemmesTische

Elternbildungs- und Gesundheitsförderungsangebot in 10 Sprachen

Thurgauische Arbeitsgemeinschaft für Elternorganisationen (TAGEO)

Elternbildungsskalender
Vermittlung Referentenpool

Örtliche Elternorganisationen

Organisation Elternbildung

Kulturvereine

Elternvereine der Migrantenorganisationen

Mitwirkung auf Schulebene

Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus hat Tradition. Eher neu ist eine geregelte, institutionalisierte Mitwirkung der Eltern auf Klassen- und Schulebene.

Die Elternzusammenarbeit auf Schulebene liegt (vgl. Gesetz über die Volksschule, § 21) bei Kanton und Schulbehörden und nicht in der Verantwortung der einzelnen Lehrperson. Aufbau und Pflege von Formen institutionalisierter Mitwirkung der Eltern sind eigentliche Entwicklungs- und Profilierungsbestrebungen der lokalen Schulen.
Ein aktiver Einbezug der Eltern kann grundsätzlich in zwei Richtungen erfolgen:

Viele neuere Studien belegen es: Der Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen hängt in hohem Masse von ihrem familiären Hintergrund ab - weitaus mehr als von schulischen Faktoren. Zwischen dem Engagement der Eltern für Schule und Bildung und den Leistungen ihrer Kinder besteht ein positiver Zusammenhang. Es liegt deshalb der Schluss nahe, die Eltern vermehrt für die Schule und die schulische Unterstützung ihrer Kinder zu Hause zu gewinnen.

AnkerAnkerInterkulturelle Zusammenarbeit

Einleitung

Kinder und Jugendliche der Thurgauer Schulen sind sprachlich und kulturell heterogen. (Bildungsstatistik Thurgau). Ein wichtiger Faktor für den chancengerechten Zugang zur Bildung ist die Elternzusammenarbeit.

Eltern mit Migrationshintergrund, die ethnisch-kulturell und/oder sprachlich nicht in der Schweiz verwurzelt sind, unterscheiden sich in ihrer Zusammenarbeit mit der Schule in vielem nicht von andern Eltern. Genau wie diese ...

  • wollen sie das Beste für ihre Kinder
  • möchten sie ihre Kinder bestmöglich auf deren Bildungsweg unterstützen
  • ist es ihnen wichtig, von den Lehrpersonen informiert zu werden
  • ist die überwiegende Mehrzahl von ihnen der Schule gegenüber positiv eingestellt und bemüht sich um eine gute Kooperation

Wo sich migrationsbedingte Unterschiede zeigen, gilt es, bestehende Kontaktmöglichkeiten nicht einfach zu intensivieren, sondern spezifische Massnahmen zu finden, wie diese Eltern 
 •  aktiver in die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule eingebunden (schulbasiertes Engagement) und angeleitet werden können
 •  wie sie ihre Kinder zuhause optimal unterstützen können (heimbasiertes Engagement)

Ein Elterngespräch bei einer Familie zu Hause zu führen (aufsuchende Elternzusammenarbeit), kann dabei sehr unterstützend wirken. Aufgabe der Schule bzw. des Schulteams ist es, sich mit der kulturellen Vielfalt eingehend zu befassen. Für die Lehrpersonen gilt es, die eigene interkulturelle Kompetenz zu stärken, Eigenes und Fremdes zu hinterfragen, Wertehaltungen zu reflektieren. Idealerweise geschieht diese Auseinandersetzung in einer schulinterner Weiterbildung; Entsprechende Angebote gibt es hier: PHTG.

Neben diesen Gemeinsamkeiten sind auch Unterschiede möglich:

  • In vielen Kulturen ist die aktive Begleitung des Bildungsweges der Kinder durch die Eltern eher unüblich und die Distanz zwischen Elternhaus und Schule grösser.
  • Teilweise haben Migrantinnen und Migranten andere Wertesysteme. Traditionelle Werte wie Autorität oder Familienzusammenhalt besitzen oft einen höheren Stellenwert als Selbstverwirklichung und Freiheit. Damit verbunden ist häufig ein anderes  Verständnis der Geschlechterrollen.
  • Unzureichende Deutschkenntnisse und in gewissen Fällen auch eine geringe eigene Schulbildung machen es schwierig, die Kinder beim Lernen zu unterstützen.
  • Teils bestehen andere Auffassungen von Erziehungsstilen als bei jenen Eltern ohne Migrationshintergrund. In gewissen Kulturen und Schichten ist ein ausgesprochen autoritärer Erziehungsstil üblich, während bei anderen kaum Strukturen und ein geregeltes Familienleben auszumachen sind - insbesondere dann, wenn Eltern arbeitsbedingt meist abwesend und die Kinder sich selbst überlassen sind.

Sacher (2014) stellt fest, dass viele Schulen mit hohem Migrantenanteil ihre Kontaktangebote intensivieren, dass diese dann aber vor allem von Eltern ohne Migrationshintergrund wahrgenommen werden. Ob die Kontaktangebote zu wenig auf die Bedürfnisse von Eltern mit Migrationshintergrund abgestimmt sind, wäre zu überprüfen. Jedenfalls reicht es nicht aus, einfach mehr Kontakte anzubieten und gegebenenfalls festzustellen, dass sie unzureichend wahrgenommen werden.

Sozioökonomische Benachteiligung
Die sozioökonomische Familensituation hat Auswirkungen auf die Schulleistung der Kinder und Jugendlichen. Diese wenig erforschte Ursache kann sich überlappend zur sprachlichen respektive kulturellen Herkunft kumulieren. Um die sozioökonomische Benachteiligung auszugleichen, ist es wichtig, die Eltern für die schulische Unterstützung ihrer Kinder zu gewinnen.

Grundsätze

Eine interkulturelle Elternzusammenarbeit will die verschiedenen Kulturen umfassen und verbinden. Gelingende Kommunikation und Begegnungen auf Augenhöhe setzen eine interkulturelle Öffnung und eine Haltung mit einer Willkommenskultur voraus.
Grundsätze:

Formen

Die Eltern einer Schule bilden keine homogene Gruppe. Die gezielte Förderung der Beziehungen und der Gemeinschaft innerhalb der Elterngruppe kann dazu beitragen, dass auch die Kooperation mit fremdsprachigen Eltern gelingt.
Formen interkultureller Elternarbeit:

  • Gemeinsame Feste
  • Anlässe in der Schule mit spezifischen Beiträgen der Migranteneltern
  • Schul- oder Elterncafé
  • Informelle Samstag-Treffs 
  • Familien_Nachmittage
  • Ausflüge, Exkursionen
  • Informelle Gespräche zwischen Eltern und Lehrperson

  • Wir sprechen Deutsch - im Elternkaffee, Elternbildung CH

Kooperation

Die Schule kann wie folgt unterstützen:

  • Interkulturelle Öffnung: Stereotypen überwinden, an Potenzialen anknüpfen, Ressourcen nutzen
  • Netzwerke: Interkulturelle Multiplikatoren, Paten/Patinnen, Kulturvereine 
  • Ansprechpartner für die Erziehungswirklichkeit der Migranteneltern (Kulturvermittler)
  • Stärkung der Elternkompetenz durch Elterninformation und -bildung in verschiedenen Sprachen, Vernetzung mit örtlichen Familienangeboten
  • Gleichberechtigter Dialog: Dolmetscher/-in, Sprachkurse
  • Informelle Kontakte

Hemmend wirken kann von Elternseite:

Kommunikation

Der regelmässige Austausch über die schulische und häusliche Situation der Kinder und über ihre Entwicklung schafft die Vertrauensbasis, um sich gegenseitig im Interesse des Kindes zu unterstützen. Die Formen der Information und des Austausches sind vielfältig und berücksichtigen die Gegebenheiten der Beteiligten.

Vermittlung

Der Einsatz von Dolmetscherinnen und  Dolmetschern bzw. von interkulturellen Vermittlerinnen und Vermittlern bei Verständigungsschwierigkeiten kann Problemen vorbeugen. Für Schulen mit hohem Anteil fremdsprachiger Eltern lohnt es sich, Kriterien für den Einbezug festzulegen und ein Budget dafür vorzusehen.

Gründe für den Einbezug:

  • wenn es um intime, schwierige, tabuisierte, emotionale oder folgenreiche Themen geht
  • wenn die Situation stark konfliktbeladen ist
  • wenn es sehr wichtig ist, dass alles verstanden wird (beidseitig)
  • wenn vorgängige Versuche, etwas Wichtiges zu klären, gescheitert sind
  • wenn Eltern motiviert werden sollen, trotz Verständigungsschwierigkeiten an Angeboten der Schule teilzunehmen

Nächste Schritte:

Elternkompetenzen

Niederschwellige Elternzusammenarbeit:

  • Aktive Beteiligung im Schulalltag: Gemeinsame Feste, Veranstaltungen/Projekte, bei denen die Kulturen vorgestellt werden, Beteiligung an Ausflügen, Sportanlässen
  • Deutsch sprechende Eltern einbeziehen, als Betreuung einbinden, um interkulturelle Kontakte zu fördern (Paten)
  • Ansprechpersonen mit sprachlichen und kulturellen Kenntnissen (Beratung, Übersetzung, Kulturvermittlung)
  • Allgemeine Information zur Schule

Gezielte Elternbildung und Förderung der Elternkompetenz:

  • Regelmässige Elterntreffs mit  moderierten Diskussionsrunden zu relevanten Themen
  • Migrantenspezifische Workshops, Kurse, Elterntrainings zu Erziehungsthemen (mit Dolmetscher/-in oder fremdsprachigen Kursleitern) anregen und ermöglichen
  • Stufenspezifische Themenmodule mehrsprachig anbieten
  • Merkblätter, Flyer zu Schule- und Erziehungsthemen in verschiedenen Sprachen abgeben

Sprachkurse an der Schule:
Eltern lernen Deutsch - vorteilhafterweise in einem lokalen Schulhaus und machen sich so mit dem dortigen Bildungssystem vertraut. Erziehungsthemen können thematisiert, Kulturkenntnisse ausgetauscht und Schwellenängste abgebaut werden.

Fachstellen:

Projekte Elternbildung:

AnkerRechtliche Grundlagen

Die Volksschule und die Erziehungsberechtigten sind gemäss § 21 VG zur Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes verpflichtet.