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Sonderschulung

Die Sonderschulung umfasst die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einem besonderem Förderbedarf, der über die nieder- und höherschwelligen Fördermassnahmen in den Regelschulen hinausgeht.


AnkerKontakt:
André Kesper | Sonderpädagogik
Tel. 058 345 57 84 | andre.kesperNULL@tg.ch

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Bedarf und Abklärung

Kindern mit besonderem Förderbedarf, denen die regulären pädagogischen Massnahmen nicht gerecht werden, kann der Kanton eine Sonderschulung im Sinne der Sonderschulverordnung bewilligen.

Die Abklärung des Sonderschulbedarfs eines Kindes erfolgt durch die Fachpersonen der Schulpsychologie und Logopädie. Im Normalfall melden Schulgemeinde und Eltern das Kind gemeinsam zur Abklärung an.

Es besteht die Möglichkeit integrativer und separativer Sonderschulungen. Über die Zuweisung in eine Sonderschule und die entsprechende Kostengutsprache entscheidet das Amt für Volksschule.

AnkerIntegrative Sonderschulungen (InS)

Integrative Sonderschulungen ermöglichen die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Sonderschulbedarf vor Ort. Diese besuchen eine Regelklasse oder im Ausnahmefall eine Kleinklasse und werden heilpädagogisch unterstützt. Der Kanton leistet für die InS einen Beitrag an die Schulgemeinde. Diese beschliesst vorab, ob sie der Durchführung einer InS zustimmt.

Integrative Sonderschulungen werden durch eine anerkannte Sonderschule begleitet. Entsprechende Beratungspersonen gehören dem InS-Beratungspool an. Die Sonderschulen verrechnen für diese Leistungen einheitliche Beratungstarife.

Kontakt:

Die Verwendung einer bestimmten Förderplanvorlage wird nicht vorgegeben. Wir stellen zwei Varianten zur Verfügung, die sich bewährt haben.

Separative Sonderschulung (Sonderschulen)

Sonderschulen sind private Institutionen, mit denen der Kanton Thurgau Leistungsvereinbarungen abschliessen kann. Sie sind inhaltlich auf bestimmte Bedürfnisse ausgerichtet. Es gibt Sonderschulen für kognitiv, körperliche oder mehrfach beeinträchtige Kinder und Jugendliche (PMGB/PKM), für Kinder und Jugendliche mit Lern- und Verhaltensstörungen (PSS) sowie für Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen. Über die Zuweisung in eine Sonderschule und die Kostengutsprache entscheidet das Amt für Volksschule. In bestimmten Fällen kann dieses auch eine Platzierung in eine ausserkantonale Sonderschule vornehmen.

Weitere Informationen zu den Sonderschulen finden sich unter www.sonderschulenthurgau.ch.

Kontakt:

AnkerRechtliche Grundlagen