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Sonderschulung

Die Sonderschulung umfasst die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einem besonderem Förderbedarf, der über die nieder- und höherschwelligen Fördermassnahmen in den Regelschulen hinausgeht.


AnkerKontakt:
André Kesper | Sonderpädagogik
Tel. 058 345 57 84 | andre.kesperNULL@tg.ch

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Bedarf und Abklärung

Für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf, denen die regulären pädagogischen Massnahmen nicht gerecht werden, kann der Kanton Sonderschulungen im Sinne der Sonderschulverordnung bewilligen.

Die Abklärung des Sonderschulbedarfs eines Kindes erfolgt durch die Fachpersonen der Schulpsychologie und Logopädie. Im Normalfall melden Schulgemeinde und Eltern das Kind gemeinsam zur Abklärung an. Über die Zuweisung in eine Sonderschule und die entsprechende Kostengutsprache entscheidet das Amt für Volksschule.

Es besteht die Möglichkeit integrativer und separativer Sonderschulungen.

AnkerIntegrative Sonderschulungen (InS)

Integrative Sonderschulungen ermöglichen die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Sonderschulbedarf vor Ort. Diese besuchen eine Regel- oder Kleinklasse und werden zusätzlich heilpädagogisch oder in anderer Weise unterstützt. Der Kanton leistet für die Integrative Schulung einen Beitrag an die Schulgemeinde. Die Schulgemeinde beschliesst vorab, ob sie eine Integrative Sonderschulung durchführen kann. Integrative Sonderschulungen werden durch eine anerkannte Sonderschule begleitet. Entsprechende Beratungspersonen gehören dem InS-Beratungspool an. Die Sonderschulen verrechnen für diese Leistungen einheitliche Beratungstarife.

Kontakt:

Die Verwendung einer bestimmten Förderplanvorlage wird nicht vorgegeben. Wir stellen zwei Varianten zur Verfügung, die sich bewährt haben.

Separative Sonderschulung (Sonderschulen)

Sonderschulen sind private Institutionen, mit denen der Kanton Thurgau Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat. Sie sind inhaltlich auf bestimmte Bedürfnisse ausgerichtet. Es gibt Sonderschulen für geistig behinderte Kinder und Jugendliche, für Kinder mit grossen Spracherwerbsstörungen sowie für Verhaltensauffällige. Über die Zuweisung in eine Separative Sonderschulung und die Kostengutsprache entscheidet das Amt für Volksschule. In bestimmten Fällen kann dieses auch eine Platzierung in eine ausserkantonale Sonderschule vornehmen.

Weitere Informationen zu den Sonderschulen finden sich unter www.sonderschulenthurgau.ch.

Kontakt:

AnkerRechtliche Grundlagen