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Beschulung von Kindern und Jugendlichen im Asylbereich

Kinder und Jugendliche im Asylbereich besuchen die Volksschule an ihrem Aufenthaltsort.


AnkerKontakt:
Priska Reichmuth | Angebote & Entwicklung
Tel. 058 345 58 14 | priska.reichmuthNULL@tg.ch


Das Wichtigste in Kürze

Das Merkblatt Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich klärt verschiedene Fragen rund um die Vorbereitung und Durchführung der Einschulung von Kinder und Jugendlichen im Asylbereich.

  1.  Organisation des Asylwesens
  2.  Beschulung und Einschulung
  3.  Abklärung Förderbedarf und Beratung für Schulen
  4.  Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  5.  Beurteilung und Benotung
  6.  Elternzusammenarbeit
  7. Aussergewöhnliche Belastungen
  8. Finanzen
  9. Einführungsklassen für Fremdsprachige (EfF) / Integrationsklassen
  10. Besuch der Mittelschule
  11. Angebote für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche
  12. Auskunfts- und Beratungsstellen

In manchen Schulgemei​nden bestehen f​​​​ür Jugendliche der Sekundarstufe besondere Integrationskurse 1a. 

Umgang mit Traumatisierungen

Eine gemeinsam mit der Universität Zürich erstelle Broschüre informiert über den Umgang mit geflüchteten traumatisierten Kindern und Jugendlichen in der Schule.

Unbegleitete Minderjährige Asylsuchende (UMA)

Die minderjährigen unbegleiteten Jugendlichen sind eine besonders verletzliche, schutz- und unterstützungsbedürftige Gruppe von Flüchtlingen. Auf ihrer Flucht waren sie auf sich alleine gestellt und möglicherweise unterschiedlichen Gewalterfahrungen ausgesetzt. Sie benötigen sehr viel Unterstützung, um sich integrieren zu können.

Da sie sich ohne ihre Eltern oder eine andere sorgeberechtigte Person in der Schweiz aufhalten, besteht in der Regel eine Beistandschaft gemäss Art. 306 Abs. 2 ZGB. Die Beistandspersonen sind für die Sicherstellung des Kindswohls verantwortlich und gegenüber der KESB rechenschaftspflichtig. Für die Unterkünfte der minderjährigen Kinder- und Jugendlichen ist der Kanton verantwortlich (im Kanton Thurgau: Peregrina-Stiftung). Nähere Auskünfte erteilen auch die Berufsbeistandschaften der jeweiligen Region.

Unterstützung durch das Amt für Volksschule

Die Schulpsychologie unterstützt Sie bei Fragestellungen bezüglich erhöhtem Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen im Asylbereich und zusätzlichen Massnahmen. Wenden Sie sich an die für Ihre Schulgemeinde zuständigen Fachpersonen der Schulpsychologie und Logopädie. Für eine Abklärung ist eine reguläre Anmeldung erforderlich.

Die Schulberatung unterstützt Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden bei Fragen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Asylbereich in der Schule und der Zusammenarbeit mit deren Eltern.

Die Fachstelle Interkulturelle Pädagogik steht bei allen Fragen rund um die Beschulung fremdsprachiger Kinder zu Verfügung. Schwerpunkte sind die Themen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK): Priska Reichmuth | Angebote & Entwicklung | Tel. 058 345 58 14 | priska.reichmuthNULL@tg.ch

Das Schulische Kriseninterventionsteam SKIT steht Leitungspersonen, aber auch Lehrpersonen an Schulen in Krisenfällen unmittelbar zur Verfügung. Notfallnummer: 079 55 22 444

AnkerRechtliche Grundlagen

  • Schulpflicht am Wohnort: §§ 1 und 36 Abs. 1  VG
  • Integrationskurse 1a: § 34a VSV