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Blockzeiten

Für alle Schülerinnen und Schüler findet an fünf Vormittagen pro Woche Unterricht in zusammenhängenden Lektionen von mindestens drei (Kindergarten) bez. dreieinhalb Stunden (Primarstufe) statt.


AnkerKontakt:
Yvonne Kesseli | Angebote & Entwicklung
Tel. 058 345 58 11 | yvonne.kesseliNULL@tg.ch


Allgemeines

Seit 2010 gelten im Kanton Thurgau Blockzeiten. § 30 Abs. 4 VG definiert die Blockzeiten zu

  • 3,5 Stunden für die Primarstufe
  • 3 Stunden für den Kindergarten.

Näheres erläutert die Handreichung Blockzeiten [466.87 KB] oder der Abschlussbericht Einführung und Umsetzung der Blockzeiten 2010 bis 2013 [166.86 KB].

AnkerRechtliche Grundlagen

  • § 30 Abs. 4 VG