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Beiträge an Sonderschulen

Der Kanton finanziert Sonderschulungen für Schüler und Schülerinnen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau. Dies beinhaltet sonderschulische Massnahmen, die Heilpädagogische Früherziehung, die Spitalbeschulung sowie spezielle Unterstützungsangebote.


AnkerKontakt:
Jeannette Kistler | Sonderschulen, Dienstleistungen, Einstufungen 
058 345 57 91 | jeannette.kistlerNULL@tg.ch


Allgemeines

Der Kanton finanziert Sonderschulungen, die Heilpädagogische Früherziehung, die Spitalschulung und spezielle Unterstützungsangebote bei Sinnesbehinderungen und Schluckstörungen. Vorbehalten bleiben Platzierungen aus sozialen Gründen oder solche durch nicht-schulische Behörden. Für den Betrieb einer Sonderschule im Kanton Thurgau wird eine Bewilligung des Departementes für Erziehung und Kultur benötigt. Mit Vertragsschulen gemäss der Sonderschulverordnung schliesst der Kanton Leistungsvereinbarungen bedarfsorientiert ab.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Sonderschulkonzept.

Elternbeiträge

Die Eltern werden zu einem Beitrag an die Kosten für die Betreuung, Unterkunft und Verpflegung verpflichtet.

AnkerInvestitionsbeiträge an Sonderschulen

Für bewilligte Investitionsprojekte von Vertragsschulen mit Leistungsvereinbarung leistet der Kanton Investitionsbeiträge gemäss den Weisung Investitionsbeitraege Sonderschulen. (Vgl. Rechtliche Grundlagen)

Rechtliche Grundlagen

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