AV-Info 01 | 2022
14. Januar 2022
Allgemeine Informationen
Umgang der Schulen mit den Massnahmen
des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
Allgemeine Informationen
Gemäss den Resultaten der präventiv-repetitiven Tests und der durch die Schule gemeldeten Fallzahlen konnte der Unterricht nach den Weihnachtsferien ohne grössere Störungen wieder aufgenommen werden. Aktuell steigen die Fallzahlen in den Schulen wieder, wenn auch nicht so ausgeprägt wie in der Gesamtbevölkerung. Wir stellen fest, dass die regionalen Unterschiede nach wie vor gross sind. Während einzelne Schulgemeinden stark betroffen sind, melden andere nur geringe Fallzahlen.
Zur Einschätzung der Lage und zur Beurteilung der getroffenen Massnahmen sind die regelmässigen Meldungen der Schulen zu den Fallzahlen an das Amt für Volksschule sehr wichtig. Herzlichen Dank für den dazu geleisteten Aufwand seitens der Schulen.
Präventiv-repetitives Testen
Das präventiv-repetitive Testen an den Schulen wird planmässig weitergeführt. Aktuell ist das durch uns beauftragte Labor noch in der Lage, die Tests zügig auszuwerten und die Resultate zeitnah an die getesteten Personen zu übermitteln.
Ein Testen der Kindergartenkinder ist grundsätzlich möglich. Da der dafür notwendige Aufwand im Bereich Administration und Logistik je nach Schulstruktur vor Ort beachtlich ist, entscheiden die Schulgemeinden über die Durchführung des präventiv-repetitiven Testens auf der Kindergartenstufe.
Eine Anmeldung ist über schultesten@tg.ch möglich. Diese Testungen können frühestens ab 7. Februar 2022 erfolgen.
Bis anhin durften genesene Personen während drei Monaten nicht an den präventiv-repetitiven Tests teilnehmen. Neu wurde diese Frist auf sechs Wochen verkürzt.
Auch frisch geimpfte Personen können ohne Wartefrist weiter an den präventiv-repetitiven Tests teilnehmen.
Das präventiv-repetitive Testen ist keine individuelle Schutzmassnahme, sondern dient der Entdeckung asymptomatischer Corona-Erkrankter. Für den Arbeitnehmerschutz gilt weiterhin das STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung).
Wintersportlager
Wir empfehlen nach Möglichkeit weiterhin die Durchführung von Wintersportlagern. Wenn es die Situation vor Ort zulässt, soll den Kindern und Jugendlichen das in der Schullaufbahn meist einzigartige Lagererlebnis ermöglicht werden. Die Schulen beurteilen die Situation anhand verschiedener Kriterien: Zeitpunkt, Anzahl positive Fälle, Organisationsform, Möglichkeit alternativer Angebote, Möglichkeiten der Lehrpersonen und des Begleitpersonals, Vorgaben der Unterkunft etc.
Die in den Medien verbreitete Empfehlung des Bundesamts für Sport, Wintersportlager abzusagen, bezieht sich primär auf ausserschulische Angebote.
Um die Durchführung klassenübergreifender Wintersportlager auch in den nächsten Wochen zu ermöglichen, müssen sich alle Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Begleitpersonen klassenübergreifender Lager vor dem Beginn des Lagers testen lassen. Wer dies nicht will, folgt als Alternativprogramm zusammen mit den anderen Kindern und Jugendlichen, die nicht am Lager teilnehmen wollen, dem Unterricht in einer anderen Klasse. Damit kann auch den Vorgaben vieler Schutzkonzepte von Lagerhäusern entsprochen werden.
Meldungen über Fälle, die in einem Wintersportlager auftreten, erfolgen nach dem üblichen Standard gemäss Anleitung für Schulleitungen vom 28. Juni 2021 an das Amt für Gesundheit.
Fehlende Lehrpersonen
Auch mit der Verkürzung der Dauer der Quarantäne und Isolation auf fünf Tage kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einzelnen Schulgemeinden Klassen- und Fachlehrpersonen ausfallen. Zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts werden Springerinnen und Springer eingesetzt, wenn notwendig auch SHP, DaZ-Lehrpersonen und Unterrichtsassistenzen. Über die Stellenplattform des VTGS können PHTG-Studierende für einen Einsatz angeworben werden oder neu über die Rubrik "Vikariat Corona" auch ehemalige oder pensionierte Lehrpersonen.
Erst wenn keine Einsatzmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen, kann der Unterricht für eine Klasse durch die Schulleitung vorübergehend eingestellt werden. In diesem Fall ist im Zyklus I und II ein Betreuungsangebot sicherzustellen.
Die Kombination Präsenz- und Fernunterricht sollte vermieden werden. Es können vorübergehend für die Abwesenden auch nur Hausaufgaben erteilt werden.
Termin Sitzung Task-Force Schule
Die nächste ordentliche Sitzung der Task-Force Schule findet statt am Donnerstag, 20. Januar 2022, 10.00 Uhr.
Fokusevaluation zum kompetenzorientierten Unterricht
August 2022 – Januar 2023
Per August 2017 wurde der Lehrplan Volksschule Thurgau in Kraft gesetzt. Die Umsetzungsphase in den Schulgemeinden umfasste vier Schuljahre (2017/18 – 2020/21). Die Schulen haben während dieser Zeit formative Rückmeldungen zum Stand der Umsetzung erhalten.
Im nächsten Schuljahr erfolgt durch den Fachbereich Schulevaluation die summative Überprüfung der Zielerreichung. Die Grundlage dafür bildet der Indikator 11.1 der Indikatorensammlung zur Umsetzung des Lehrplans Volksschule Thurgau. Das Umsetzungsziel 6 "Beurteilung" ist nicht Teil dieser Fokusevaluation, da dessen Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Die Erreichung dieses Ziels wird zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert.
Ablauf der Fokusevaluation:
- Gegen Ende des laufenden Schuljahres werden alle Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse mit einem Fragebogen schriftlich zum Unterricht befragt.
- Ab August 2022 wird der Fachbereich Schulevaluation in allen Schulgemeinden je sechs Unterrichtsbesuche durchführen. Bei grösseren Schulgemeinden mit mehreren Schulleitungseinheiten entscheidet das Los über die Schulleitungseinheit, in der die Unterrichtsbesuche stattfinden. Ab vier Schulleitungseinheiten in einer Schulgemeinde werden zwei Schulleitungseinheiten ausgelost.
Als Grundlage für die Beurteilung der Unterrichtsbesuche dienen den Evaluationspersonen die in Zusammenarbeit mit dem VSLTG entstandenen Indikatoren zur Unterrichtsbeobachtung.
- Alle Schulgemeinden werden im Frühling 2022 ein Schreiben des Fachbereichs Schulevaluation mit detaillierten Informationen erhalten.
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Informationen für Schulleitungen
Weiterbildung Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Die Rahmenbedingungen zur obligatorischen Weiterbildung Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wurden mit DEK-Entscheid vom 12. Dezember 2021 angepasst. Ab Schuljahr 2022/2023 dauert die Weiterbildung acht Tage. Fakultativ können zusätzlich auf eigene Kosten vier ECTS-Punkte erworben werden. Zur Weiterbildung DaZ werden nur noch Lehrpersonen zugelassen. Wie anhin können unterrichtenden DaZ-Lehrpersonen und Lehrpersonen diese Weiterbildung kostenlos besuchen, falls sie als Ganzes absolviert und abgeschlossen wird. Wer DaZ unterrichtet, muss innerhalb von zwei Jahren die obligatorische Weiterbildung DaZ absolviert haben. Neu regelt die PHTG den Zugang zu einem weiterführenden CAS DaZ.
Detaillierte Informationen, Daten und Anmeldeformalitäten zur Weiterbildung DaZ werden von der PHTG voraussichtlich im Februar 2022 aufgeschaltet.
Neuauflage Laufbahnblatt für Schülerinnen und Schüler
Das Laufbahnblatt für Schülerinnen und Schüler (vormals „Schülerlaufbahnblatt“) wurde neu aufgelegt. Bei dieser Gelegenheit wurden die Begrifflichkeiten an die aktuelle Gesetzgebung angepasst und redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Die in den Schulgemeinden noch vorhandenen alten Exemplare können aufgebraucht werden. Neue Laufbahnblätter (Mappen) können wie bisher bei der BLDZ bezogen werden.
Gleichzeitig wurden erste Überlegungen angestellt, die physische Mappe durch ein digitales Laufbahnblatt abzulösen. Dabei sollen in erster Linie die formellen Rahmenbedingungen festgelegt werden, wie das Laufbahnblatt gemäss § 15 der Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule zu führen ist. In einem nächsten Schritt wird das weitere Vorgehen unter Einbezug der Bildungsverbände festgelegt werden. Voraussichtlich werden ab Schuljahr 2023/24 keine Papiermappen mehr zur Verfügung stehen.
Information zur Stellwerk 8 Durchführung 2022 und zu Natur und Technik
Jährlich wird in allen 2. Klassen der Sekundarschulen im Kanton Thurgau obligatorisch der Stellwerk 8 Test durchgeführt. Das Zeitfenster für die Durchführung 2022 dauert vom 1. Februar bis 30. April. Geprüft werden die Fachbereiche Deutsch und Mathematik mit allen jeweiligen Teilbereichen, weitere Tests wie z.B. Englisch und Französisch werden empfohlen. Tests in Natur und Technik stehen noch nicht zur Verfügung. Diese Regelung gilt für die Durchführungen bis 2024. Der Kanton nutzt die Übergangsphase zur Klärung verschiedener Fragen (vgl. DEK-Entscheid vom 28. September 2020).
Das Lernfördersystem Lernpass plus wird laufend weiterentwickelt und ausgebaut. Mit dem Fachbereich "Natur und Technik" steht zu Beginn des Schuljahres 2022/23 ein neuer Meilenstein bevor. Um eine bestmögliche Qualität und Passung zum Lehrplan 21 zu garantieren, wurde im November durch den Lehrmittelverlag St. Gallen eine Pilotierung vorgenommen, die Normierung erfolgt im Frühling 2022.
Informationen unter: av.tg.ch > Stichwörter A-Z > Stellwerk > Unterlagen und Dokumente
Reminder: Umfrage zu Stellwerk/Lernfördersysteme (Sek I)
Schulleitungen und Lehrpersonen des 3. Zyklus haben einmalig die Möglichkeit, sich an der Umfrage zu Stellwerk und den Lernfördersystemen zu beteiligen (AV-Info 29 | 2021, 24. November 2021).
Um ein breit abgestütztes Meinungsbild zu erhalten, bitten wir möglichst alle Sekundarschulleitungen und Sekundarlehrpersonen mit Erfahrungen in – oder grossem Interesse an – Stellwerk/Lernpass plus teilzunehmen.
Die online Umfrage ist noch bis 31. Januar 2022 geöffnet. Vielen Dank.
Interesse am Schulentwicklungsprojekt DIPALOG?
DIPALOG steht für den Dialog zwischen Lehrpersonen, Eltern und Kindern/Jugendlichen mit dem Ziel, die überfachlichen Schlüssel- und Lebenskompetenzen von Schüler/-innen zu fördern. Das vom Kanton Thurgau unterstützte Forschungsprojekt der PHSG (Empfehlungsschreiben) untersucht und entwickelt das Setting der jährlichen Standortgespräche.
Interessierte Thurgauer Schulen melden sich bis zum 2. Februar 2022 beim Projektleiter Prof. Dr. Dölf Looser, um weitere Informationen zu erhalten.
Informationen für Finanzverantwortliche
Anpassung Pauschale Musikalische Grundschulung (MGS)
Lässt eine Schulgemeinde den Musikalischen Grundschulunterricht von einer Musikschule durchführen, sind dieser die anfallenden Kosten mittels einer Pauschale zu entschädigen. Der Verband Thurgauer Schulgemeinden (VTGS) und der Verband Musikschulen Thurgau (VMTG) haben diesbezüglich eine Empfehlung abgegeben. Der bisherige Ansatz von Fr. 4'080 blieb beinahe zehn Jahre unverändert und wird nun per 1. Januar 2022 leicht angepasst. Er beträgt neu Fr. 4'120 pro Halbklasse und Schuljahr. Gleichzeitig wurde die Formulierung bei der Qualifikation der Lehrpersonen bei einer Anstellung in der Musikschule präzisiert. Das aktuelle Merkblatt sowie die Anhänge sind auf der AV-Homepage abrufbar (www.av.tg.ch > Stichwörter A-Z > Musikalische Grundschulung).
Kurse und Weiterbildung
Bildungsangebot AV - Kursprogramm 2022
Die Kurse bieten Schulbehörden und Schulleitungen praxisbezogene Weiterbildung, Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten. Das Themenangebot ist vielseitig: Führungsaufgaben, Pädagogisches, Schulorganisation, Kommunikation, Qualitätssicherung und -entwicklung, Finanzen und aktuelle weitere Schulthemen.
Bildungsangebot AV Kursprogramm 2022 und Anmeldung
schulblatt.tg.ch
Weitere Angebote für Schulen und Lehrpersonen publizieren wir laufend auf schulblatt.tg.ch, z. B.:
SwissSkills 2022 in Bern: Das einzigartige Berufserlebnis für Schülerinnen und Schüler sowie Lernende oder 36. Mathematik- und Logikspielemeisterschaft
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