AV-Info 27 | 2021
1. November 2021
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Allgemeine Informationen
Während die Schulen nach den Sommerferien mit stark steigenden Fallzahlen im Zusammenhang mit der Rückkehr aus den Ferien konfrontiert worden sind, ist dieser Effekt nach den Herbstferien bis anhin glücklicherweise ausgeblieben. Gleichzeitig startete mit Schulbeginn das präventiv-repetitive Testen an den Primarschulen (1.-6. Klassen). Herzlichen Dank für den Einsatz aller Schulleiterinnen und Schulleiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung und Lehrpersonen, die für einen reibungslosen Ablauf der präventiv-repetitiven Tests sorgen.
Gemäss Entscheid der Task-Force Schule wird die Maskentragpflicht für Lehrpersonen und weitere Erwachsene sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I per 8. November 2021 aufgehoben. Es sind zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler geimpft und die gemeldeten Fallzahlen bewegen sich aktuell auf einem moderaten Niveau. Zudem beginnt ab 8. November 2021 auch auf der Sekundarstufe I das präventiv-repetitive Testen. Die Anmeldequote beträgt nochmals ca. 75 %. Im neuen DEK-Entscheid 3 vom 1. November 2021 sind diese Anpassungen festgehalten. Ansonsten werden keine Änderungen vorgenommen, insbesondere auch nicht in Bezug auf die Durchführung von Lagern, die weiterhin möglich sind.
Verhalten bei Erkältungen
In den kommenden Wochen werden wieder vermehrt Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen vor der Frage stehen, ob sie die Schule besuchen oder zuhause bleiben müssen. Zu dieser Fragestellung erarbeitete die Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den medizinischen Fachgesellschaften eine Entscheidungshilfe für Eltern und Schulen sowie ein Begleitschreiben. Die Dokumente stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens andere Vorgaben gelten als für Primarschülerinnen und Sekundarschüler.
Präventiv-repetitives Testen an den Schulen
Durchführung Tests
Die Durchführung in der ersten Woche verlief über alles gesehen sehr erfolgreich. Besten Dank für die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung.
Wir weisen darauf hin, dass die Thurgauer Lösung von der Standardlösung TOGETHER WE TEST abweicht. Somit sind auch die Schulungsmaterialien und Beipackzettel nicht immer mit der Thurgauer Lösung identisch. Bei Diskrepanzen gelten die Dokumente, die vom Kanton Thurgau veröffentlicht und verteilt wurden.
- Bitte orientieren Sie sich für die folgenden Wochen weiterhin am Dokument "Beschreibung der Prozesse"
Zur Erinnerung:
- Die mit Barcodes versehenen Vacutainer bleiben leer und müssen dem
Poolsack beigelegt werden.
- Poolsäcke sollen mit möglichst gleich grosser Anzahl von Proben
(mindestens vier bzw. maximal 10 pro Poolsack) gebildet werden.
- Die Röhrchen müssen mit beschrifteter Etikette (Vorname und Geburts-
datum) versehen sein; bitte leserlich beschriften.
- Beklebtes Röhrchen nicht einzeln verpacken, sondern direkt in den
Poolsack legen.
- Es ist darauf zu achten, dass die Poolsäcke nicht mit Luft aufgeblasen
sind.
- Wichtig: Symptomatische Personen dürfen keinesfalls am Testen in der Schule teilnehmen, sondern bleiben zu Hause und lassen sich schnellstmöglich gemäss den Vorgaben des BAG testen.
- Nachbestellungen Testkits: TOGETHER WE TEST hat die Möglichkeit zur Bestellung einzelner Teile (z. B. grosse Säcke zum Weiterversand) nochmals erweitert.
- In der Woche ab 8. November 2021 kann überschüssiges Material (insbesondere die Schutzbekleidung zum physischen Poolen) dem Chauffeur zur Wiederverwendung mitgegeben werden.
- Vorgehen bei Schulausfall (lokale Feiertage): Wenn der Unterricht für eine ganze Schulgemeinde ausfällt, bitten wir Sie um Meldung über schultestenNULL@tg.ch. Wir werden in Absprache mit Ihnen eine Alternativlösung suchen.
Wenn nur einzelne Klassen oder Schulhäuser nicht am Testen teilnehmen können, fallen die Tests für diese Gruppen in der entsprechenden Woche aus.
- Bezüglich der Teilnahme an den präventiv-repetitiven Tests heisst es auf der Website des BAG: "Die Empfehlung zur Teilnahme an regelmässigen Tests gilt für alle Personen, abgesehen von den vollständig geimpften und genesenen Personen.
Vollständig geimpfte und genesene Personen können aber an den regelmässigen Tests teilnehmen und die Testkosten werden ebenfalls vom Bund übernommen."
Genesene Personen dürfen nach drei Monaten wieder teilnehmen.
- Bei Fragen zur Plattform können sich Poolmanagerinnen und Poolmanager Mo-Fr von 08.00-18.00 Uhr direkt an den Help-Desk von TOGETHER WE TEST wenden. Sie finden die Nummer am Schluss des Dokuments "Fragen und Antworten".
Kommunikation der Ergebnisse
- Das Dokument Kommunikation Testresultate klärt die Abläufe rund um die Kommunikation der Testresultate.
- Zuordnung der Meldungen bei Familien mit mehreren Schulkindern: Künftig kann in der Benachrichtigung die Klassenbezeichnung mitgeliefert werden, damit die Eltern die E-Mails/SMS einem Kind zuordnen können. Dafür muss auf der Plattform TOGETHER WE TEST im Drop-Down Menü oben rechts Menu Benachrichtigungen im Reiter Allgemein das Häkchen bei «Klasse/Gruppe der Person in Benachrichtigung einbinden» gesetzt werden.
- Meldung eines positiven Pools: Es besteht aufgrund unserer Thurgauer Lösung kein Handlungsbedarf seitens Schule. Das Labor wertet die Einzeltests zeitnah aus (Poolauflösung). Entsprechend kann im Standardmail, das Sie erhalten der Satz "Bitte bieten Sie alle Teilnehmenden zu einem Einzeltest auf." ignoriert werden.
- In der Plattform müssen keine Pools aufgelöst werden. Aufgrund unserer Thurgauer Lösung wird dies automatisch durch das System gemacht.
- Die Anleitung für Schulleitungen zur Abklärung von Sars-CoV-2-Ansteckungen in Volks-, Mittel- und Berufsschulen bleibt unverändert und weiterhin gültig.
Die Schulen melden also weiterhin alle im Schulumfeld auftretenden Fälle zeitnah und vollständig gemäss der "Anleitung für Schulleitungen" an das Contact Tracing des Kantons Thurgau.
Ausstellung Zertifikate
In der AV-Info 24 vom 29. September 2021 haben wir auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zertifikates für Angestellte und weitere Personen über 16 Jahre hingewiesen. Der Bundesrat hat die betreffende Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) per 1. Oktober 2021 angepasst und in Art. 24e, Abs. 3 die Abgabe von Zertifikaten präzisiert und verschärft. Demnach kann die Probeentnahme von der testenden Person selbst durchgeführt werden. Die Schule muss jedoch die Identität der zu testenden Person prüfen und die Probeentnahme vor Ort überwachen. Dies führt zu einem Mehraufwand für die Poolmanagerinnen und Poolmanager, indem - ausschliesslich für die Ausstellung von Zertifikaten - die Probeentnahme unter Aufsicht durch die Poolmanagerinnen oder Poolmanager mit gleichzeitiger Identitätsprüfung erfolgen muss.
In der Anleitung von TOGETHER WE TEST ist beschrieben, wie Poolmanagerinnen und Poolmanager beim Ausstellen von Covid-19-Zertifikaten vorgehen müssen. Die entsprechende Funktion steht ab sofort auf TOGETHER WE TEST zur Verfügung.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Mittwoch, 17. November 2021, 15.30 Uhr.
Reminder: Anmeldung Informations- und Austauschtreffen für Schulbehörden und Schulleitungen Dienstag, 30. November 2021
Gerne laden wir Sie zu einem Treffen in überarbeiteter Form nach Weinfelden ein. Alles Weitere entnehmen Sie der Einladung. Besten Dank für Ihre Anmeldung bis 21. November 2021.
Informationen für Schulleitungen
Netzwerk Englisch Sek: Treffen für Interessierte
Das Netzwerk Englisch Sek führt am Mittwoch, 17. November 2021 ein Treffen durch. Herzlich eingeladen sind auch alle Interessierten, die dieses Angebot kennen lernen möchten.
- Der Steckbrief beschreibt wichtige Aspekte des Netzwerks Englisch Sek, das Teil von Schulen vernetzt TG ist.
- Alle Informationen und den Link zur Anmeldung für das Treffen am Mittwoch, 17. November 2021 finden Sie in der Einladung.
Erprobung der Kompetenzstufen Lza und der Lernberichtsvarianten
Die Kompetenzstufen Lza und die beiden Varianten des Lernberichts mit und ohne Beurteilungsskala werden während der Pilotphase in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 auf ihre Praxistauglichkeit getestet.
Am 11. und am 16. November 2021 führt das AV zwei Informationstreffen für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen durch. Dabei werden die Ausgangslage und das Vorgehen zur Erstellung des Lernberichts mit den kantonalen Vorlagen erläutert. Link zur Anmeldung.
Der Leitfaden fasst die wichtigsten Informationen zur Erstellung des Lernberichts bei Lernzielanpassungen Lza zusammen.
educationsuisse: Anstellung an einer Schweizerschule
Die Schweizerschulen im Ausland bieten Schweizer Lehrpersonen und Schulleitungspersonen eine attraktive Gelegenheit, ihr Wissen und Können in einem mehrsprachigen und multikulturellen Umfeld weiterzugeben.
Am Donnerstag, 25. November 2021 um 18 Uhr findet ein online Informationsanlass statt. Weitere Informationen finden sich auf educationsuisse.ch.
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