AV-Info 02 | 2023
8. Februar 2023
Allgemeine Informationen
Umsetzung selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung
Mit RRB Nr. 43 vom 24. Januar 2023 hat der Regierungsrat die Änderung des Gesetzes über die Volksschule (vorschulische Sprachförderung) in Kraft gesetzt und die Ergänzungen der Volksschulverordnung genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Januar 2024 und mit Ausnahme der Erhebung von Elternbeiträgen (§ 41c Abs. 3).
Mit DEK-Entscheid vom 27. Januar 2023 wurde die Richtlinie für die vorschulische Sprachförderung genehmigt. Im Februar werden in drei Regionen Schulungen für die verantwortlichen Personen in den Schulgemeinden durchgeführt. Weitere Informationen unter av.tg.ch > selektives Obligatorium vorschulische Sprachförderung.
Erster Produktiveinsatz von "VOTING Ausmittlung" am Wahl- und Abstimmungssonntag vom 12. März 2023
Schulgemeinden die das Tool "VOTING Ausmittlung" von Abraxas (Nachfolge von WABSTI) im Einsatz haben, beachten bitte folgende Unterlagen der Staatskanzlei:
Für allgemeine Fragen zum Ergebnisermittlungssystem wenden Sie sich an Silvana Tschudi von der Staatskanzlei (+41 58 345 53 17, silvana.tschudiNULL@tg.ch), bei Fragen zur Benutzerverwaltung VOTING Ausmittlung an die Digital Services Abraxas (+41 58 660 84 01, digitaleservicesNULL@abraxas.ch).
Informationen für Schulleitungen
Einladung zur Tagung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Zukunft gestalten – Bildung gemeinsam weiterdenken im Open-Space
Dienstag, 25. April 2023 von 8.45 bis 17.00 Uhr
Warth, Kartause Ittingen
Einladung und Programm Anmeldung bis Freitag, 14. April 2023
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
Derzeit besuchen rund 460 ukrainische Kinder und Jugendliche die Volksschule im Thurgau. Nach einem leichten Rückgang letzten Sommer blieben die Zahlen in den letzten Monaten stabil. Der Bund hat die Möglichkeit des Status S bis vorerst 4. März 2024 verlängert. Im Hinblick auf die weitere Planung folgende Informationen:
- Anschlusslösungen nach Sek I für Jugendliche aus der Ukraine mit Status S
Ein gemeinsames Merkblatt der Bildungsämter informiert über die verschiedenen Anschlusslösungen, darunter auch die neue "Vorbereitungsklasse Mittelschule" in Kreuzlingen.
- Integrationsklassen Volksschule
Die Integrationsklassen für Flüchtlingskinder aus der Ukraine können im Rahmen der Vorgaben des DEK-Entscheids vom 18. März 2022 weitergeführt werden. Die bereits erteilten Bewilligungen gelten vorerst bis Ende Schuljahr 2022/2023.
Wird die Mindestanzahl von 10 Schülerinnen und Schüler dauerhaft unterschritten, ist die Klasse aufzulösen und dem AV zu melden (avkfinNULL@tg.ch). Ab dem Folgemonat entfällt die Finanzierung von Fr. 70'000 pro Jahr und Klasse. Für neu zu bildende Klassen ist ein Antrag einzureichen. Bis Mitte April 2023 wird über eine allfällige Verlängerung der Massnahme entschieden.
Die Fachpersonen im AV stehen bei Bedarf weiterhin für Unterstützung und Beratung zur Verfügung.
Aufnahmeprüfungen Sek II ohne schriftliche Prüfung in Französisch
Die Aufnahmeprüfungen an die Mittelschulen werden dieses Jahr erstmals nach dem neuen Verfahren ohne schriftliche Prüfung in Französisch durchgeführt. Ein gemeinsames Factsheet des AMH und AV erläutert die Hintergründe der Anpassungen.
Neues Netzwerk «Making in der Schule»
Wir lancieren ein Netzwerk "Making in der Schule" im Rahmen von Schulen vernetzt TG und laden alle Interessierten herzlich zu einem Treffen ein. Die wichtigsten Infos in Kürze:
- Treffen für Interessierte: Mittwoch, 19. April 2023, 15.30 bis 16.30 Uhr, virtuell über Zoom, zum Anmeldeformular.
- Alle weiteren Informationen in der Ankündigung.
Informationen für Finanzverantwortliche
Beitragsleistungen 2023 – Berechnungsgrundlagen Rechnungsjahr 2022
Per 28. Februar 2023 ist neben den Kopien der Steuerabrechnungen (natürliche und juristische Personen) das Formular Gesuch um Beitragsleistungen und Bestätigung der Datengrundlagen einzureichen. Allfällige Gesuche gemäss § 6 bzw. § 11 des Beitragsgesetzes sind bis 30. April 2023 zu übermitteln.
Ebenfalls auf Ende Februar sind die Schülerdaten per Stichtag 15. Februar 2023 zu melden. Die Termine sind verbindlich und einzuhalten, besten Dank.
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