Blockzeiten
Für alle Schülerinnen und Schüler findet an fünf Vormittagen pro Woche Unterricht in zusammenhängenden Lektionen von mindestens drei (Kindergarten) bez. dreieinhalb Stunden (Primarstufe) statt.
Yvonne Kesseli | Angebote & Entwicklung
Tel. 058 345 58 11 | yvonne.kesseliNULL@tg.ch
Allgemeines
Seit 2010 gelten im Kanton Thurgau Blockzeiten. § 30 Abs. 4 VG definiert die Blockzeiten zu
- 3,5 Stunden für die Primarstufe
- 3 Stunden für den Kindergarten.
Näheres erläutert die Handreichung Blockzeiten [466.87 KB] oder der Abschlussbericht Einführung und Umsetzung der Blockzeiten 2010 bis 2013 [166.86 KB].
Rechtliche Grundlagen
- § 30 Abs. 4 VG