AV-Info 05 | 2023
21. März 2023
Allgemeine Informationen
Unterstellung der DaZ-Lehrpersonen unter kantonales Lehrpersonalrecht – Informationen an die Personalverantwortlichen der Schulgemeinden im Bereich Anstellungen
Im Dezember 2022 genehmigte der Regierungsrat die Änderungen der Volksschulverordnung (VSV; RB 411.111) und der Verordnung über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volkschulen (RSV VS; RB 411.114). Vgl. AV-Info 19 | 2022. Damit wird die Anstellung und Besoldung der Lehrpersonen, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten (DaZ-Lehrpersonen), neu geregelt. Ab 1. Januar 2024 wechseln DaZ-Lehrpersonen bezüglich ihrer Rechtsstellung vom kommunalen Personalrecht ins kantonale Lehrpersonalrecht.
Dieser Wechsel führt dazu, dass die Schulgemeinden die Anstellung und Besoldung der DaZ-Lehrpersonen ab 1. Januar 2024 anzupassen haben. Zudem muss die Besoldung und Einstufung jener Lehrpersonen, die in früheren Berufsjahren ausschliesslich DaZ unterrichtet haben, neu berechnet werden.
Die Schulgemeinden sind verpflichtet, die betroffenen Lehrpersonen nachweislich schriftlich und individuell über die verschiedenen Änderungen und die Auswirkung auf die Anstellung zu informieren. Die detaillierten Angaben dazu entnehmen Sie bitte dem Leitfaden für die Schulgemeinden zur Umsetzung der Änderung der Rechtsstellung von DaZ-Lehrpersonen, dem Regierungsratsbeschluss Nr. 732 vom 13. Dezember 2022 sowie der Synopse betreffend Änderungen der Verordnungen.
Ergebnisse der kantonalen Fokusevaluation
Auf das Schuljahr 2017/18 trat der Lehrplan Volksschule Thurgau in Kraft. Die Umsetzungsphase in den Schulgemeinden umfasste vier Schuljahre. 2022 fand die kantonale Fokusevaluation zum kompetenzorientierten Unterricht (Umsetzungsziel 5) statt.
Der Fachbereich Schulevaluation wurde beauftragt, stichprobenweise und über flächendeckende schriftliche Befragungen die Kompetenzorientierung des Unterrichts zu erfassen. Es wurden rund 14'000 Schülerinnen und Schüler ab der dritten Primarklasse befragt und 540 Unterrichtslektionen aller Altersstufen beobachtet.
Insgesamt kann ein positives Gesamtfazit gezogen werden. Die Lehrpersonen an den Thurgauer Volksschulen unterrichten weitgehend kompetenzorientiert. Im neu veröffentlichten Bericht werden viele positive Aspekte und einige Handlungsfelder festgestellt.
Besonders positiv wurden die folgenden Aspekte bewertet: Unterstützung im Unterricht, Thematisierung der Lerninhalte, kooperatives Lernen (mit Ausnahme Peer-Feedback), Vermittlung verschiedener überfachlicher Kompetenzen, Motivation der Schülerinnen und Schüler sowie Beziehung zwischen Lehrperson und Schülerinnen und Schülern.
Verbesserungspotentiale sind bei den folgenden Themen erkennbar: Selbstreflexion und Selbstbeurteilung, Peer-Feedback, Feedback von Schülerinnen und Schülern an Lehrpersonen, frühzeitige Thematisierung von Lernzielen, Differenzierung und Lernfördergespräche.
Die kantonalen Ergebnisse können von den Schulen als Vergleichswert für die eigene Standortbestimmung verwendet werden. Die schulspezifischen Stärken und Handlungsfelder können mit einer Reflexion oder einer erneuten Befragung der Schülerinnen und Schüler festgestellt werden. Der Kanton unterstützt die Schulen in der Selbstevaluation. Er stellt mit tg.evaltool2.ch ein Instrument für die Vergleichsmessung bereit und hilft bei der Interpretation der Ergebnisse.
Die Gesamtergebnisse wurden an der Frühlingsversammlung des Verbands Thurgauer Schulgemeinden (VTGS) von letzter Woche erstmals präsentiert. In den kommenden Teilkonferenzen der Lehrpersonen werden sie ebenfalls vorgestellt. Am 12. Juni 2023 findet um 18:00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung in Frauenfeld statt. Der Ort wird zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit der Anzahl eingegangener Anmeldungen festgelegt. Das Amt für Volksschule freut sich auf Ihre Anmeldung.
Willkommen bei Evaltool
Wie oben beschrieben können die Thurgauer Schulen das Befragungsinstrument tg.evaltool.ch ab sofort kostenlos nutzen. Evaltool wurde von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) entwickelt. Mit Evaltool können einfach Befragungen durchgeführt werden. Dank des umfassenden Itempools können diese effizient auf die eigene Schule bzw. den eigenen Unterricht zugeschnitten werden. Es können auch eigene Fragen verwendet oder vorhandene Fragen angepasst werden. Es stehen Standardfragebogen der FHNW zu verschiedenen Themen des Unterrichts- und Schulalltags und für die unterschiedlichen Zielgruppen zur Verfügung.
Der Fachbereich Schulevaluation stellt im Laufe des Jahres weitere auf den Kanton Thurgau zugeschnittene Musterfragebogen – bereit. Es stehen verschiedene Anleitungen als Tutorials zur Verfügung.
Bei Fragen oder für Schulungen steht Ihnen der Fachbereich Schulevaluation gerne zur Verfügung.
Aktualisierung Broschüre "Bildungsmöglichkeiten im Thurgau"
Das DEK hat die Broschüre "Bildungsmöglichkeiten im Thurgau" überarbeitet und aktualisiert. Die Broschüre liegt in 15 Sprachen vor. Der komplett überarbeite Abschnitt zur Volksschule gibt einen kompakten Überblick über den Aufbau, wichtige Regelungen und Unterstützungsangebote im Zusammenhang der ersten Bildungsjahre.
Informationen für Schulleitungen
Aktuelle Info Lehrmittel und Lernmedien
Die Arbeitsgruppe Lehrmittel verfolgt die dynamischen Entwicklungen im Lehrmittelgeschäft und begutachtet Neuerscheinungen. Im neuen Lehrmittelkatalog 2023 werde alle empfohlenen Lehrmittel gemäss Fach- und Kompetenzbereichen aufgeführt. Im laufenden Jahr beschäftigt sich die Arbeitsgruppe zudem mit Fragen zu Lehrmitteln für den Kindergarten und 1. Zyklus, NMG Lehrmittel für den 2. Zyklus sowie mit der ausführlichen Begutachtung eines neuen Mathematik-Lehrmittels für den 3. Zyklus.
Auf der Website "Lehrmittel und Lernmedien" finden Sie aktuelle Informationen, Planungsunterlagen sowie Hinweise zum Bestellprozess oder zu aktuellen Webinaren.
Anliegen zu Lehrmittel können Sie über die Stufenvertretung der Arbeitsgruppe oder direkt über yvonne.kesseliNULL@tg.ch einbringen.
Informationen für Finanzverantwortliche
Meldung der Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine
Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind in EdIS-SVS weiterhin mit der spezifischen Klassenbezeichnung ("KU*", "PU*", "SU*") und/oder mit der Nationalität "Ukraine-Flüchtling" zu führen. Mit Verwendung der spezifischen Nationalitätsbezeichnung kann für die Schülerinnen und Schüler die reguläre Klassenbezeichnung verwendet werden.
In DEK-Entscheid vom 6. März 2023 bezüglich der Beschulung von Flüchtlingskindern aus der Ukraine im Volksschulalter wird in Ziff. 5 auf eine monatliche Meldung der betroffenen Schülerzahlen hingewiesen. Eine zusätzliche Meldung über die ordentliche Erfassung in EdIS-SVS hinaus ist weiterhin nicht notwendig. Wir beziehen die Zahlen bei Bedarf direkt aus EdIS-SVS.
|