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Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Im Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ) werden fremdsprachige Kinder und Jugendliche in der Schulsprache gefördert.


Kontakt:
Priska Reichmuth | Angebote & Entwicklung
Tel. 058 345 58 14 | priska.reichmuthNULL@tg.ch



Einladung kantonales DaZ-Treffen

Mehrsprachigkeit – Grundlagen und Fragen aus der Praxis
Mit Evamaria Zettl, Pädagogische Hochschule Thurgau
Mittwoch, 5. Juni 2024, 14.00 – 17.00 Uhr
Bildungszentrum Adler, Frauenfeld
Anmeldung bis 27. Mai 2024: priska.reichmuthNULL@tg.ch

Leitfaden DaZ

Der Leitfaden zum DaZ-Unterricht und zur Integration von fremdsprachigen Kindern und Jugendlichen des AV richtet sich an Schulbehörden, Schulleitungen, Lehrpersonen und DaZ-Lehrpersonen.

Förderdossier DaZ

Das Förderdossier DaZ (2022) legt die Rahmenbedingungen, die Instrumente der Sprachstandsanalyse und deren Anwendung dar. Zusätzlich sind die Analyse-Instrumente, die Auswertung und die Raster, Sprachprofilbogen und Förderhorizonte beschrieben. Die Broschüre richtet an DaZ-Lehrpersonen, die Schulleitung sowie die Schulbehördemitglieder.

Excel mit Analyse-Instrumente für den Lernbericht DaZ:

Formulare:

Kompetenzen in der Erstsprache ermitteln

Mit ESKON Sprache und ESKON Mathematik neu zugezogene Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch kennenlernen und kompetenzorientiert einschätzen. Das Instrument beinhaltet Lehrplan-21- kompatible Aufgaben in 27 häufigen Migrationssprachen. Die Aufgaben sind explizit nach Anzahl Schuljahre - nicht nach Alter - abgestuft: 0-2, 3-4, 5-6 und 7-9 Jahre Schulerfahrung.

Die meisten Aufgaben kann die Lehrperson durchführen und auswerten. Noch aussagekräftiger ist das Instrument, wenn man eine in der Erstsprache kompetente Person beizieht.

DaZ Weiterbildung

Zur Weiterbildung DaZ werden nur noch Lehrpersonen zugelassen. Wie anhin können unterrichtenden DaZ-Lehrpersonen und Lehrpersonen diese Weiterbildung kostenlos besuchen, falls sie als Ganzes absolviert und abgeschlossen wird. Wer DaZ unterrichtet, muss innerhalb von zwei Jahren die obligatorische Weiterbildung DaZ absolviert haben. Neu regelt die PHTG den Zugang zu einem weiterführenden CAS DaZ.

Die bisher erteilten kantonalen Unterrichtsberechtigungen behalten ihre Gültigkeit.

Supportangebote

  • Der DaZ Newsletter informiert rund zweimal jährlich über aktuelle Themen. Bestellung unter priska.reichmuth@tg.ch
  • DaZ-Padlet: Übersicht zu Grundlagen / Fachbeiträge, Einschulung / Aufnahme, Unterrichtsmaterial / Lehrmittel, Mehrsprachigkeit, Eltern etc.
  • Fachliche Begleitung und Beratung zum DaZ-Unterrichtsalltag durch Praxisexpertin der Schulberatung (u.a. Berufseinsteigende): 6 Beratungen pro Jahr kostenlos: Anmeldung/Auskunft: info.sb@tg.ch, 058 345 74 88

Kantonale Angebote BBF für begabte Kinder und Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache

Die kantonalen Angebote BBF richten sich auch an begabte Kinder und Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache. Diese sind jedoch in den kantonalen Angeboten untervertreten.
Falls besondere Begabungen wahrgenommen werden, sollen die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern durch die DaZ-Lehrperson oder Klassenlehrperson informiert werden. Eine Unterstützung bei der Anmeldung kann nötig sein. Die Deutschkenntnisse sind je nach Kursinhalten (bspw. Kunst und Gestalten, Handwerk, teilweise Labor und Experimente, Fremdsprachen) kein Hinderungsgrund. Die kantonalen Angebote BBF gliedern sich in Impulsangebote für begabte Kinder und Jugendliche und Ateliers für besonders begabte Kinder und Jugendliche. Die Kursanmeldung erfolgt immer im Anschluss an Herbst- und Frühlingsferien.

Woran werden besondere Begabungen erkannt?

  • Lernt ein Kind oder eine Jugendliche oder ein Jugendlicher besonders schnell?
  • Erarbeitet sie oder er für Problemstellungen kreative und überraschende Lösungen?
  • Ist das selbständige Denken und kritische Hinterfragen ausgeprägt?
  • Gibt es Kinder oder Jugendliche, welche sich für herausfordernde Aufgabenstellungen interessieren und sich intensiv mit diesen auseinandersetzen?

Weitere Informationen zur Identifikation von besonders begabten Schülerinnen und Schülern unter bbf.tg.ch werfen.

AnkerRechtliche Grundlagen

  • Chancengleichheit und besondere Bedürfnisse: § 4 Abs. 1 VG
  • Förderung: § 28 Abs. 1 und 2 VSV
  • Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen: § 31 Abs. 1 und 2 VSV