AV-Info 01 | 2021
11. Januar 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Wir hoffen, dass alle Schulen und Schulangehörigen gut ins neue Jahr gestartet sind. Fürs 2021 wünschen wir alles Gute mit einem zuversichtlichen Blick auf die kommenden Monate.
Am 4. Januar 2021 haben alle Stufen mit dem ordentlichen Unterricht begonnen. Dies erfolgte gemäss unseren Informationen ohne nennenswerte Probleme. Die dem AV über die Website gemeldeten Fallzahlen lassen jedenfalls diesen Schluss zu, auch wenn sich der berücksichtigte Zeitraum auf lediglich fünf Tage beschränkt.
Die Fakten lassen aktuell einen verhaltenen Optimismus zu. Getrübt wird dieser von der Unwägbarkeit im Zusammenhang mit den neu entdeckten Virus-Mutationen, deren Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen im Moment noch schwer einschätzbar sind.
Die Schule ist ein Ort der Stabilität, der Kontinuität und der Integration. Diese Rolle ist aktuell von grosser Bedeutung. Viele Familien in schwierigen Situationen erleben die Schule als entlastend. Damit nimmt diese in der Bewältigung der Krise eine wichtige Rolle ein.
Die Schule sorgt mit geordneten Strukturen und Schutzmassnahmen dafür, dass der für die Entwicklung notwendige soziale Austausch unter Aufsicht möglich bleibt.
Die Schutzkonzepte der Schulen funktionieren. Zurzeit ergibt sich kein Änderungsbedarf an den geltenden Massnahmen. Wie bis anhin halten sich die Schulen bereit, bei Bedarf rasch auf eine Veränderung der Lage reagieren zu können.
Skilager
Vor dem Hintergrund der unsicheren und ambivalenten Lage hat die Task-Force Schule entschieden, Ski- und Schneesportlager bis Ende der Wintersportsaison 2020/2021 zu verbieten. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass den Kindern und Jugendlichen mit diesem Entscheid wichtige und spannende Erfahrungen, insbesondere auch im sozialen Umgang, vorenthalten werden. Vielleicht ergibt sich in der einen oder anderen Schule die Möglichkeit, diese mit einem Lager oder Ausflug im Frühsommer wenigstens teilweise zu kompensieren.
Einzelne Skitage bleiben ebenso wie die Durchführung von Exkursionen ohne Übernachtung möglich, wenn die betreffenden Schutzkonzepte (ÖV, Car, Skigebiete) eingehalten werden.
Elternarbeit
Elternbesuchstage und Elternabende gelten als Veranstaltungen und bleiben somit bis auf weiteres verboten. Elterngespräche (Standortgespräche) oder runde Tische mit mehreren Personen sind weiterhin möglich.
Zeugnisse Sek I
Das Herbstsemester 2020/2021 gilt als ordentliches Semester und wird mit dem Ausstellen des Zeugnisses abgeschlossen. Entschuldigte Absenzen, welche durch angeordnete Quarantänen entstanden sind, werden nicht im Zeugnis eingetragen.
Impfen
Die Frage, ob Lehrpersonen einen privilegierten Zugang zu Impfungen erhalten, richtet sich nach der gültigen nationalen Impfstrategie und kann nur vom Bund, bzw. den dafür zuständigen kantonalen Behörden beantwortet werden.
Schulgemeindeversammlungen, Gesamterneuerungswahlen
Urnenabstimmungen anstelle von Gemeindeversammlungen
(vgl. AV-Info vom 12. November 2020)
- Solche sog. ausserordentliche Urnenabstimmungen sind aktuell nur über Abstimmungen über das Budget 2021, dringende Sachgeschäfte und Ersatzwahlen zulässig. Der Regierungsrat wird zeitnah darüber entscheiden, ob ausserordentliche Urnenabstimmungen auch für Gesamterneuerungswahlen zugelassen werden.
- Führen Schulgemeinden, die gemäss Gemeindeordnung sämtliche Abstimmungen und Wahlen an der Gemeindeversammlung entscheiden, eine ausserordentliche Urnenabstimmung durch, besteht in der Regel kein ordentliches Wahlbüro. Für diesen Fall hat die Gemeindebehörde ein Wahlbüro zu ernennen, wobei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind (vgl. insb. § 11 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht).
Gesamterneuerungswahlen:
- Bei Gesamterneuerungswahlen für die Behörde für die Amtsdauer 2021 - 2025 ist die Wegleitung des GS DEK zum Wahlverfahren zu beachten. Sie müssen in der Zeit vom 29. November 2020 bis 30. Mai 2021 stattfinden, vgl. AV-Info vom 15. Mai 2020.
- Bei der Besetzung des Wahlbüros für die Gesamterneuerungswahlen sind die Ausstandspflichten zu beachten. Behördenmitglieder inkl. Präsidium, die sich erneut zur Wahl stellen, dürfen für die Wahl nicht im Wahlbüro mitwirken.
- Die Stimmzettel sowie die Stimmrechtsausweise sind verschlossen aufzubewahren (§ 23 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht). Vernichtung erfolgt nach der Wahlgenehmigung durch das DEK (voraussichtlich zweite Jahreshälfte 2021).
Die Anpassung der Anordnungen und Erläuterungen zum DEK-Entscheid 6 vom 23. Oktober 2020 bezüglich des Verbots der Skilager wird per 19. Januar 2021 erfolgen.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet am Montag, 18. Januar 2021, 14.00 Uhr statt (AV-Info am Dienstag, 19. Januar 2021).
Informationen für Schulleitungen
Unterlagen zur Durchführung 2021 von Stellwerk
Zur schulinternen Vorbereitung und Kommunikation der Durchführung von Stellwerk 8 Version 2.0 im Frühling 2021 sind Unterlagen auf unserer Webseite abrufbar.
Ergänzend zur Regelung der Durchführung von Stellwerk bis 2024 (vgl. DEK-Entscheid von 28. September 2020) steht der Leitfaden Durchführung Stellwerk 8 2021 - 2024 zur Verfügung. Zudem kann der Elternbrief im Januar/ Februar wie auch der Brief für Lehrbetriebe im April/ Mai für die Information zum Stellwerk Version 2.0 genutzt werden. Zusätzlich sind diverse externe Dokumente des Lehrmittelverlags St. Gallen zu Lernpass plus und Stellwerk an gleicher Stelle zugänglich.
av.tg.ch > Stichwörter A-Z > Stellwerk > Unterlagen und Dokumente
Netzwerk für Heilpädagogische Lehrpersonen
Das AV ist in Kooperation mit dem Vorstand TKHL am Aufbau eines Netzwerks für Heilpädagogische Lehrpersonen. Save the date: Treffen für interessierte Lehrpersonen, Mittwoch 27. Januar 2021, 14.00 bis 16.00 Uhr, online. Informationen und Anmeldung.
Informationen für Finanzverantwortliche
Mindestlohn für den Bezug von Sozialzulagen
Der Mindestlohn für den Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen wurde per 2021 geringfügig erhöht und beträgt neu 597.50 Franken im Monat beziehungsweise 7‘170 Franken im Jahr. Das Merkblatt Besoldungen ab Januar 2021 sowie die übrigen Unterlagen sind entsprechend angepasst. In der letzten Version war hier noch der alte Wert vermerkt.
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