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Beiträge an Schulgemeinden

Der Finanzausgleich bezweckt die Förderung leistungsfähiger Schulgemeinden und den Abbau der Steuerbelastungsunterschiede. Die Finanzierung der Beitragsleistungen an die finanzschwächeren Schulen erfolgt durch den Kanon sowie durch die finanzstärkeren Schulgemeinden. Weitere Beiträge gehen an die Sonderschulen (§ 16 VG) und die Musikschulen (§ 29 VG).


AnkerKontakt:
Fachbereich Finanzen Schulgemeinden
058 345 57 89 | avkfinNULL@tg.ch 


Seit Kalenderjahr 2011 gilt das revidierte Beitragssystem gemäss Beitragsgesetz vom 3. März 2010 und Beitragsverordnung. Per Kalenderjahr 2020 wurde diese umfangreich überarbeitet. 

Zahlen zu den Beitragsleistungen stehen in der Publikation Schulfinanzen zur Verfügung.

Formulare Beitragsleistungen

Jährliches Gesuch um Beitragsleistungen / Bestätigung Datengrundlagen sowie die Informationen und Berechnungsdatei für ein allfälliges Gesuch um Erhöhung des Zuschlages für sonderpädagogische Massnahmen gemäss Beitragsegsetz § 6 oder besondere Belastung gemäss Beitragsgesetz § 11.

Berechnungshilfen Beitragsleistungen

Berechnungshilfen für die Schulgemeinden zur Berechung der Beitragsleistungen respektive des Abschöpfungsbeitrags zur Budgetierung und Prognose. 

Rückvergütungsformulare Besoldungsaufwand

Formulare zur Rückvergütung von Besoldungskosten für Tätigkeiten im Auftrag des Kantons, Bildungssemester und Logopädie für Kinder in Privatschulen.

Rechtliche Grundlagen

Der Rahmen dafür ist das im Beitragsgesetz und der Beitragsverordnung definierte kantonale Beitragssystem.